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   VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13   

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https://dejure.org/2014,4742
VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13 (https://dejure.org/2014,4742)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2014 - 14 L 410.13 (https://dejure.org/2014,4742)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2014 - 14 L 410.13 (https://dejure.org/2014,4742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorerst keine Smiley-Listen für Lebensmittelbetriebe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbraucherinfos im Netz - Vorerst keine "Smiley-Listen" für Lebensmittelbetriebe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorerst keine Online-"Smiley-Listen für Lebensmittelbetriebe

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Hygienepranger: Berlin darf keine Hygiene-Listen im Internet veröffentlichen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Der Antragsgegner hat mit der geplanten Internetveröffentlichung einen sogenannten Realakt angekündigt (siehe auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12, juris, Rdnrn. 5 ff., 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013, 9 S 2423/12, juris, Rdnr. 4), ohne dabei eine Abwägung entgegenstehender Belange vorzunehmen und eine Entscheidung über die Rechtsposition der Antragstellerin zu treffen.

    Dabei kann hier offen bleiben, ob die Regelungen des VIG verfassungsrechtlich fragwürdig sind, weil sie - von der nur das öffentliche Interesse konkretisierenden Regelung in § 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e VIG über eine Fünfjahres-Grenze abgesehen - keinerlei Vorgaben zu Löschungsfristen enthalten (vgl.- primär zu § 40 LFGB - OVG Nordrhein-Westfalen, aaO, sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2013, 13 ME 18/13, juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12, juris, Rdn. 24).

    Verwaltungshandeln durch amtliche Information ist irreversibel; daran vermögen bei Fehlinformationen auch spätere Gegendarstellungen, Richtigstellungen oder sonstige Korrekturen nichts zu ändern, da die faktischen Wirkungen von Information, zumal im Internet, regelmäßig nicht mehr eingefangen und umfassend beseitigt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013, 9 S 2423/12, juris, Rdn.6).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2013 - 13 ME 18/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 40 Abs. 1a LFGB

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Da die beabsichtigte Internetverlautbarung von 19 Mängelpunkten spricht und die Antragstellerin damit weit hinter einem "sehr guten" Ergebnis zurückbleibt, ist es nachvollziehbar, dass sie deutliche - irreversible - Umsatzeinbußen befürchtet (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 13 ME 18/13, juris, Rdn. 21), die sie mit der begehrten einstweiligen Anordnung abwehren will.

    Dabei kann hier offen bleiben, ob die Regelungen des VIG verfassungsrechtlich fragwürdig sind, weil sie - von der nur das öffentliche Interesse konkretisierenden Regelung in § 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e VIG über eine Fünfjahres-Grenze abgesehen - keinerlei Vorgaben zu Löschungsfristen enthalten (vgl.- primär zu § 40 LFGB - OVG Nordrhein-Westfalen, aaO, sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2013, 13 ME 18/13, juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12, juris, Rdn. 24).

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Gegen einen derartigen Eingriff steht der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch analog §§ 1004, 906 BGB i. V. m. der Abwehrfunktion der Grundrechte zur Verfügung, wonach jeder Bürger von einem Hoheitsträger Unterlassung eines unmittelbar bevorstehenden Eingriffs in seine subjektiven öffentlichen Rechte verlangen kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2685, juris, Rdnrn. 16 f. m. w. N.).

    Die Veröffentlichungen haben Wirkungen, die denen eines ordnungsrechtlichen Instruments entsprechen: Der betroffene Gastronom wird an den "elektronischen Pranger" gestellt, was deutlich belastender ist als eine ordnungsbehördliche Aufforderung zur Beseitigung der monierten Mängel, so dass die Veröffentlichung nach der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist (so auch - zur Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht im Internet - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2685, juris, Rdnrn. 34 ff., 37).".

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Zu Recht hat die Antragstellerin insoweit auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1995 - 3 C 23/94 - hingewiesen.
  • EuGH, 11.04.2013 - C-636/11

    Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei einer Information der

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Ebenfalls dahinstehen kann, ob, wie die Antragstellerin geltend macht, europarechtliche Vorschriften die in Rede stehenden Informations-Regelungen verbieten oder die diesbezügliche Diskussion inzwischen durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11. April 2013 - C - 636/11 - zu Art. 10 VO (EG) Nr. 178/2002 beendet ist und nationalstaatliche Regelungen der hier fraglichen Art danach zulässig sind.
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Der Antragsgegner hat mit der geplanten Internetveröffentlichung einen sogenannten Realakt angekündigt (siehe auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12, juris, Rdnrn. 5 ff., 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013, 9 S 2423/12, juris, Rdnr. 4), ohne dabei eine Abwägung entgegenstehender Belange vorzunehmen und eine Entscheidung über die Rechtsposition der Antragstellerin zu treffen.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Insofern ist nicht für jede wettbewerbsrelevante staatliche Information eine spezifische gesetzliche Grundlage im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erforderlich, vielmehr wird insbesondere der Aufgabe der Staatsleitung auch die Ermächtigung zum Informationshandeln zugeordnet (BVerfG, a. a. O., juris, Rdnr. 51, sowie BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - Psychosekte, Osho-Bewegung -, juris, Rdnr. 76).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt, beeinträchtigen marktbezogene Informationen des Staates den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber nicht (vgl. - zu sog. Glykolwarnung - BVerfG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91, Leitsatz 1 und Rdnr. 49 bei juris).
  • VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12

    Aufnahme von Gaststätten in eine im Internet zugängliche, vom Land Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    In ihrem Urteil vom 28. November 2012 - VG 14 K 79.12 - hat die Kammer hierzu ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 192/13

    Verletzung der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel-

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13
    Die geplante Verlautbarung ist bei der im Rahmen des vorliegenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und verletzt die Antragstellerin in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützten freien unternehmerischen Betätigung und ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 2013, 13 B 192/13, juris, Rdnrn. 8 f. m. w. N.).
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