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   FG Münster, 24.04.2015 - 14 K 4172/12 E   

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FG Münster, 24.04.2015 - 14 K 4172/12 E (https://dejure.org/2015,11903)
FG Münster, Entscheidung vom 24.04.2015 - 14 K 4172/12 E (https://dejure.org/2015,11903)
FG Münster, Entscheidung vom 24. April 2015 - 14 K 4172/12 E (https://dejure.org/2015,11903)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens auf die nachfolgende Generation zu Buchwerten

  • Betriebs-Berater

    Über 3000 qm große land- und forstwirtschaftliche Flächen unentgeltlich zu Buchwerten übertragbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14; EStG § 16 Abs 3; EStG § 6 Abs 3
    Übertragung eines LuF-Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Erbfolge - Übertragung eines LuF-Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Betriebsübertragung auf mehrere Erwerber zu Buchwerten ist möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Betriebsübertragung auf mehrere Erwerber zu Buchwerten ist möglich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1775
  • EFG 2015, 1256
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. April 2015  14 K 4172/12 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1256 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG vom 24. April 2015  14 K 4172/12 E aufzuheben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12

    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

    Der Ansicht des FG Münster, dass im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragene Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs von mehr als 3.000 m² beim übertragenden Betriebsinhaber jeweils Teilbetriebe darstellten (vgl. Urteil vom 24. April 2015 14 K 4172/12, in juris), folgt der Senat ausdrücklich nicht (anders z.B. auch FG Bremen, Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), StE 2004, 640, unter Ziff. 2. c. bb.).

    Die entgegenstehende Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, wonach die Übertragung des Betriebsvermögens eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebes im Wege der Erbauseinandersetzung auf mehrere Miterben zu Alleineigentum nicht zu einer Betriebsaufgabe führe, wenn jeder Erbe Flächen von einer Mindestgröße von 3.000 m² erhalte (vgl. Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; ebenso wohl FG Münster, Urteil vom 24. April 2015, aaO), steht weder mit der Rechtsprechung des BFH in Einklang, noch vermag ihre Begründung zu überzeugen (anders auch FG Bremen aaO; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2009 15 K 375/06, StE 2009, 310).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil der erkennende Senat mit seiner Entscheidung von den Urteilen des Niedersächsischen FG vom 2. Juli 2013 (15 K 265/11, EFG 2013, 1747) und des FG Münster vom 24. April 2015 (14 K 4172/12 E, in juris) abweicht.

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014

    Darauf aufbauend haben verschiedene Finanzgerichte die Auffassung vertreten, dass eine Aufteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht zu eine Betriebsaufgabe führe, wenn jeder Erbe Flächen erhält, die eine Mindestgröße von 3.000 qm übersteigt (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Juli 2013 - 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Urteil des FG Münster vom 24. April 2015 - 14 K 4172/12 E, EFG 2015, 1256, Revision anhängig, Az., des BFH: IV R 27/15; ähnlich: Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. März 2013 - 1 K 1729/11, juris, aufgehoben durch Urteil des BFH vom 14. Juli 2016 - IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).

    Diese Auffassung wird zwar vom FG Münster in dem Urteil vom 24. April 2015 (14 K 4172/12 E, EFG 2015, 1256) vertreten, soweit die Flächen die Mindestgröße von 3.000 qm überschreiten.

  • FG Münster, 17.02.2016 - 7 K 2471/13

    Versteuerung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte aufgrund der Veräußerung

    Vielmehr ist das Grundstück, das deutlich über 3.000qm groß war, gem. § 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsvermögen der Klägerin übertragen worden (vgl. FG Münster Urt. vom 24.04.2015 14 K 4172/12 E, EFG 2015, 1256).

    Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO zugelassen, insbesondere auch wegen des beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 27/15 bereits anhängigen Revisionsverfahrens (Vorinstanz FG Münster 14 K 4172/12 E).

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