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   OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13 (https://dejure.org/2016,19674)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.03.2016 - 14 LB 8/13 (https://dejure.org/2016,19674)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. März 2016 - 14 LB 8/13 (https://dejure.org/2016,19674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung des Ruhegehalts hinsichtlich Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis nach Begehung des Dienstvergehens; Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften; Sanktionierung eines im aktiven Dienst begangenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht; Landesbeamter; Ruhegehalt; Aberkennung

  • rechtsportal.de

    Aberkennung des Ruhegehalts hinsichtlich Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis nach Begehung des Dienstvergehens; Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften; Sanktionierung eines im aktiven Dienst begangenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von dem Beamten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (BVerwG, Urt. v. 28.2.2013 - 2 C 3.12-, Juris Rdnr. 53, zuletzt Beschl. v. 10.10.2014 - 2B66.14-, Juris Rdnr. 7).

    Bei dieser Auslegung ist das Gebot der konventionskonformen Auslegung im Rahmen des methodisch Vertretbaren zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 28.2.2013, a.a.O., Rdnr. 50).

    Diese Vorschriften finden auf gerichtliche Disziplinarverfahren Anwendung (BVerwG, Urt. v. 28.2.2013, a.a.O., Rdnr. 51).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Insoweit genügt die bloße Eignung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (BVerwG, Urt. v. 19.8.2010 - 2C5/10-, NVwZ 2011, 303).

    Der Besitz von Schriften, die - wie hier - den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag der Schule unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.8.2010, a.a.O.).

    Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007), mit dem der Gesetzgeber den Strafrahmen für das Vergehen des Besitzes kinderpornografischer Schriften von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe erhöht hat, reicht der Orientierungsrahmen für den außerdienstlichen Besitz kinderpornografischen Materials bei Lehrern bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Beschl. v. 25.5.2012, a.a.O., Rdnr. 11; BVerwG, Urt. v. 19.8.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Wenn eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegt, wird die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 -, NVwZ 2010, 1571 = Juris Rdnr. 34).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Unter Geltung der Bemessungsvorgaben des § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LDG sind entlastende Umstände nicht auf den in der Rechtsprechung entwickelten Kanon der anerkannten Milderungsgründe beschränkt (vgl. std. Rspr. d. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, Juris Rdnr. 26 ff.; v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, Juris Rdnr. 23 m.w.N.; v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 -, Juris Rdnr. 80).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Unter Geltung der Bemessungsvorgaben des § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LDG sind entlastende Umstände nicht auf den in der Rechtsprechung entwickelten Kanon der anerkannten Milderungsgründe beschränkt (vgl. std. Rspr. d. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, Juris Rdnr. 26 ff.; v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, Juris Rdnr. 23 m.w.N.; v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 -, Juris Rdnr. 80).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Unter Geltung der Bemessungsvorgaben des § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LDG sind entlastende Umstände nicht auf den in der Rechtsprechung entwickelten Kanon der anerkannten Milderungsgründe beschränkt (vgl. std. Rspr. d. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, Juris Rdnr. 26 ff.; v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, Juris Rdnr. 23 m.w.N.; v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 -, Juris Rdnr. 80).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Nur aufgrund einer Gesamtwürdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Beamten kann beurteilt werden, ob der Beamte im Beamtenverhältnis noch tragbar ist und, falls dies zu bejahen ist, welche Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, um ihn zur künftigen Einhaltung der Dienstpflichten und der Wahrung des Ansehens des Berufsbeamtentums anzuhalten (Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2011 - 2A5.09 -, Juris Rdnr. 12, v. 14.2.2007 - 1 D 12.05 -, BVerwGE 128, 125 = Juris jeweils Rdnr. 21 f.; Beschl. v. 6.6.2013 - 2 B 50.12 -, Juris Rdnr. 14 u. v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 -, Juris Rdnr. 17).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Ebenso wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis dient die Aberkennung des Ruhegehalts der Wahrung der Integrität des Berufsbeamtentums und des Ansehens des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 - NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 32; Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 6 und vom 31. Oktober 2012 - 2 B 33.12 - Rn. 19).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Ebenso wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis dient die Aberkennung des Ruhegehalts der Wahrung der Integrität des Berufsbeamtentums und des Ansehens des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 - NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 32; Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 6 und vom 31. Oktober 2012 - 2 B 33.12 - Rn. 19).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
    Aus § 34 Satz 3 und § 47 Abs. 1 BeamtStG folgt nichts anderes, weil die Vorschriften mit Ausnahme der redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache mit den genannten Vorgängerregelungen übereinstimmen und damit für den Beklagten keine günstigere Rechtslage geschaffen haben, auf die er sich nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB im Disziplinarverfahren berufen könnte (BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 -, Buchholz 232.0 § 77 BBG 2009 Nr. 1 = Juris jeweils Rdnr. 33).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19

    In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt

    Der Besitz von Schriften, die - wie hier - den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag der Schule unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 15, juris; Urteil des Senats vom, Urteil vom 14.03.2016 - 14 LB 8/13 -, Rn. 69, juris, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 3d A 1816/17

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis; Disziplinarklage wegen eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.2012 - 2 B 133.11 -, juris Rn. 17; Schl.-H. OVG, Urteil vom 14.03.2016 - 14 LB 8/13 -, juris Rn. 85; Bay. VGH, Urteil vom 05.11.2014 - 16a D 13.1568 -, juris Rn. 82; Nds. OVG, Urteil vom 12.03.2013- 6 LD 4/11 -, juris Rn. 58; VGH Bad.-Württ.,Urteil vom 20.06.2012 - DL 13 S 155/12 -, juris Rn. 44.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - 3d A 963/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 -, juris Rdn. 17; Schl.-H. OVG, Urteil vom 14. März 2016 - 14 LB 8/13 -, juris Rdn. 85; Bay. VGH, Urteil vom 5. November 2014 - 16a D 13.1568 -, juris Rdn. 82; Nds. OVG, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris Rdn. 58; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Juni 2012 - DL 13 S 155/12 -, juris Rdn. 44.
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische

    Daneben kann in den Fällen, in denen das Dienstvergehen - wie hier die Straftat des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB durch einen Beamten im Justizvollzugsdienst - einen dienstlichen Bezug aufweist, der mit der vorsätzlichen Begehung dieser Straftat einhergehende Autoritäts- und Ansehensverlust durch eine Therapie nicht rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Urteil vom 24.1.2017 - 3 LD 3/17 - Urteil vom 31.1.2017 - 3 LC 2/17 - Schl.-H. OVG, Urteil vom 14.3.2016 - 14 LB 8/13 -, juris Rn. 84).
  • VG Schleswig, 07.06.2018 - 17 A 1/17

    Verweis wegen verbaler Auseinandersetzung

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich insoweit nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und allen Umständen der Tatbegehung sowie nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten und nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und Dritte (OVG Schleswig, Urteil vom 14.03.2016 - 14 LB 8/13 - zitiert nach juris Rn. 73f unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.12.2012 - 2 C 38.10 - ).
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