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   LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13   

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LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13 (https://dejure.org/2013,50671)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.10.2013 - 14 O 106/13 (https://dejure.org/2013,50671)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 14 O 106/13 (https://dejure.org/2013,50671)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.09.1977 - 20 U 74/77

    Versicherungskonzern; Versicherungsgesellschaft; Klagefrist; Verwechslung;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13
    Besteht - wie hier - ein Versicherungskonzern aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reichte im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 0l. Dezember 2004 - 5 U 244/02, 5 U 244/02 -22 - juris OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff).
  • BGH, 03.12.2003 - XII ZR 238/01

    Voraussetzungen der Erfüllung durch Hinterlegung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Ungewissheit über die Person des Gläubigers überwiegend auf unklare Vorgänge zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Schuldners liegen und allein von den davon Beteiligten zu verantworten sind (BGH, Urteil vom 03.12.2003 - XII ZR 238/01).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13
    Besteht - wie hier - ein Versicherungskonzern aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reichte im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 0l. Dezember 2004 - 5 U 244/02, 5 U 244/02 -22 - juris OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.01.1998 - 7 U 236/96

    Klage gegen "falschen" Versicherer wegen unklaren Briefkopfs L

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13
    Besteht - wie hier - ein Versicherungskonzern aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reichte im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 0l. Dezember 2004 - 5 U 244/02, 5 U 244/02 -22 - juris OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15

    Zur Hinterlegungsberechtigung des Lebensversicherers nach Wideruf der

    Diesen Zusammenhang verkennt das Landgericht Saarbrücken (Beschluss v. 01.10.2013 - 14 O 106/13, juris, Rn. 30), wenn es zur Begründung eines Hinterlegungsrechts u. a. auf die Frage der rechtzeitigen Annahme des Schenkungsangebotes, die auch hier streitig ist, abstellt.
  • LG Potsdam, 24.05.2017 - 8 O 98/17

    Risikolebensversicherung: Besonderer Gerichtsstand für die Leistungsklage eines

    Zum Teil wird jedoch die Auffassung vertreten, dass § 215 Abs. 1 S. 1 VVG auf andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst nicht anwendbar sei (LG Koblenz, Beschluss vom 15. September 2016, 16 O 53/16; LG Limburg, Beschluss vom 17. November, 4 O 280/11, juris Rn. 5, 7 LG Halle (Saale), Beschluss vom 15. Oktober 2010, 5 O 406/10, juris Rn. 4 LG Bielefeld, Beschluss vom 7. Januar 2013, 18 O 160/12, juris Rn. 6-7; offengelassen LG Cottbus, Urteil vom 4. Mai 2011, 5 S 78/10, BeckRS 2011, 27578, juris Rn. 15; ebenso offengelassen hinsichtlich Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung LG, Saarbrücken, Beschluss vom 1. Oktober 2013, 14 O 106/13 juris Rn. 21).
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