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   VG Berlin, 14.04.2020 - 14 L 47.20   

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https://dejure.org/2020,8468
VG Berlin, 14.04.2020 - 14 L 47.20 (https://dejure.org/2020,8468)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2020 - 14 L 47.20 (https://dejure.org/2020,8468)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2020 - 14 L 47.20 (https://dejure.org/2020,8468)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Keine "Coronawolken": Coronainfizierte Geflüchtete dürfen in ehemaliger Gemeinschaftseinrichtung untergebracht werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinschaftsunterkunft für Infizierte - und die Corona-Gefahr für die Nachbarn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronainfizierte Geflüchtete dürfen in ehemaliger Gemeinschaftseinrichtung untergebracht ... - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Coronawolken: Coronainfizierte Geflüchtete dürfen in ehemaliger Gemeinschaftseinrichtung untergebracht werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine „Coronawolken“: Coronainfizierte Geflüchtete dürfen in ehemaliger Gemeinschaftseinrichtung untergebracht werden - Von der Unterbringung infizierter Personen in der Gemeinschaftseinrichtung geht keine signifikante Gesundheitsgefahr für Nachbarn aus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 11 S 21.14

    Türkischer Verein; Absicht der Anstellung eines türkischen Staatsbürgers als

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2020 - 14 L 47.20
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO kommt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Begehren in der Hauptsache aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden bloß summarischen Prüfung erkennbar Erfolg haben wird, wobei an die Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen ist, und das Nichtergehen der einstweiligen Anordnung für den Antragsteller mit schweren und unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2014 - OVG 11 S 21.14 -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2020 - 14 L 47.20
    Der jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt tatbestandlich die begründete Besorgnis voraus, der Antragsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Antragstellers eingreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7/13 -, juris, Rn. 20).
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