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   VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09, 14 K 1017/10, 14 K 1018/10   

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https://dejure.org/2014,27353
VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09, 14 K 1017/10, 14 K 1018/10 (https://dejure.org/2014,27353)
VG Köln, Entscheidung vom 30.09.2014 - 14 K 8449/09, 14 K 1017/10, 14 K 1018/10 (https://dejure.org/2014,27353)
VG Köln, Entscheidung vom 30. September 2014 - 14 K 8449/09, 14 K 1017/10, 14 K 1018/10 (https://dejure.org/2014,27353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    LKW-Maut ist rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation)

    LKW-Maut - Gebührenerhöhung von 2009 ist rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LKW-Maut ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LKW-Maut ist rechtmäßig - Die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgesetzten Mautsätze verstoßen nicht gegen Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    Nachdem das Verwaltungsgericht Köln mit Urteilen vom 30. September 2014 - 14 K 8449/09, 14 K 1017/10 und 14 K 1018/10 - in Mauterstattungsverfahren, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt wurden, entschieden hatte, dass die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgelegten Mautsätze weder europarechts- noch verfassungswidrig seien, teilten die Kläger mit, dass sie sich die Argumentation der Kläger in den "BGL-Musterverfahren" zu eigen machten, und gaben hierzu das Vorbringen der dortigen Kläger entsprechend der Darstellung im Tatbestand der Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. September 2014 wieder.

    Mit Urteilen vom 30. September 2014 - 14 K 8449/09, 14 K 1017/10 und 14 K 1018/10 - habe das Verwaltungsgericht Köln im Übrigen grundsätzlich zur Rechtmäßigkeit der Mauterhebung entschieden.

    Zur weiteren Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus seinen Urteilen vom 30. September 2014 - 14 K 8449/09, 14 K 1017/10 und 14 K 1018/10 - zitiert: Die §§ 3 Abs. 3, 14 Abs. 3 i. V. m. Anlage 1 BFStrMG verstießen nicht gegen das grundgesetzliche Verbot rückwirkender belastender Gesetze.

  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    2013 wurde klägerseits unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25. Oktober 2012 (9 A 2054/07) und der Argumentation in den "BGL-Muster-Verfahren" (u.a. 14 K 8449/09) einen Erstattungsanspruch für gezahlte Maut geltend gemacht.

    Insoweit wird insbesondere auf die Argumentation der Klägerin im Verfahren 14 K 8449/09 verwiesen.

    So hat die erkennende Kammer hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Rückwirkungsproblematik in den Urteilen vom 30. September 2014 (14 K 8449/09, 14 K 1017/10 und 14 K 1018/10) ausgeführt:.

    In seinen Urteilen vom 30. September 2014 (14 K 8449/09, 14 K 1017/10 und 14 K 1018/10) führt die Kammer hinsichtlich eines Verstoßes gegen europarechtliche Vorschriften aus:.

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14

    Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten

    Insoweit nimmt die Beklagte Bezug auf die Entscheidungen des VG Köln vom 30. September 2014 (14 K 8449/09 u.a.).

    vgl. hierzu die Grundsatzurteile der Kammer vom 30. September 2014 - 14 K 8449/09 und 14 K 1018/10 -.

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