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LG Bochum, 31.03.2011 - 14 O 147/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bring-or-pay-Klausel in einem Anlieferungsvertrag ist nicht unwirksam aufgrund der Entziehung der Kontrolle von AGB-Klauseln; Wirksamkeit einer bring-or-pay-Klausel in einem Anlieferungsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bring-or-pay-Klausel in einem Anlieferungsvertrag ist nicht unwirksam aufgrund der Entziehung der Kontrolle von AGB-Klauseln; Wirksamkeit einer bring-or-pay-Klausel in einem Anlieferungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 31.03.2011 - 14 O 147/10
- OLG Hamm, 09.01.2012 - 2 U 104/11
- BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 27.11.2012 - 17 O 100/10
Vorliegen einer Gesamtnichtigkeit eines Anlieferungsvertrages bei Unwirksamkeit …
Zwischen den Parteien existieren in Bezug auf den Anlieferungsvertrag vom 12.04.2006/03.05.2006 zwei weitere Rechtstreitigkeiten (14 O 147/10 Landgericht Bochum = 2 U 104/11 OLG Hamm und 14 O 181/11 Landgericht Bochum = 2 U 156/12 OLG Hamm), die jedoch Zahlungsansprüche im Hinblick auf nicht erfolgte Anlieferungen im Jahre 2009, sowie im 3. und 4. Quartal 2010 und im 1. und 2. Quartal 2011 zum Gegenstand haben.