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   FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07   

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FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07 (https://dejure.org/2010,28426)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2010 - 14 K 456/07 (https://dejure.org/2010,28426)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2010 - 14 K 456/07 (https://dejure.org/2010,28426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 lit. b UStG bei temporärer Überlassung eines Gegenstands zur Nutzung (hier: Coaster Bahn)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Regelsteuersatzes für Umsatzerlöse für zwei technische Anlagen, eine Sesselbahn und ein schienengebundenes Fahrgeschäft; Ermäßigte Besteuerung für eine Beförderung von Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsätze eines schienengebundenen Fahrgeschäfts unterliegen dem Regelsteuersatz keine Personenbeförderung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10b UStG bei Selbstfahrbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsätze eines schienengebundenen Fahrgeschäfts unterliegen dem Regelsteuersatz - keine Personenbeförderung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10b UStG bei Selbstfahrbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG München, 19.10.2005 - 3 K 3912/02

    Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Bergbahnen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Diese Regelung gibt den Mitgliedstaaten nur einen Rahmen vor, den diese nicht unterschreiten dürfen, so dass sie die Ermäßigung nicht für alle Arten von Personenbeförderungsumsätzen gewähren müssen (Finanzgericht -FG- München, Urteil vom 19. Oktober 2005 3 K 3912/02, Entscheidungen der FG -EFG- 2006, 456).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um eine Bergbahn handelt, da die Coaster Bahn eine Steigung überwindet und technisch für diese Verwendung mit einer besonderen Sicherungseinrichtung ausgestattet ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1974 V R 109/72, BStBl II 1974, 649), ihr Verkehrsbereich auf die Strecke vom Fuß bis zum Gipfel beschränkt ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1976 V R 55/73, BStBl II 1977, 105), die Klägerin in ihren Beförderungsbestimmungen vom 24. November 2005 den "gesamten Bahnbereich, wie Seilbahn-Strecke, Tal- und Bergstation und Coaster-Rodelbahn mit Ein- und Ausstiegsbereich" einheitlich behandelt und die Seilbahn eine Bergbahn, jedoch keine Schienenbahn ist (vgl. FG München, Urteil vom 19. Oktober 2005 3 K 3912/02, EFG 2006, 456; Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Rn. 38-40).

  • EuGH, 16.10.2008 - C-253/07

    DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Die vorgesehenen ermäßigten Steuersätze sind wie die Steuerbefreiungsvorschriften eng auszulegen, da sie Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer und dem Regelsteuersatz unterliegt (vgl. EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2008 C-253/07, Juris; vom 17. Juni 2010 C-492/08, Juris).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Die vorgesehenen ermäßigten Steuersätze sind wie die Steuerbefreiungsvorschriften eng auszulegen, da sie Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer und dem Regelsteuersatz unterliegt (vgl. EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2008 C-253/07, Juris; vom 17. Juni 2010 C-492/08, Juris).
  • BFH, 26.08.1976 - V R 55/73

    Zum Begriff einer Bergbahn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um eine Bergbahn handelt, da die Coaster Bahn eine Steigung überwindet und technisch für diese Verwendung mit einer besonderen Sicherungseinrichtung ausgestattet ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1974 V R 109/72, BStBl II 1974, 649), ihr Verkehrsbereich auf die Strecke vom Fuß bis zum Gipfel beschränkt ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1976 V R 55/73, BStBl II 1977, 105), die Klägerin in ihren Beförderungsbestimmungen vom 24. November 2005 den "gesamten Bahnbereich, wie Seilbahn-Strecke, Tal- und Bergstation und Coaster-Rodelbahn mit Ein- und Ausstiegsbereich" einheitlich behandelt und die Seilbahn eine Bergbahn, jedoch keine Schienenbahn ist (vgl. FG München, Urteil vom 19. Oktober 2005 3 K 3912/02, EFG 2006, 456; Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Rn. 38-40).
  • BFH, 16.05.1974 - V R 109/72

    Eine spur- und seilgebundene Bahn, die eine Verbindung auf einen Berg herstellt,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um eine Bergbahn handelt, da die Coaster Bahn eine Steigung überwindet und technisch für diese Verwendung mit einer besonderen Sicherungseinrichtung ausgestattet ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1974 V R 109/72, BStBl II 1974, 649), ihr Verkehrsbereich auf die Strecke vom Fuß bis zum Gipfel beschränkt ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1976 V R 55/73, BStBl II 1977, 105), die Klägerin in ihren Beförderungsbestimmungen vom 24. November 2005 den "gesamten Bahnbereich, wie Seilbahn-Strecke, Tal- und Bergstation und Coaster-Rodelbahn mit Ein- und Ausstiegsbereich" einheitlich behandelt und die Seilbahn eine Bergbahn, jedoch keine Schienenbahn ist (vgl. FG München, Urteil vom 19. Oktober 2005 3 K 3912/02, EFG 2006, 456; Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Rn. 38-40).
  • BFH, 05.03.1992 - V R 97/88

    Unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Denn die Schlitten unterliegen weder der Beförderungspflicht noch der strengen Bindung von Beförderungspreisen (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1992 V R 97/88, BFH/NV 1992, 775 und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 85, 238 zur Unterscheidung zwischen Personenverkehr mit Taxi und Personenverkehr mit Mietwagen ohne Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz -GG-).
  • BFH, 19.03.2009 - V R 50/07

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Entscheidend ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung das Wesen des Umsatzes aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers und ob danach jede Leistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. März 2009 V R 50/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 78).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Denn die Schlitten unterliegen weder der Beförderungspflicht noch der strengen Bindung von Beförderungspreisen (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1992 V R 97/88, BFH/NV 1992, 775 und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 85, 238 zur Unterscheidung zwischen Personenverkehr mit Taxi und Personenverkehr mit Mietwagen ohne Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz -GG-).
  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Im Übrigen ist der Begriff der Beförderung von Personen eng auszulegen (Langer in Reiß/Kräusel/Langer, UStG, zu Art. 93-105 MWStSySt-RL Rn. 19 mit Verweis auf 6. EG-RL) und damit nach seiner gewöhnlichen Bedeutung (EuGH-Urteil vom 18. Januar 2001 C-83/99, BFH/NV 2001, Beilage 2, 124).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
    Es sind dabei die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2006, Beilage 1, 38).
  • BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11

    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn"

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 185 veröffentlicht.
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