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   FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13   

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https://dejure.org/2014,5939
FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13 (https://dejure.org/2014,5939)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2014 - 14 K 418/13 (https://dejure.org/2014,5939)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 14 K 418/13 (https://dejure.org/2014,5939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unterliegen die Umsätze eines Segel-Club Vereins aus der Liegeplatzvermietung an Nichtmitglieder dem Regelsteuersatz?

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterwerfung von Einnahmen eines Segelsportbetreibers aus der Liegeplatzvermietung für Nichtmitglieder dem Regelsteuersatz

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 2 Nr 11 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a UStG 2005, UStG VZ 2010
    Regelsteuersatz hinsichtlich der Umsätze eines Segel-Club Vereins aus der Liegeplatzvermietung an Nichtmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Bootsliegeplätzen durch einen gemeinnützigen Verein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Bootsliegeplätzen durch einen gemeinnützigen Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Übernachten im Boot ist kein Camping

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einnahmen eines Segelclubs aus Vermietung von Liegeplätzen unterliegen dem Regelsteuersatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einnahmen eines Segelclubs aus der Vermietung von Liegeplätzen unterliegen bei der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Segelclub: Vermietung von Liegeplätzen unterliegt dem Regelsteuersatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermietung von Bootsliegeplätzen durch einen Verein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einnahmen eines Segelclubs aus der Vermietung von Liegeplätzen unterliegen bei der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.10.1991 - V R 46/88

    - Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13
    Er verwies auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1992, 368 und führte aus, die Überlassung von Wasserliegeplätzen für Boote sei als Vermietung von Grundstücken im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG im Allgemeinen und als Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen im Besonderen anzusehen.

    Die kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen fällt daher unter die Formulierung "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen" des auf Art. 135 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL beruhenden § 4 Nr. 12 Satz 2 Alt. 2 UStG (vgl. EuGH-Urteil vom 3. März 2005 C-428/02, BFH/NV 2005, Beilage 3, 175; BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, a.a.O.) und nicht unter die Formulierung "kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen" des auf Art. 135 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL beruhenden § 4 Nr. 12 Satz 2 Alt. 3 UStG.

  • BVerfG, 26.03.1998 - 1 BvR 2341/95

    Keine Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch unterschiedliche umsatzsteuerlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird, ohne dass dafür ein vernünftiger, sachlich einleuchtender Grund gegeben ist, wenn also eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 280).
  • BFH, 07.03.1996 - V R 29/95

    Die Vermietung eines Schiffs, das für längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13
    Dem Wortsinn entsprechend handelt es sich bei einem Liegeplatz (einer genau abgegrenzten Wasserfläche) um ein Grundstück, wozu, nach dessen bürgerlich-rechtlicher Bestimmung, auch eine mit Wasser bedeckte Fläche, wie bspw. ein Bootsliegeplatz, gehört (BFH-Urteil vom 7. März 1996 V R 29/95, BStBl II 1996, 341).
  • BFH, 10.04.1986 - IV B 81/85

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe - Einnahmen aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13
    Da aber der Kläger die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift begehrt, trägt er die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die hierfür entscheidungserheblichen Tatsachen (vgl. Beschluss des BFH vom 10. April 1986 IV B 81/85, BFH/NV 1956, 538 und Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juli 2012 2 V 15/12, juris).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13
    Die kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen fällt daher unter die Formulierung "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen" des auf Art. 135 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL beruhenden § 4 Nr. 12 Satz 2 Alt. 2 UStG (vgl. EuGH-Urteil vom 3. März 2005 C-428/02, BFH/NV 2005, Beilage 3, 175; BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, a.a.O.) und nicht unter die Formulierung "kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen" des auf Art. 135 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL beruhenden § 4 Nr. 12 Satz 2 Alt. 3 UStG.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2012 - 2 V 15/12

    Museumsbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG nur bei museumsähnlicher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13
    Da aber der Kläger die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift begehrt, trägt er die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die hierfür entscheidungserheblichen Tatsachen (vgl. Beschluss des BFH vom 10. April 1986 IV B 81/85, BFH/NV 1956, 538 und Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juli 2012 2 V 15/12, juris).
  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 14 K 418/13
    Diese Vorschrift ist als Ausnahme von dem Grundsatz, dass der normale Steuersatz gilt, eng auszulegen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 18. Januar 2001 C-83/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, Beilage 2, 124 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.06.2017 - 5 K 210/15

    Boote; Hafengelder; Liegeplätze; Vermietung von Grundstücken

    Dementsprechend habe das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 29. Januar 2014 (14 K 418/13) zu Recht entschieden, dass die kurzfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen dem Regelsteuersatz unterliege.

    Die kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen fällt daher unter die Formulierung "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen" des auf Art. 135 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL beruhenden § 4 Nr. 12 Satz 2 Alt. 2 UStG (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2014, 14 K 418/13, BeckRS 2014, 94991 unter Bezugnahme auf EuGH-Urteil vom 3. März 2005 C-428/02, BFH/NV 2005, Beilage 3, 175 und BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, BStBl II 1992, 368) und nicht unter die Formulierung "kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen" des auf Art. 135 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL beruhenden § 4 Nr. 12 Satz 2 Alt. 3 UStG.

    Nachdem es sich bei § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG um eine Ausnahme von in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG normierten Ausnahmen handelt und die Vorschrift neben der "kurzfristigen Vermietung von Campingflächen" die "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen" nicht nennt, bezieht sich die Ermäßigung des Steuersatzes offenkundig nur auf die über § 4 Nr. 12 Satz 2 Alt. 1 und 3 UStG genannten zwingend steuerpflichtigen Vermietungsumsätze (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2014, 14 K 418/13, a.a.O.).

    Insoweit wird Bezug genommen auf die ausführliche Begründung im Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. Januar 2014 (a.a.O.).

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