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   FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10   

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https://dejure.org/2012,36243
FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10 (https://dejure.org/2012,36243)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2012 - 14 K 47/10 (https://dejure.org/2012,36243)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 14 K 47/10 (https://dejure.org/2012,36243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 148 InSO; § 159 InsO
    Ein auf einer Verwertungshandlung des Insolvenzverwalters beruhender Veräußerungsgewinn und die dadurch ausgelöste Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 148
    Insolvenz: Veräußerungsgewinn als Masseverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Insolvenz: Veräußerungsgewinn als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ein auf einer Verwertungshandlung des Insolvenzverwalters beruhender Veräußerungsgewinn und die dadurch ausgelöste Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    Deshalb könnten die erst in einem auf die Insolvenzeröffnung folgenden Veranlagungszeitraum erzielten Veräußerungsgewinne, mit denen stille Reserven realisiert wurden, nicht die Einkommensteuerschuld des Jahres der Insolvenzeröffnung erhöhen und als vorinsolvenzlich begründet angesehen werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteil vom 29.3.1984 IV R 271/83, BStBl II 1984, 602).

    In dem BFH-Urteil vom 29.3.1984 IV R 271/83 sei sinngemäß ausgeführt, dass die bei der Verwertung durch die Aufdeckung stiller Reserven entstehende Einkommensteuer nur insoweit als Masseverbindlichkeit i.S.v. Massekosten zu bewerten sei, als der Erlös in die Insolvenzmasse fließe, die Masse also bereichert werde.

    Nur der auf diesen Anteil entfallende Einkommensteueranspruch stelle eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 InsO dar (BFH-Urteil v. 29.3.1984 IV R 271/83).

    Dies gilt auch dann, wenn durch die Veräußerung stille Reserven realisiert worden sind, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (BFH-Urteil IV R 271/83, a.a.O.; vom 11.11.1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477).

    Deshalb kann der erst in einem auf die Insolvenzeröffnung folgenden Veranlagungszeitraum erzielte Veräußerungsgewinn, mit dem stille Reserven realisiert wurden, nicht die Einkommensteuerschuld des Jahres der Insolvenzeröffnung erhöhen und als vorinsolvenzlich begründet angesehen werden (so BFH-Urteil vom 29.3.1984 IV R 271/83, a.a.O., S. 603 unter 2.b.).

    aa) Zwar vertritt der BFH im Hinblick auf die Erfordernisse des Insolvenzverfahrens die Auffassung, dass die bei der Verwertung durch die Aufdeckung stiller Reserven entstehende Einkommensteuer nur insoweit als Masseverbindlichkeit zu bewerten sei, als der Erlös in die Insolvenzmasse fließe (BFH-Urteil IV R 271/83, a.a.O.).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 18.5.2010 X R 60/08, BStBl II 2011, 429 eine Unterscheidung getroffen in "echte Gewinne", die z.B. aus der Weiterführung eines Betriebs nach Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter entstehen und Buchgewinne, die z.B. durch Auflösung von Rückstellungen entstehen können (hier als "unechte Gewinne" bezeichnet).

    Mit Urteil vom 18.5.2010 X R 60/08 habe der BFH einen Gewinnanteil eines insolventen Mitunternehmers als Masseverbindlichkeit auch für den Fall eingeordnet, dass die Insolvenzmasse durch den Gewinnanteil nicht vermehrt werde.

    An dieser Betrachtungsweise hat sich durch die Neuregelung der Insolvenz durch die InsO nichts geändert (BFH-Urteil X R 60/08, a.a.O.; FG Düsseldorf, Urteil vom 2.2.2011 7 K 3953/10 E, EFG 2011, 1920.).

  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    Dies gilt auch dann, wenn durch die Veräußerung stille Reserven realisiert worden sind, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (BFH-Urteil IV R 271/83, a.a.O.; vom 11.11.1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477).

    Die mit der Versilberung der Insolvenzmasse in Zusammenhang stehende Einkommensteuerschuld stelle deshalb grundsätzlich eine Masseschuld und keine Insolvenzforderung dar (BFH-Urteil XI R 73/92, a.a.O., S. 479 unter 3.c.).

  • BFH, 05.05.1976 - I R 121/74

    Kaufvertrag - Übergabe der Sache - Aktivierung des Anspruchs auf Gegenleistung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    Erst zu diesem Zeitpunkt ist der Geschäftsvorfall erfolgswirksam geworden und hat zu einer Veränderung des Betriebsvermögens des Insolvenzschuldners geführt, denn dies ist bei gewinnbringenden Geschäften erst der Fall, wenn der Bilanzierende seine eigene Leistung erbracht hat (BFH-Urteil vom 5.5.1976 I R 121/74, BStBl II 1981, 398).
  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    Erst zu diesem Zeitpunkt ist der Geschäftsvorfall erfolgswirksam geworden und hat zu einer Veränderung des Betriebsvermögens des Insolvenzschuldners geführt, denn dies ist bei gewinnbringenden Geschäften erst der Fall, wenn der Bilanzierende seine eigene Leistung erbracht hat (BFH-Urteil vom 5.5.1976 I R 121/74, BStBl II 1981, 398).
  • FG Düsseldorf, 19.08.2011 - 11 K 4201/10

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    Unabhängig davon ist es auch zweifelhaft, ob es für die Abgrenzung von Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten auf die Vorteilhaftigkeit eines Geschäfts für die Insolvenzmasse ankommt (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 19.8.2011 11 K 4201/10 E, a.a.O., juris-Ausdruck: Rdn. 57-59).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2011 - 7 K 3953/10

    Geltendmachung einer Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit gegenüber dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    An dieser Betrachtungsweise hat sich durch die Neuregelung der Insolvenz durch die InsO nichts geändert (BFH-Urteil X R 60/08, a.a.O.; FG Düsseldorf, Urteil vom 2.2.2011 7 K 3953/10 E, EFG 2011, 1920.).
  • BFH - III R 16/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 14 K 47/10
    Revision eingelegt, BFH-Az. III R 16/12.
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    der Gründe; unter Geltung der InsO wurde dies bereits bestätigt: BFH-Urteil in BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, unter II.3.c der Gründe; Gerichtsbescheid des FG Düsseldorf vom 19. August 2011  11 K 4201/10 E, EFG 2012, 544, unter II.1.a, Revision anhängig unter Az. IX R 17/12; Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. Januar 2012  14 K 47/10, juris, unter 1.a, Revision anhängig unter Az. III R 16/12).

    An der anderslautenden Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602, unter 3.), die noch zu den Regelungen der KO ergangen ist und auf die das FG im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung abgestellt hat, hält der erkennende Senat unter Geltung der InsO nicht mehr fest (so auch Gerichtsbescheid des FG Düsseldorf in EFG 2012, 544, unter II.1.b; Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. Januar 2012  14 K 47/10, juris, unter 1.b).

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