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   VG Berlin, 03.04.2020 - 14 L 31.20   

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https://dejure.org/2020,6507
VG Berlin, 03.04.2020 - 14 L 31.20 (https://dejure.org/2020,6507)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.04.2020 - 14 L 31.20 (https://dejure.org/2020,6507)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. April 2020 - 14 L 31.20 (https://dejure.org/2020,6507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsfreiheit

  • lto.de (Pressebericht, 03.04.2020)

    Berliner Corona-Verordnung: Anwaltliche Berufsfreiheit nicht verletzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsfreiheit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsfreiheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausgangsbeschränkungen höher als anwaltliche Berufsfreiheit gewertet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: VG Berlin verneint unverhältnismäßigen Eingriff der Berliner Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsausübungsfreiheit - Verordnung erlaubt Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.04.2020)

    Klage gegen Berliner Corona-Maßnahme unzulässig: OVG prüft beschränkten Zugang zum Rechtsanwalt nicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 03.04.2020 - 14 L 31.20
    Begehrt ein Antragsteller, wie hier, die zumindest partielle Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 03.04.2020 - 14 L 31.20
    Begehrt ein Antragsteller, wie hier, die zumindest partielle Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus VG Berlin, 03.04.2020 - 14 L 31.20
    An dieser würde es nur dann fehlen, wenn der Antragsteller offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise durch das festzustellende Rechtsverhältnis in seinen subjektiven Rechten verletzt sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, BVerwGE 119, 245, 249).
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