Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40006
FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12 (https://dejure.org/2012,40006)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.2012 - 14 K 554/12 (https://dejure.org/2012,40006)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 2012 - 14 K 554/12 (https://dejure.org/2012,40006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Überlassung eines digitalen Datenträgers im Zusammenhang mit einer Außenprüfung gegenüber einem selbstständigen Steuerberater

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Überlassung eines digitalen Datenträgers bei der Außenprüfung eines Steuerberaters Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anordnung der Überlassung eines digitalen Datenträgers bei der Außenprüfung eines Steuerberaters - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05

    (Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Datenträgerüberlassung im Rahmen einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Die Verpflichtung zur Überlassung von Datenträgern schaffe insoweit keine weitergehenden Risiken (so auch FG Thüringen vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Eine schriftliche Löschungsbestätigung ist keine Vorbedingung (Drüen: in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 147 Rn. 80a; vgl. auch Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Aus den genannten Gründen kann dahin gestellt bleiben, ob sich aus den im BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01, BStBl. I 2001, 415) genannten GDPdU ein Anspruch des Kl auf Rückgabe seines Datenträgers und Löschung seiner Daten spätestens nach Bestandskraft der aufgrund der Ap ergangenen Bescheide infolge einer Selbstbindung der Verwaltung ergibt (für eine Bindung: Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Die Anforderung der Überlassung eines Datenträgers gemäß § 147 Abs. 6 AO verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991), auch wenn der Kl zu Recht davon ausgeht, dass das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade im Blick auf moderne Entwicklungen und den mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit Bedeutung gewinnen kann (so BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Die Anforderung der Überlassung eines Datenträgers gemäß § 147 Abs. 6 AO verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991), auch wenn der Kl zu Recht davon ausgeht, dass das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade im Blick auf moderne Entwicklungen und den mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit Bedeutung gewinnen kann (so BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).

    Das GG hat die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden mit der Folge, dass grundsätzlich der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen muss (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).

    Ferner hat der Gesetzgeber organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken(BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Bestimmung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Die Voraussetzung "im Rahmen einer Ap" stellt klar, in welchen Fällen die Finanzbehörde ein Recht auf Überlassung eines Datenträgers hat und dass die Möglichkeit des Datenzugriffs nur im Rahmen einer Ap besteht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667).

    Denn es ist seine Aufgabe, die Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    § 147 Abs. 6 S. 1 und 2 AO i.V.m. § 147 Abs. 1 AO ermöglicht, eine effiziente, den technischen Möglichkeiten angepasste Prüfungsmethode durchzuführen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667), ohne dem Bekl Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die zwar vorhanden sind, aber vom Kl nicht aufbewahrt werden müssen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452; offen ließ der BFH, ob sich aus § 200 Abs. 1 AO ergebende Vorlagepflichten auch auf Unterlagen beziehen, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen).

  • FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Im Übrigen hat der Kl die Möglichkeit, Daten, die dem Datenschutz unterliegen, getrennt von den vorlagepflichtigen Daten zu archivieren oder aufzubereiten (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    Denn es ist seine Aufgabe, die Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    Die Anforderung der Überlassung eines Datenträgers gemäß § 147 Abs. 6 AO verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991), auch wenn der Kl zu Recht davon ausgeht, dass das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade im Blick auf moderne Entwicklungen und den mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit Bedeutung gewinnen kann (so BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Fragen zur Ermessensausübung im Rahmen der Dateneinsicht seien bereits höchstrichterlich geklärt, so mit Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2010 II B 164/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2011, 193. Er habe sowohl bei der Entscheidung, auf elektronische Daten des Stpfl. zuzugreifen, als auch bei der Auswahl der Zugriffsmethode ein Ermessen i.S.v. § 5 AO (so BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 2010, 452).

    Die Anordnung der Überlassung eines digitalen Datenträgers, ein mit der Prüfungsanordnung verbundener Verwaltungsakt i.S.d. § 118 S. 1 AO (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452; Drüen in: Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 147 Rn. 82 f.), ist rechtmäßig.

    § 147 Abs. 6 S. 1 und 2 AO i.V.m. § 147 Abs. 1 AO ermöglicht, eine effiziente, den technischen Möglichkeiten angepasste Prüfungsmethode durchzuführen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667), ohne dem Bekl Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die zwar vorhanden sind, aber vom Kl nicht aufbewahrt werden müssen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452; offen ließ der BFH, ob sich aus § 200 Abs. 1 AO ergebende Vorlagepflichten auch auf Unterlagen beziehen, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen).

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 4 K 4819/08

    Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen zur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Die gesetzliche Formulierung in § 147 Abs. 6 S. 2 AO "zur Verfügung stellen" beinhalte ein umfassendes Bestimmungsrecht und normiere das Recht, die auf Datenträgern erhaltenen Daten aus der betrieblichen Sphäre des Prüfungsbetroffenen zu entfernen, so die Gesetzesbegründung Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 14/2683, S. 130 und Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg vom 16. November 2011 4 K 4819/08, Entscheidungen der FG (EFG) 2012, 577. Danach können Daten zulässigerweise den Macht- und Einflussbereich des Kl verlassen.

    Der Begriff des "Zurverfügungstellens" umfasst die Mitnahme der Daten aus der Sphäre des Prüfungsbetroffenen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2011 4 K 4819/08, EFG 2012, 577).

  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Die gesetzliche Formulierung in § 147 Abs. 6 S. 2 AO "zur Verfügung stellen" beinhalte ein umfassendes Bestimmungsrecht und normiere das Recht, die auf Datenträgern erhaltenen Daten aus der betrieblichen Sphäre des Prüfungsbetroffenen zu entfernen, so die Gesetzesbegründung Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 14/2683, S. 130 und Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg vom 16. November 2011 4 K 4819/08, Entscheidungen der FG (EFG) 2012, 577. Danach können Daten zulässigerweise den Macht- und Einflussbereich des Kl verlassen.

    Eine Erweiterung der Prüfungsbefugnisse sollte auch nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 147 Abs. 6 AO nicht begründet werden (vgl. BT-Drs. 14/2683, S. 130).

  • BFH, 18.10.1994 - IX R 128/92

    Eine Außenprüfung kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Der Bekl hat zwar diese ermessensregelnde Verwaltungsanweisung infolge einer sog. Selbstbindung der Verwaltung zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1994 IX R 128/92, BStBl. II 1995, 291).

    Ferner ist eine Ap zweckmäßig, wenn zu erwarten ist, dass eine größere Anzahl von Lebensvorgängen mit einem größeren Zeitaufwand zu prüfen ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1994 IX R 128/92, BStBl. II 1995, 291).

  • BFH, 14.03.2006 - IV B 14/05

    Anschlussprüfung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Im Übrigen ist auch bei Betrieben, die keine Großbetriebe sind, eine Anschlussprüfung zulässig (§ 4 Abs. 3 S. 3 BPO), sofern -wie im Streitfall- ein sachlicher Grund vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2006 IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253).

    Eine weitere Rechtfertigung ist nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 14. März 2006 IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253).

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12
    Im Übrigen habe der BFH mit Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05 (BStBl. II 2010, 326) entschieden, dass ein Berufsgeheimnisträger im Rahmen einer ihn persönlich betreffenden Ap die Vorlage von Mandanten bezogenen Unterlagen nicht aufgrund seiner gesetzlichen Pflichten zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweigern darf, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt.

    Die Tätigkeit als Steuerberater steht einer Ap nicht entgegen, da eine Ap auch bei Personen zulässig ist, die Berufsgeheimnisse wahren müssen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BStBl. II 2010, 326).

  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BFH, 30.07.2003 - VII R 45/02

    Auskunftsanspruch gegenüber dem BfF über gespeicherte Daten

  • BFH, 09.04.2013 - VIII R 44/09
  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 179/79

    Zur Zulässigkeit von Außenprüfungen nach § 193 Abs. 1 AO und § 193 Abs. 2 Nr. 2

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 46/94

    Bestimmung der Betriebsprüfer im Sinne einer innnerdienstlichen Maßnahme des

  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 52/12

    Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung -

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 7. November 2012  14 K 554/12 aufgehoben sowie die Prüfungsanordnung vom 19. Juli 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Januar 2012 dergestalt geändert, dass im Anschluss an den Satz "Zur Prüfung werden die Daten in digitaler Form auf einem maschinell verwertbaren Datenträger, entsprechend den Grundsätzen zum Datenzugriff zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), benötigt (§ 147 Abs. 6 Satz 2 AO)." folgender Satz ergänzt wird: "Die Herausgabe erfolgt nur zur Speicherung und Auswertung auf dem Rechner des Prüfers während der Prüfung in Ihren Geschäftsräumen oder zur Mitnahme durch den Prüfer für die Speicherung und Auswertung der Daten auf einem Rechner in den Diensträumen des Beklagten.".

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 268 veröffentlichten Urteil vom 7. November 2012  14 K 554/12 als unbegründet ab.

  • BFH, 07.06.2021 - VIII R 24/18

    Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung

    Ob ein solcher Einwand eines Berufsgeheimnisträgers möglicherweise generell unerheblich sein könnte, weil von ihm verlangt werden kann, seine Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer Einsichtnahme des FA in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (s. in diesem Sinne Urteile des FG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - 4 K 4819/08, EFG 2012, 577, und vom 07.11.2012 - 14 K 554/12, EFG 2013, 268, nachgehend aus anderen Gründen durch das Senatsurteil in BFHE 250, 1 aufgehoben, und Urteil des FG Nürnberg vom 30.07.2009 - 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991; zu anderen Steuerpflichtigen als Berufsgeheimnisträgern s. BFH-Beschluss vom 26.09.2007 - I B 53, 54/07, BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415, unter II.4.; gleicher Ansicht BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 1450, Rz 172, 177), ist im Streitfall aus diesem Grund ebenfalls nicht entscheidungserheblich und nicht abschließend zu beurteilen.
  • FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13

    Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer

    Im Übrigen habe das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 07.11.2012 - 14 K 554/12, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 268 eine vergleichbare Rechtsauffassung vertreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht