Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12383
VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11 (https://dejure.org/2015,12383)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2015 - 14 K 344.11 (https://dejure.org/2015,12383)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2015 - 14 K 344.11 (https://dejure.org/2015,12383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine roten Hemden und schwarze Schürzen an der Fleischtheke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Modenschau an der Fleischtheke

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitskleidung: Sind rote Hemden und schwarze Schürzen an der Fleischtheke zulässig?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13

    Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
    Dabei kann dahinstehen, ob das Bezirksamt mit § 39 Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) die zutreffende Rechtsgrundlage gewählt hat - wofür spricht, dass auch zukünftigen Verstößen begegnet werden soll, die daraus resultieren, dass die Mitarbeiter des Klägers bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen tragen -, oder ob nicht vielmehr Art. 54 Abs. 1 und 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz - jedenfalls hinsichtlich des nach Meinung des Bezirksamts bereits festgestellten Verstoßes - der Anwendungsvorrang gebührt hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - 13 B 1250/14 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2014 - 9 S 1273/13 - juris Rn. 22 ff; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. September 2009 - 5 Bs 139/11 - juris; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: 152. EL März 2013, C 102, § 39 LFGB Rn. 10 f., 21, 63 ff; Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 39 Rn. 1, 10 und 23; vgl. auch § 39 Abs. 2 Satz 3 LFGB).
  • VG Berlin, 26.07.2012 - 14 K 342.11

    Dunkle Arbeitskleidung in Konditorei nicht unhygienisch

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
    Es liegt auf der Hand, dass dies in dem hier interessierenden Bereich (anders als z. B. in einem Konditoreibetrieb, vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2012 - 14 K 342.11 - juris) eher beim Tragen heller als bei dunkler Arbeitskleidung gewährleistet ist, weil auf Letzterer gerade die hier relevanten Verschmutzungen durch Blut oder Fleischsaft naturgemäß schwerer auszumachen sind.
  • OVG Hamburg, 05.09.2011 - 5 Bs 139/11

    LFBG § 39 Abs 7 Nr 1 gilt Überlagerung oder Verdrängung durch Europarecht;

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
    Dabei kann dahinstehen, ob das Bezirksamt mit § 39 Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) die zutreffende Rechtsgrundlage gewählt hat - wofür spricht, dass auch zukünftigen Verstößen begegnet werden soll, die daraus resultieren, dass die Mitarbeiter des Klägers bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen tragen -, oder ob nicht vielmehr Art. 54 Abs. 1 und 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz - jedenfalls hinsichtlich des nach Meinung des Bezirksamts bereits festgestellten Verstoßes - der Anwendungsvorrang gebührt hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - 13 B 1250/14 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2014 - 9 S 1273/13 - juris Rn. 22 ff; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. September 2009 - 5 Bs 139/11 - juris; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: 152. EL März 2013, C 102, § 39 LFGB Rn. 10 f., 21, 63 ff; Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 39 Rn. 1, 10 und 23; vgl. auch § 39 Abs. 2 Satz 3 LFGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 13 B 1250/14

    Untersagung des Inverkehrbringens von unverhüllten Lebensmitteln in einer

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
    Dabei kann dahinstehen, ob das Bezirksamt mit § 39 Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) die zutreffende Rechtsgrundlage gewählt hat - wofür spricht, dass auch zukünftigen Verstößen begegnet werden soll, die daraus resultieren, dass die Mitarbeiter des Klägers bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen tragen -, oder ob nicht vielmehr Art. 54 Abs. 1 und 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz - jedenfalls hinsichtlich des nach Meinung des Bezirksamts bereits festgestellten Verstoßes - der Anwendungsvorrang gebührt hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - 13 B 1250/14 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2014 - 9 S 1273/13 - juris Rn. 22 ff; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. September 2009 - 5 Bs 139/11 - juris; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: 152. EL März 2013, C 102, § 39 LFGB Rn. 10 f., 21, 63 ff; Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 39 Rn. 1, 10 und 23; vgl. auch § 39 Abs. 2 Satz 3 LFGB).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2006 - 16 K 1274/05

    Erhebung der Gebühr für die Kontrolle des Fleischvorbereitungsraumes; Erhebung

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
    Denn der Richtliniengeber hatte sich seinerzeit nur zu dem geregelten Bereich verhalten und für davon nicht erfasste Bereiche keine Aussage getroffen (VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2006 - 16 K 1274/05 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
    Angesichts dieser generellen Verpflichtung bedurfte es - anders als der Kläger meint - keines Nachweises einer konkreten Kontaminationsgefahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 9 S 2343/10 - juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht