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   VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21   

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https://dejure.org/2021,10991
VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21 (https://dejure.org/2021,10991)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.04.2021 - 14 L 157.21 (https://dejure.org/2021,10991)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. April 2021 - 14 L 157.21 (https://dejure.org/2021,10991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Corona-Testpflicht für Unternehmen im Land Berlin gilt vorerst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Testpflicht für Unternehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Testpflicht für Unternehmen in Berlin

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Corona-Testpflicht für Unternehmen im Land Berlin gilt vorerst

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes kann sie daher einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass ein solcher Verstoß auch nach § 74 IfSG strafbar sein könnte (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Bei der Wahrnehmung seiner Pflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben des Einzelnen zu stellen sowie diesen vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit zu schützen, kommt dem Normgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Bei Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie besteht wegen der im fachwissenschaftlichen Diskurs auftretenden Ungewissheiten und der damit unsicheren Entscheidungsgrundlage auch ein tatsächlicher Einschätzungsspielraum (BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21

    Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv;

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Weder eine systematische noch eine historische Auslegung des § 28a Abs. 1 Nr. 14 IfSG gebieten insoweit eine einschränkende Auslegung (vgl. im Einzelnen und überzeugend Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 B 83/21 -, juris Rn. 48 ff.).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind Grundrechtseingriffe nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) noch gewahrt wird (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvL 13/81 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 - und - 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Allerdings müssen sich aus Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die einen verlässlichen, an begrenzende Handlungsmaßstäbe gebundenen Vollzug der Norm gewährleisten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 20 NE 20.1609 -, juris Rn. 54; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, juris Rn. 118 ff.).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609

    Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Allerdings müssen sich aus Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die einen verlässlichen, an begrenzende Handlungsmaßstäbe gebundenen Vollzug der Norm gewährleisten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 20 NE 20.1609 -, juris Rn. 54; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, juris Rn. 118 ff.).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Dafür genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. April 1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94 -, juris Rn. 52, sowie Beschluss vom 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus VG Berlin, 26.04.2021 - 14 L 157.21
    Dafür genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. April 1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94 -, juris Rn. 52, sowie Beschluss vom 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 -, juris Rn. 22).
  • VG Berlin, 18.02.2021 - 14 L 45.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

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