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   FG München, 29.03.2012 - 14 K 3641/09   

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FG München, 29.03.2012 - 14 K 3641/09 (https://dejure.org/2012,62258)
FG München, Entscheidung vom 29.03.2012 - 14 K 3641/09 (https://dejure.org/2012,62258)
FG München, Entscheidung vom 29. März 2012 - 14 K 3641/09 (https://dejure.org/2012,62258)
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Düsseldorf, 08.01.2014 - 4 K 188/13

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen - Nachweis der

    Anders als im Fall des FG München (Urteil vom 29.03.2012 14 K 3641/09) müssten die Waren keine besonderen Qualitätssiegel oder -logos aufweisen, sondern nur eine bestimmte Beschaffenheit.

    Die Zahlungen der Klägerin an die Testinstitute beziehen sich auch nicht nur auf den Absatz der Waren im Sinne des Art. 29 Abs. 3 Buchst. b ZK, weil mit den Tests und der Mitteilung ihrer Ergebnisse bereits der Herstellungsprozess überprüft wurde (s. FG München Urteil v. 29.03.2012, 14 K 3641/09).

  • BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen

    Ob der Auftrag zur Durchführung der Analysen vom Verkäufer, vom Käufer oder vom Importeur erteilt wird, ist nicht ausschlaggebend, weil es sich in allen Fällen um Kosten handelt, die entstehen, um die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anforderungen an die bestellten Waren zu überprüfen und sicherzustellen (so auch Urteil des FG München vom 29.03.2012 - 14 K 3641/09, Außenwirtschaftliche Praxis --AW-Prax-- 2015, 64, Rz 20, und Urteil des FG Düsseldorf vom 08.01.2014 - 4 K 188/13 Z, EU, AW-Prax 2015, 65, Rz 25 ff.).
  • FG Düsseldorf, 05.11.2018 - 4 K 3225/17

    Zollwert: Erhöhung um Zahlungen für Qualitätsprüfungen der eingeführten Waren -

    Die der Klägerin von der LTD berechneten Kosten bezogen sich mithin nicht nur auf den Absatz der eingeführten Waren im Sinne des Art. 29 Abs. 3 Buchstabe b ZK und im Sinne des Art. 129 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK-DVO) (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 29. März 2012 14 K 3641/09, juris).
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