Rechtsprechung
LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung des Accessproviders - Der Accessprovider haftet nicht als Störer für rechtswidrigeInternetangebote Dritter, da er weder rechtlich noch tatsächlichdie Möglichkeit hat, effektive Maßnahmen zu treffen, um solche Inhalte zu unterbinden.
- openjur.de
- schleswig-holstein.de
- JurPC
BGB § 1004 (analog); TMG §§ 7 Abs. 2, 9 - 11; UWG §§ 3, 4, 12 Abs. 2
Haftung des Zugangs-Providers - aufrecht.de
Access-Provider haftet nicht für rechtswidrige Webseiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungsgrund für die Sperrung einer Internetseite mit Erotikinhalten; Verbreiten von pornografischen Darbietungen ohne bzw. ohne ausreichendes Altersverifikationssystem; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; Verstoß gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zugangsprovidershaftung
- kanzlei.biz
Accessprovider haftet nicht als Störer für rechtswidrige Internetangebote Dritter
- webhosting-und-recht.de
Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- ra.de
- uni-kassel.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Sperrungsverpflichtungen von Access-Providern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Fehlende Störerhaftung des reinen Access-Providers für die Verbreitung von Pornografie durch Dritte
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Arcor muss Google-Seiten nicht sperren
- heise.de (Pressebericht, 23.11.2007)
Kieler Landgericht weist Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurück
- heise.de (Pressebericht, 23.11.2007)
Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Jugendschutz im Internet
- beck.de (Leitsatz)
Sperrungsverpflichtungen von Access-Providern
- dr-bahr.com (Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
Besprechungen u.ä. (2)
- andreas-gietl.de (Entscheidungsbesprechung)
(Andreas Gietl; ZUM 2008, 249)
- uni-kassel.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Sperrungsverpflichtungen von Access-Providern
Papierfundstellen
- MMR 2008, 123
- MIR 2007, Dok. 413
- K&R 2008, 61
- ZUM 2008, 246
- afp 2009, 198
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Wettbewerbsrecht: Abwerbung von früheren Kunden nach Ausscheiden des Mitarbeiters …
Auszug aus LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07
(OLG Hamburg, WRP 2006, 1262). - LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07
Ausgestaltung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines …
Auszug aus LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07
Das Landgericht Hannover (Az.: 18 O 117/07) hat am 02.05.2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Fa. E GmbH und deren Geschäftsführer F erlassen, die es Letzteren untersagt, über die Website bbb pornografische Darbietungen ohne jegliche Zugangsbeschränkung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen und die Abwicklung des Zahlungsvorgangs oder die Registrierung von Mitgliedern vorzunehmen. - OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
Auskunftspflicht eines Access-Providers
Auszug aus LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07
Als Störer haftet nur derjenige, der auch ohne Verschulden willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtlich und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 209).
- LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10
ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden
Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, der Internetzugangsanbieter erbringe eine rein technische Dienstleistung, in der aufgrund der sozial erwünschten Funktion kein willentliches und adäquat kausales Handeln zu sehen sei (Schnabel MMR 2008, 123, 125 Anm. zu Urt. des LG Kiel v. 23.11.2007, a.a.O.;… wohl auch Schricker/Loewenheim/Wild, 4. Aufl. 2010, § 97 UrhG Rn. 100), teilt die Kammer diese Auffassung allerdings nicht.Hinzu tritt, dass die begehrten Sperren kein taugliches Mittel zur Vorsorge weiterer Rechtsverletzungen darstellen (s. etwa Schnabel MMR 2008, 123, 125).
- LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing
Die Auffassung, dass es sich beim Access-Providing um eine sozial erwünschte Tätigkeit handele und es damit nicht zu vereinbaren sei, die Vermittlung des Zugangs zum Internet als adäquat kausale Herbeiführung aller im Internet stattfinden Verstöße gegen deutsches Recht anzusehen mit der Folge einer mit diesem Geschäftsmodell nicht zu vereinbarenden Flut von Ansprüchen gegen die Accessprovider (so Schnabel , Anmerkung zu LG Kiel, Urteil vom 23.11.2007, MMR 2008, 123, 125), verkennt die insoweit wertfreie Voraussetzung der Adäquanz eines ursächlichen Verhaltens.Die Eignung einer "DNS-Sperre" zur Verhinderung des Zugriffs auf einen Internetauftritt ist aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch Eintragung eines anderen Nameservers, nur beschränkt (vgl. LG Kiel, MMR 2008, 123, 124; Gehrke, MMR 2008, 291).
- LG Hamburg, 12.03.2010 - 308 O 640/08
Störerhaftung des Access-Providers und DNS-Sperren
Die Auffassung, dass es sich beim Access-Providing um eine sozial erwünschte Tätigkeit handele und es damit nicht zu vereinbaren sei, die Vermittlung des Zugangs zum Internet als adäquat kausale Herbeiführung aller im Internet stattfinden Verstöße gegen deutsches Recht anzusehen mit der Folge einer mit diesem Geschäftsmodell nicht zu vereinbarenden Flut von Ansprüchen gegen die Accessprovider (so Schnabel , Anmerkung zu LG Kiel, Urteil vom 23.11.2007, MMR 2008, 123, 125), verkennt die insoweit wertfreie Voraussetzung der Adäquanz eines ursächlichen Verhaltens. - LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Verantwortlichkeit eines Access-Zugangsproviders …
Der Dringlichkeit steht auch nicht der Gesichtspunkt entgegen, dass die Antragstellerin - neben KielNet (Landgericht Kiel 14 0 125/07) und TELE 2 (Landgericht Düsseldorf 12 = 550/07) - lediglich (noch) die Antragsgegnerin zu 1 auf Unterlassung in Anspruch nimmt, nicht aber zugleich auch die anderen Access-Provider, und so vermutlich um die 90 % der Internet-Zugänge zu www.....com über die anderen Access-Provider frei zugänglich sind.
Rechtsprechung
LG Münster, 25.02.2009 - 14 O 125/07 |
Verfahrensgang
- LG Münster, 25.02.2009 - 14 O 125/07
- OLG Hamm, 12.04.2011 - 24 U 29/09
- BGH, 10.01.2013 - VII ZR 110/11