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   LG Bonn, 03.01.2013 - 14 O 165/12   

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https://dejure.org/2013,3954
LG Bonn, 03.01.2013 - 14 O 165/12 (https://dejure.org/2013,3954)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.01.2013 - 14 O 165/12 (https://dejure.org/2013,3954)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - 14 O 165/12 (https://dejure.org/2013,3954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Ansprechens eines vertraglich an einen Konkurrenten gebundenen Mitarbeiter

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit der Direktansprache am Arbeitsplatz durch Personalberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Headhunter: Keine Abwerbeversuche unter falscher Identität

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Headhunter muss Identität offenlegen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbeanrufe - Ansprechen eines an Konkurrenten gebundenen Mitarbeiters

  • heise.de (Pressebericht, 06.09.2013)

    Headhunter dürfen nicht über ihre wahren Absichten täuschen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Headhunter muss Identität offenlegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Falsche Identitätsangabe eines Headhunters ist unzumutbare Belästigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Identifizierungspflicht für Headhunter

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Identitätstäuschung durch Headhunter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Headhunter dürfen Telefonzentralen nicht über wahren Absichten täuschen - Täuschung über die Identität des Headhunters stellt unzumutbare Belästigung für den Arbeitgeber dar

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2900
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 20 U 174/02

    Anforderungen an Identitätsangaben eines überörtlich werbenden Schlüsseldienstes

    Auszug aus LG Bonn, 03.01.2013 - 14 O 165/12
    Entsprechendes gilt für die Subsumtion unter § 7 Abs. 1 UWG: Bei einer Identitätstäuschung wird der Arbeitgeber auch unzumutbar belästigt, denn es ist ein elementarer Grundsatz wettbewerblichen Anstands, dass der Wettbewerbsteilnehmer sich offen zu seiner Identität bekennt und diese nicht verbirgt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 25 - zu §§ 1,3 UWG a.F., 35 a GmbHG).
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