Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 204 VVG, § 134 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB
Versicherungsmaklervertrag: Rechtliche Einordnung der Beratung von Kunden einer privaten Krankenversicherung hinsichtlich eines Tarifwechsels innerhalb derselben Gesellschaft; Inhaltskontrolle für eine formularmäßige Vergütungsabrede - IWW
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134; BGB § 307; BGB § 652; VVG § 204; RDG § 2; RDG § 3; RDG § 5
Unzulässige Vergütung für die Recherche eines Maklers nach Tarifwechselmöglichkeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Suche nach Einsparmöglichkeiten im bestehenden Vertrag ist Rechtsdienstleistung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Tarifwechselberatung, Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung, Beratungstätigkeit des VM zum Tarifwechsel keine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, Honorarberatung durch VM
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechtsdienstleistung vs. Versicherungsmaklerleistung
Papierfundstellen
- VersR 2016, 921
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Karlsruhe, 13.06.2018 - 6 U 122/17
Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsdienstleistung: Vermittlung eines …
Zum Teil wird darin eine verbotene Rechtsdienstleistung mit der Begründung erkannt, der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liege nicht in der Vermittlung einer Versicherung, sondern in der rechtlichen Beratung des Kunden über Voraussetzungen und Durchführung eines Wechsels innerhalb des bestehen bleibenden Vertrags, der einen Anspruch des Versicherungsnehmers darauf gewähre (LG Saarbrücken, VersR 2016, 921;… Dörner in Prölss/Martin, 30. Aufl., VVG § 59 Rn. 81); eine Rechtsberatung sei daher auch nicht als Nebenleistung nach § 5 RDG gestattet (…LG Saarbrücken, aaO). - LG München I, 18.05.2018 - 37 O 8325/17
Begrenzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf den Einzelfall
Ob darüber hinaus die Vergütungsvereinbarung gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB unwirksam ist (so LG Saarbrücken, 17.05.2016, 14 O 152/15, Rn. 17 zitiert nach juris), kann vor diesem Hintergrund dahinstehen. - OLG München, 29.11.2018 - 6 U 2157/18
Zulässigkeit von Erfolgshonoraren für Versicherungsberater
Nimmt man eine derartige Vergleichbarkeit an, so kann in der Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Tarifwechsels nach § 204 VVG auch keine Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB gesehen werden (so aber noch LG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2016 - 14 O 152/15, BeckRS 2016, 9589).
- OLG Stuttgart, 28.11.2018 - 3 U 63/18
Beratungsvertrag über die Optimierung des Versicherungsschutzes in der privaten …
Entgegen der in der Instanzrechtsprechung vertretenen Auffassung, welcher die Berufung sich angeschlossen hat (LG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2016 - 14 O 152/15, VersR 2016, 920, 921;… vgl. auch Dörner in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 59 Rn. 81), steht der Einordnung eines Beratungsvertrags zum Tarifwechsel als Maklervertrag nicht entgegen, dass beim Tarifwechsel gemäß § 204 VVG kein neuer Versicherungsvertrag geschlossen, sondern der bisherige Vertrag unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt wird. - OLG Hamburg, 18.05.2017 - 4 U 194/16
Kooperation von Rechtsanwälten in der EU: Honoraranspruch eines deutschen …
Der in Deutschland durchschnittlich gezahlte Stundensatz eines Rechtsanwaltes beträgt etwa 180 Euro (vgl. beispielsweise LG Saarbrücken, Urteil vom 17. Mai 2016 - 14 O 152/15, BeckRS 2016, 09589), wobei je nach den Einzelfallumständen Sätze von 30, 00 bis mehr als 500, 00 Euro verlangt werden (…vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB, 76. Auflage, § 612 BGB Rn. 11). - LG Bamberg, 09.02.2018 - 3 S 77/17
Vergütung des Versicherungsmaklers
Die vom Kläger geschuldete "Beratung und Unterstützung" bei dem vom Beklagten angestrebten Tarifwechsel (§ 1 des Vertrages) mag hiernach vielmehr eine Qualifikation als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter i.S.v. § 675 BGB nahelegen (hierfür ausführlich LG 3 s 77/17 - Seite 7 Saarbrücken, Urteil vom 17. Mai 2016, Az. 14 O 152/15, bei juris Rn. 18 ff.).Dabei kann offen bleiben, ob die vom Kläger vertraglich geschuldete und erbrachte Leistung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (…Urteil vom 14. Januar 2016, Az. I ZR 107/14, bei juris Rn. 43 ff.) überhaupt eine Tätigkeit, die in konkreten fremden Angelegenheiten eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, und damit eine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG darstellt (bejahend insbesondere LG Saarbrücken, Urteil vom 17. Mai 2016, Az. 14 O 152/15, bei juris Rn. 25 m. Anm. Maur, jurisPR-VersR 10/2016 Anm. 3;… folgend Dörner, in: Prölss/Martin, VVG, 30. Auflage 2018, § 59 VVG Rn. 81).
- AG Berlin-Lichtenberg, 26.07.2016 - 20 C 160/16
Tarifwechselberatung in der substitutiven Krankenversicherung als …
[18] Eine Dienstleistungsvereinbarung, hat nicht einen Vertrag mit maklertypischen Leistungen zum Gegenstand, wenn [ 19] der Schwerpunkt der Beauftragung des U nicht in dem Nachweis oder der Vermittlung eines Versicherungsvertrages liegt, sondern in der bloßen Unterstützung des VN bei der Vorbereitung und Verwirklichung seines durch § 204 VVG gesetzlich garantierten Rechtsanspruchs auf Durchführung eines Tarifwechsels im Rahmen einer bestehenden Krankenversicherung (unter Bezugnahme auf LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15 - Juris).[ 26] Eine vertraglich übernommene Verpflichtung zur Beratung und Unterstützung des VN bei der Ausübung des ihm gesetzlich zustehenden Anspruches aus § 204 VVG auf einen Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzungen (unter Bezugnahme auf unter Bezugnahme auf LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15 - Juris ).
- AG Bamberg, 30.08.2017 - 105 C 136/17
Einordnung eines Dienstleistungsvertrags über Tarif-Wechselberatung in der …
Durch einen solchen Tarifwechsel kommt es aber gerade nicht zum Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (BGH, Urteil vom 13.04.2016 - Az. IV ZR 393/15; LG Saarbrücken, Urteil v. 17.05.2016 - Az. 14 O 152/15).