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   FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07   

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https://dejure.org/2008,35322
FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07 (https://dejure.org/2008,35322)
FG München, Entscheidung vom 10.12.2008 - 14 K 3384/07 (https://dejure.org/2008,35322)
FG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 14 K 3384/07 (https://dejure.org/2008,35322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tarifierung der bei Einfuhr nicht zusammengebauten Einzelteile eines Mediaplayers - Kriterien der Tarifierung von Waren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifierung bei Einfuhr der nicht zusammengebauten Einzelteile eines "Mediaplayers" und bei fehlender Festplatte unter Pos. 8521 Unterpos. 9000 der Kombinierten Nomenklatur

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02

    Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als

    Auszug aus FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07
    17Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006 Rs. C-514/04, Slg. 2006 1-6721; BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454; Urteil vom 30. Juli 2003 VII R 40/01, BFH/NV 2004, 835; vgl. auch AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).

    Darüber hinaus sind die Erläuterungen (Erl.) zum Harmonisierten System (HS) und zur KN ein maßgebendes, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (ständige Rechtsprechung des EuGH und des BFH; EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Rs. C-514/04, a.a.O.; BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-514/04

    Uroplasty - Tarifierung - Sterile Polydimethylsiloxanflocken - Siliconelastomer -

    Auszug aus FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07
    17Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006 Rs. C-514/04, Slg. 2006 1-6721; BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454; Urteil vom 30. Juli 2003 VII R 40/01, BFH/NV 2004, 835; vgl. auch AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).

    Darüber hinaus sind die Erläuterungen (Erl.) zum Harmonisierten System (HS) und zur KN ein maßgebendes, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (ständige Rechtsprechung des EuGH und des BFH; EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Rs. C-514/04, a.a.O.; BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454).

  • BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01

    Tarifierung von COM-Recordern

    Auszug aus FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07
    17Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006 Rs. C-514/04, Slg. 2006 1-6721; BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454; Urteil vom 30. Juli 2003 VII R 40/01, BFH/NV 2004, 835; vgl. auch AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07
    20Die Beantwortung der Frage, ob eine unvollständige Ware bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware i.S.d. AV 2 Buchst. a hat, ist im Einzelfall aufgrund der objektiven Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware unter Heranziehung vornehmlich der tariflichen, ggf. aber auch von außertariflichen Erkenntnisquellen zu bestimmen und erfordert eine Würdigung und einen wertenden Vergleich der festgestellten Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften der unvollständigen Ware mit denjenigen der vollständigen Ware (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07
    Darüber hinaus kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lässt (EuGH-Urteil vom 27. September 2007, Rs. C-208/06, Slg. 2007 I-7963).
  • BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00

    Tarifierung von Waren

    Auszug aus FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07
    Vielmehr hat das Fehlen einer eigenen Funktionsfähigkeit der vorhandenen Elemente einer Ware für sich allein nicht zwingend zur Folge, dass (noch) nicht vorhandene Elemente notwendig zu den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen der vollständigen Ware rechnen (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VII R 69/00, ZfZ 2002, 46).
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15

    Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der bereits vorhandene Teil der Ware groß oder umfangreich genug sein muss, um ihr ihren wesentlichen Charakter zu verleihen (EuGH, Urteil vom 27.09.2007, Medion/Canon, C-208/06, C-209/06, Rn. 38 m. w. N.; siehe auch FG München, Urteil vom 10.12.2008, 14 K 3384/07, juris Rn. 24, nach dem die "Grundvoraussetzungen" der fertigen Ware erfüllt sein müssen).

    Vielmehr hat das Fehlen einer eigenen Funktionsfähigkeit der vorhandenen Elemente einer Ware für sich allein nicht zwingend zur Folge, dass (noch) nicht vorhandene Elemente notwendig zu den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen der vollständigen Ware rechnen (FG München, Urteil vom 10.12.2008, 14 K 3384/07, juris Rn. 19; BFH, Beschluss vom 23.09.2009, VII B 37/09, juris Rn. 9; siehe auch Anmerkung IV. zu Abschnitt XVI HS [EZT-Nr. 54.1]).

  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14

    Zollrechtliche Ansehung von Speichermodulen als Teile eines Videorecorders und

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AV 2 a: Danach gilt jede Anführung einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der (und nicht einer) vollständigen oder fertigen Ware hat (BFH-Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, aaO; FG München Urteil v. 10.12.2008, 14 K 3384/07, juris; Senatsurteil v. 27.05.2015 4 K 3286/13 Z, EU, juris).
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