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   FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08   

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FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08 (https://dejure.org/2011,50411)
FG München, Entscheidung vom 13.10.2011 - 14 K 3642/08 (https://dejure.org/2011,50411)
FG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 14 K 3642/08 (https://dejure.org/2011,50411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum des Busses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Busfahrers auf Erlass von Tabaksteuer im Falle einer nicht möglichen Zuordnung von sich im Laderaum des Busses befindlichen Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlassantrag eines Busfahrers bezüglich der gegen ihn festgesetzten Tabaksteuer für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum des Busses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlassantrag eines Busfahrers bezüglich der gegen ihn festgesetzten Tabaksteuer für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum des Busses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    23 Der BFH hat zudem ausdrücklich betont, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die vorgenannte Rechtsprechung auch für den Begriff des Verbringens i.S.d. § 19 TabStG gilt (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499).

    Wie bereits oben ausgeführt, hat der BFH außerdem entschieden, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die Rechtsprechung zu § 21 TabStG auch für den Begriff des Verbringens i.S.d. § 19 TabStG gelten soll (BFH in BFH/NV 2008, 499).

  • BFH, 23.09.2004 - V R 58/03

    Erlass von USt

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Der Erlass bzw. die Erstattung ist eine Ermessensentscheidung der Verwaltung (vgl. hierzu u.a. BFH-Urteil vom 23. September 2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825), die von den Gerichten gem. § 102 FGO nur daraufhin überprüft werden darf, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind (Ermessensmissbrauch) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (Ermessensfehlgebrauch).

    a) Eine sachliche Unbilligkeit kommt dann in Betracht, wenn die Besteuerung im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH in BFH/NV 2005, 825 und BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 61/94, BFH/NV 1995, 1036).

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Den Finanzbehörden ist es danach verwehrt, in Einzelfällen, die offensichtlich von der Verwaltungsanweisung gedeckt werden, deren Anwendung ohne triftige Gründe abzulehnen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BStBl II 1979, 54; vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BStBl II 1982, 779).
  • BFH, 30.07.1982 - VI R 257/80

    Unterhaltsleistung - Empfänger im Ausland - Schätzung des Unterhaltsbedarfs -

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Den Finanzbehörden ist es danach verwehrt, in Einzelfällen, die offensichtlich von der Verwaltungsanweisung gedeckt werden, deren Anwendung ohne triftige Gründe abzulehnen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BStBl II 1979, 54; vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BStBl II 1982, 779).
  • BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82

    Falsche Anwendung der Hektar Richtsätze auf Pflanzenbestände im Rahmen der

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Der Steuerpflichtige hat einen auch vor den Steuergerichten zu beachtenden Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, es sei denn, dass deren Anwendung im Einzelfall offensichtlich zu unzutreffenden Ergebnissen führt (BFH-Urteil vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Das Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung und die Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden gesetzlichen Regelung führe nicht dazu, dass einem Steuerpflichtigen die Einlegung eines Rechtsmittels unzumutbar werde (BFH-Urteil vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Die Frage, ob im Einzelfall von der Möglichkeit, den Gesetzesvollzug im Wege des Billigkeitserlasses zu suspendieren, in einem der Wirkkraft der Grundrechte ausreichend Rechnung tragenden Maße Gebrauch gemacht worden ist, sei der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht entzogen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73 BVerfGE 48, 102).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Ein Billigkeitserlass könne daher geboten sein, wenn ein Gesetz, das in seinen generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist, bei der Steuerfestsetzung im Einzelfall zu Grundrechtsverstößen führt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 61/94

    Die Ablehnung eines Erlasses im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    a) Eine sachliche Unbilligkeit kommt dann in Betracht, wenn die Besteuerung im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH in BFH/NV 2005, 825 und BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 61/94, BFH/NV 1995, 1036).
  • BFH, 07.05.2002 - VII R 39/01

    Vorlage an den EuGH; Zollkodex; Hauptzollamt; Mitteilung an die Zollbehörden;

    Auszug aus FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
    Die insoweit gegenüber den Beschwerdeführern festgesetzte Tabaksteuer von 85.347,42 DM (= 43.637,44 EUR) ist bestandskräftig geworden (vgl. Bundesfinanzhof - BFH- Urteil vom 20. Juli 2004 VII R 39/01, BFHE 198, 255).
  • BFH, 14.09.2005 - VII S 7/05

    Gestellungspflichtiger bei Einfuhr von Waren in Reisebus mit Fahrgästen

  • BFH, 14.11.2007 - II R 3/06

    Abzug von Steuerschulden des Erblassers bei der Erbschaftsteuer - Voraussetzungen

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

  • FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei

  • BVerfG, 03.03.2008 - 1 BvR 2782/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14

    Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer für unverzollte und

    Der BFH hat zudem betont, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die vorgenannte Rechtsprechung auch für den Begriff des Verbringens i.S.d. § 19 TabStG gilt (BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499 ; vgl. auch FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).

    Es hat dem HZA insbesondere aufgegeben, sein Ermessen ordnungsgemäß dahin gehend auszuüben und die (bisher nicht bekannten) Vorgaben des BMF hinsichtlich eines gutgläubigen Verbringers zu berücksichtigen (FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).

    - In Übereinstimmung mit der im Urteil des FG München vom 13.10.2011 14 K 3642/08 (Rn. 12) berichtete Stellungnahme des BMF an das BVerfG ist davon auszugehen, dass ein Erlass aus Billigkeitsgründen nur bei einem "nachweislich unwissenden Verbringer" in Betracht kommt.

  • FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14

    Zustellung deutscher Bescheide im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein

    Der BFH hat zudem betont, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die vorgenannte Rechtsprechung auch für den Begriff des Verbringens gilt (BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499 ; vgl. auch FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).
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