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   VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20   

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VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20 (https://dejure.org/2020,14776)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.06.2020 - 14 L 177.20 (https://dejure.org/2020,14776)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 14 L 177.20 (https://dejure.org/2020,14776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Tempelhof-Schöneberg: Bis zu den Sommerferien kein Handball in Hallen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschlossene Sporthallen für den Handballverein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tempelhof-Schöneberg: Bis zu den Sommerferien kein Handball in Hallen - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sporthallen in Berlin Tempelhof bleiben bis zu den Sommerferien geschlossen - Schließung von Sporthallen als notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20
    Demgegenüber dient die vorübergehende Weiterschließung dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler sowie der Erhaltung der Bevölkerungsgesundheit insgesamt und damit der Bewahrung höchster, durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteter Verfassungsgüter, für die den Staat eine besondere Schutzpflicht trifft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 - juris Rn. 30).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig ist, soweit sie als sog. Außen-GbR durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, ohne allerdings juristische Person zu sein (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2020 - 11 S 38.20

    OVG bestätigt coronabedingte Schließung von Campingplätzen auch für Dauercamper

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20
    Denn das Bezirksamt durfte hinsichtlich der von ihm für erforderlich gehaltenen Verfügung unter Berücksichtigung der dargestellten Problemlage pauschalieren und musste - jedenfalls bei der hier in Rede stehenden, zeitlich befristeten Weiterschließung wegen vorübergehender, konkreter Organisationsengpässe - nicht darauf abstellen, ob das mit Blick auf eine unzureichende Reinigung der Sportanlagen und eine unzureichende Überprüfung der Hygienekonzepte aller Sportorganisationen bestehende erhöhte Infektionsrisiko aufgrund der individuellen Ausgestaltung einzelner Sportanlagen oder aufgrund eines bestimmten Hygienekonzepts einer einzelnen Sportorganisation geringer ausfallen könnte (so für den Fall der Regelung durch Rechtsverordnung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 11 S 38/20 - juris, Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - juris, Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2020 - 11 S 15.20

    Verbot der Anreise zur Nutzung von Zweitwohnungen im Landkreis

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 14 L 177.20
    Der Rückgriff auf die seuchenrechtliche Generalklausel zum Erlass einer Allgemeinverfügung ist nicht durch den Erlass der SARS-CoV-2-EindmaßnV auf Grundlage von § 32 Satz 1 IfSG gesperrt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2020 - OVG 11 S 15/20 - juris, Rn. 8), denn der Verordnungsgeber hat von § 7 Abs. 2 Satz 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV abweichende Entscheidungen der zuständigen Vergabestellen, insbesondere, wenn dies zur Umsetzung der darin genannten Beschränkungen erforderlich ist, ausdrücklich in der Verordnung selbst vorgesehen (§ 7 Abs. 2 Satz 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 17.08.2020 - 14 L 177.20   

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VG Berlin, Entscheidung vom 17.08.2020 - 14 L 177.20 (https://dejure.org/2020,25571)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. August 2020 - 14 L 177.20 (https://dejure.org/2020,25571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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