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   VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09   

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https://dejure.org/2009,8860
VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09 (https://dejure.org/2009,8860)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 31.08.2009 - 14 L 474/09 (https://dejure.org/2009,8860)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 31. August 2009 - 14 L 474/09 (https://dejure.org/2009,8860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit für die Entsorgung von Löschwasser nach einem erfolgten Einsatz der Feuerwehr; Inanspruchnahme als Abfallerzeuger aufgrund des Zurechnungsgrundes der Geschäftsführung ohne Auftrag imöffentlichen Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Chemieunternehmen braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu beseitigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontaminiertes Löschwasser

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Entsorgung von Löschwasser

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Chemieunternehmen braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu beseitigen - Unternehmen kann nicht als Erzeuger des Abfalls in Anspruch genommen werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Arnsberg, 19.04.2010 - 14 K 2368/09

    Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
    Die aufschiebende Wirkung der in dem Verfahren 14 K 2368/09 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen die Verfügung der Beklagten vom 11. August 2009 wird wiederhergestellt; die aufschiebende Wirkung wird angeordnet, soweit die Verfügung die Androhung der Ersatzvornahme enthält.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 14 K 2368/09 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
    Denn erst dann ist die öffentliche Sicherheit wieder hergestellt, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2007 Seite 437.
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
    Der aus der Geschäftsführung ohne Auftrag resultierende Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen des Geschäftsführers nach § 683 BGB bestand indessen nicht, soweit der Geschäftsführer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet war, vgl. schon die vorzitierte Entscheidung des BGH sowie das Urteil vom 18. September 1986 - III ZR 227/84 -, BGHZ 98 Seite 235.
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
    Allerdings war es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. das Urteil vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61 -, BGHZ 40 Seite 28, anerkannt, dass eine Geschäftsführung im Sinne des § 677 BGB auch dann denkbar war, wenn der Geschäftsführer vornehmlich zur Wahrnehmung eigener Pflichten und nur nebenbei im Interesse eines anderen tätig wurde.
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
    Das Wasser befindet sich zum größten Teil auf dem Gelände eines Entsorgungsunternehmens, so dass die Antragstellerin nicht einmal über ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" verfügt im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 2003 Seite 1076; Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 -, DVBl 2004 Seite 1556.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

    Auszug aus VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
    Dabei kommen nur solche Tätigkeiten in Betracht, die unmittelbar zur Abfallentstehung führen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2006 - 11 B 5.05 -, zitiert nach Juris", dort bei Rand-Nr. 22.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
    Auszug aus VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
    Das Wasser befindet sich zum größten Teil auf dem Gelände eines Entsorgungsunternehmens, so dass die Antragstellerin nicht einmal über ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" verfügt im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 2003 Seite 1076; Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 -, DVBl 2004 Seite 1556.
  • VG Arnsberg, 19.04.2010 - 14 K 2368/09

    Chemieunternehmen aus Iserlohn braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu

    Mit Beschluss vom 31. August 2009 - 14 L 474/09 - hat die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung vom 11. August 2009 wiederhergestellt.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und der Ausführungen der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 14 L 474/09 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (drei Ordner) Bezug genommen.

    Bereits in ihrem Beschluss vom 31. August 2009 in der Sache 14 L 474/09 hat die Kammer ausgeführt, dass die Klägerin zu keinem Zeitpunkt die tatsächliche Sachherrschaft bezüglich des Löschwassers ausübte, so dass sie nicht Besitzerin des Abfalls war.

  • VG Arnsberg, 07.12.2009 - 14 K 868/09

    Inanspruchnahme einer Feuerversicherung als Abfallerzeugerin; Vermutung der

    Bereits in ihrem den Beteiligten bekannten - nicht rechtskräftigen - Beschluss vom 31. August 2009 - 14 L 474/09 - hat die Kammer die Frage erörtert, ob das Institut der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff BGB) ein taugliches Instrument sei, abfallrechtliche Verantwortlichkeiten im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu bestimmen.
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