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   VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21, 14 L 33.21   

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VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21, 14 L 33.21 (https://dejure.org/2021,1030)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.01.2021 - 14 L 13.21, 14 L 33.21 (https://dejure.org/2021,1030)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 14 L 13.21, 14 L 33.21 (https://dejure.org/2021,1030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Eilanträge auf vorgezogene Schutzimpfung erfolglos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilanträge auf vorgezogene Schutzimpfung erfolglos - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Coronavirus: Eilanträge auf vorgezogene Schutzimpfung erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krebspatienten haben keinen Anspruch auf vorrangige Impfung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • SG Oldenburg, 21.01.2021 - S 10 SV 1/21

    Corona; Impfung; Teilhabeanspruch

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Ein solcher Anspruch hat seine Grundlage jedoch nicht in den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern im Infektionsschutzrecht (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 20 L 1812/20 -, juris Rn. 15, 21; im Anschluss daran SG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2021 - S 10 SV 1/21 ER -, juris Rn. 14).

    bb) Der Antragsteller hat auch keinen Anspruch auf eine (ermessensfehlerfreie) Einzelfallentscheidung, denn eine Ausnahmeregelung, die für bestimmte individuelle Konstellationen eine vorzeitige Impfung von bestimmten Personen abweichend von der Priorisierungsregelung ermöglichen würde, ist in der Coronavirus-Impfverordnung nicht enthalten (ebenso SG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2021 - S 10 SV 1/21 ER - juris Rn. 24).

  • VG Gelsenkirchen, 11.01.2021 - 20 L 1812/20

    Kein Anspruch auf unverzügliche Corona-Impfung für 84-jähriges Ehepaar

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Ein solcher Anspruch hat seine Grundlage jedoch nicht in den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern im Infektionsschutzrecht (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 20 L 1812/20 -, juris Rn. 15, 21; im Anschluss daran SG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2021 - S 10 SV 1/21 ER -, juris Rn. 14).

    Denn aus den vorgenannten Gründen läge auch dann in der Vergabe des Impfstoffes entsprechend der vom Antragsgegner praktizierten Priorisierung - jedenfalls soweit hier streitgegenständlich - keine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (ebenso VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 20 L 1812/20 -, juris Rn. 65).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Die verfassungsrechtlichen Wertungskriterien sind dabei den tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere den dort verbürgten Grundrechten zu entnehmen (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 67 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Sie befinden darüber, welche Schutzmaßnahmen zweckdienlich und geboten sind, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Soweit und solange demnach im fachwissenschaftlichen Diskurs Ungewissheiten auftreten und der Normgeber sich damit auf einer unsicheren Entscheidungsgrundlage bewegt, steht ihm jedoch ein tatsächlicher Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10), der hier nach summarischer Prüfung der zur Verfügung stehenden Tatsachengrundlagen nicht eindeutig überschritten ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - juris, Rn. 40).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Die Verletzung einer Schutzpflicht kann deshalb nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (BVerfG, Urteil vom 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90 -, juris Rn. 74).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 13.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 - juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21

    83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung

  • VerfGH Berlin, 10.02.2021 - VerfGH 9 A/21

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die

    Zwar hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin zwischenzeitlich dem Begehren der Antragsteller vergleichbare Eilanträge auf Grundlage der Auffassung, dass ein aus der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung) vom 18. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V3) oder aus Verfassungsrecht ableitbarer Anspruch auf eine Einzelfallentscheidung nicht bestehe, ablehnend beschieden (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 29. Januar 2021 - 14 L 33/21 -, juris Rn. 23 ff. und - 14 L 13/21 - bisher unveröffentlicht).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21   

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https://dejure.org/2021,1146
VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21 (https://dejure.org/2021,1146)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.01.2021 - 14 L 33.21 (https://dejure.org/2021,1146)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 14 L 33.21 (https://dejure.org/2021,1146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 CoronaImpfV, § 1 Abs 2 CoronaImpfV, § 2 Nr 4 CoronaImpfV
    Einstweiliger Rechtsschutz für eine sofortige Coronavirus-Schutzimpfung

  • RA Kotz

    Anspruch auf sofortige Coronavirus-Schutzimpfung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Eilanträge auf vorgezogene Schutzimpfung erfolglos

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Keine vorzeitige Corona-Impfung für krebskranke Kinder- und Jugendpsychotherapeutin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krebspatienten haben keinen Anspruch auf vorrangige Impfung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • SG Oldenburg, 21.01.2021 - S 10 SV 1/21

    Corona; Impfung; Teilhabeanspruch

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Ein solcher Anspruch hat seine Grundlage jedoch nicht in den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern im Infektionsschutzrecht (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 20 L 1812/20 -, juris Rn. 15, 21; im Anschluss daran SG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2021 - S 10 SV 1/21 ER -, juris Rn. 14).

    bb) Die Antragstellerin hat auch keinen Anspruch auf eine (ermessensfehlerfreie) Einzelfallentscheidung, denn eine Ausnahmeregelung, die für bestimmte individuelle Konstellationen eine vorzeitige Impfung von bestimmten Personen abweichend von der Priorisierungsregelung ermöglichen würde, ist in der Coronavirus-Impfverordnung nicht enthalten (ebenso SG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2021 - S 10 SV 1/21 ER - juris Rn. 24).

  • VG Gelsenkirchen, 11.01.2021 - 20 L 1812/20

    Kein Anspruch auf unverzügliche Corona-Impfung für 84-jähriges Ehepaar

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Ein solcher Anspruch hat seine Grundlage jedoch nicht in den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern im Infektionsschutzrecht (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 20 L 1812/20 -, juris Rn. 15, 21; im Anschluss daran SG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2021 - S 10 SV 1/21 ER -, juris Rn. 14).

    Denn aus den vorgenannten Gründen läge auch dann in der Vergabe des Impfstoffes entsprechend der vom Antragsgegner praktizierten Priorisierung - jedenfalls soweit hier streitgegenständlich - keine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (ebenso VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VG 20 L 1812/20 -, juris Rn. 65).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Die verfassungsrechtlichen Wertungskriterien sind dabei den tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere den dort verbürgten Grundrechten zu entnehmen (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 67 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Die Verletzung einer Schutzpflicht kann deshalb nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (BVerfG, Urteil vom 10. Januar 1995 - 1 BvF 1/90 -, juris Rn. 74).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - juris, Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Sie befinden darüber, welche Schutzmaßnahmen zweckdienlich und geboten sind, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21

    83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2021 - 14 L 33.21
    Dies ist auch nicht zu beanstanden, weil sich der Antragsgegner in einem Massenverfahren wie der hier streitgegenständlichen Impfkampagne gegen das Coronavirus Generalisierungen, Typisierungen und Pauschalierungen bedienen darf, ohne dass damit unvermeidlich verbundene Härten im Einzelfall, wie auch hier, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

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