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   VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10   

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https://dejure.org/2010,9694
VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10 (https://dejure.org/2010,9694)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 10.05.2010 - 14 L 219/10 (https://dejure.org/2010,9694)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 14 L 219/10 (https://dejure.org/2010,9694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erfolg für Grundstückseigentümerin im Rechtsstreit um PFT-Belastung von Abwässern in Brilon-Scharfenberg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümerin muss Dichtheit von Abwasserleitungen aufgrund PFT-Belastung nicht überprüfen lassen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08

    21 Klageverfahren wegen PFT - Belastung in Brilon-Scharfenberg abgeschlossen

    Auszug aus VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10
    In einem der Urteile vom 22. Juni 2009 - 14 K 1699/08 - heißt es insoweit:.

    Dass Abwasserreinigung mit Hilfe von Aktivkohle technisch möglich ist, haben die Bediensteten der Bodenschutzbehörde u.a. anlässlich des gerichtlichen Ortstermins am 31. März vergangenen Jahres in dem Verfahren 14 K 1699/08 anschaulich und mit Nachdruck geltend gemacht.

    , die dem Gericht in der Sache 14 K 1699/08 vorlagen, mit beträchtlicher krimineller Energie.

  • LG Arnsberg, 04.03.2008 - 1 O 467/07

    Eigentumsbeeinträchtigung in anderer Weise als durch Entziehung oder

    Auszug aus VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10
    Nachdem das Landgericht B. mit Urteil vom 4. März 2008 - 1 O 467/07 - einer Beseitigungsklage gegen den Pächter entsprochen hatte, wurde jene Entscheidung durch das Oberlandesgericht I2.
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10
    Personen, die entferntere, nur mittelbare Ursachen für den eingetretenen Erfolg gesetzt, also nur den Anlass für die unmittelbare Verursachung durch andere gegeben haben, sind in diesem Sinn keine Verursacher, vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 28. Februar 2008 - 7 B 12.08 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2008 S. 684 ff.
  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 5 U 104/08

    Verhältnismäßigkeit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei

    Auszug aus VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10
    (Urteil vom 18. Dezember 2008 - 5 U 104/08 -) geändert.
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