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   LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08   

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LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08 (https://dejure.org/2011,68295)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.01.2011 - 14 O 15/08 (https://dejure.org/2011,68295)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 14 O 15/08 (https://dejure.org/2011,68295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherung und Haftung bei Schaffung einer Gefährdungslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08
    Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, hat Rücksicht auf die Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (vgl. BGH NJW 2007, 762, 763; 1683, 1684).

    49 Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, hat Rücksicht auf die Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (vgl. BGH NJW 2007, 762, 763; 1683, 1684).

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08
    Die Tatsache, dass die ... ein internes Schreiben ihrer Leistung an die Regressabteilung vom 27.12.2007 als Erstmeldung bezeichnet habe, ändere nichts an der Tatsache, dass sie bereits im Jahre 2004 über alle anspruchsbegründenden Umstände informiert gewesen sei und sie sich die Kenntnis ihrer Rechtsvorgängerin zurechnen lassen müsse (BGH, Urteil vom 17.10.1996, VI ZR 264/94, NJW 1996, 117).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08
    Die Verkehrssicherungspflicht wird verletzt, sobald sich aus der zu verantwortenden Situation vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter Dritter verletzt werden können (BGH NJW 2004, 1449, 1450).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08
    Andernfalls fällt eine gleichwohl eintretende Schädigung in den Risikobereich des Verletzten (BGH NJW 2006, 2326; 2007, 1683, 1684; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., zu § 823 Rdnr. 46).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08
    Andernfalls fällt eine gleichwohl eintretende Schädigung in den Risikobereich des Verletzten (BGH NJW 2006, 2326; 2007, 1683, 1684; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., zu § 823 Rdnr. 46).
  • LG Kiel, 30.10.2018 - 6 O 90/18

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Ansprüche aufgrund eines Unfallereignisses;

    Den in den einzelnen Rechnungen enthaltenen Angaben, die als Fotokopie vorgelegt worden sind, ist mithin zu folgen (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 13.01.2011 - 14 O 15/08).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.02.2009 - 14 O 15/08   

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LG Berlin, 19.02.2009 - 14 O 15/08 (https://dejure.org/2009,47516)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.02.2009 - 14 O 15/08 (https://dejure.org/2009,47516)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 14 O 15/08 (https://dejure.org/2009,47516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Explosion an Bord eines Sportboots während der Probefahrt - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Belassen eines Hinweisschildes zur Betankung an einer falschen Stelle des Bootes

Verfahrensgang

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