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LG Berlin, 16.01.2014 - 14 O 196/13 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.01.2014 - 14 O 196/13
- KG, 25.07.2014 - 26 U 43/14
- KG, 27.10.2014 - 26 U 43/14
- BGH, 12.04.2016 - VI ZB 75/14
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 13.02.2015 - 16 U 41/14
Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an die Schufa
Zutreffend habe das Landgericht Berlin in einer Entscheidung vom 16.01.2014 (14 O 196/13) ausgeführt, dass dem Leser einer solchen von einem Inkassounternehmen vorgenommenen Einmeldung ohne entsprechenden Hinweis hierauf jedenfalls suggeriert werde, dass das Inkassounternehmen Forderungsinhaberin sei, auch wenn dies nicht zutreffe.Dass ein Inkassounternehmen als übermittelnde Stelle nicht Gläubigerin der Forderung ist oder war und ohne Hinweis auf den tatsächlichen Gläubiger als meldende Rechtspersonen auftritt, hat daher keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Meldung selbst (so im Ergebnis auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. November 2011, 5 U 187/11, juris; Landgericht Stuttgart, Urteil vom 10. Juni 2014, 620 O 118 / 14, überreicht als Anlage BB 1; nicht überzeugend dagegen LG Berlin, Urteil vom 16. Januar 2014 - 14 O 196/13, juris; sowie LG Berlin, Urteil vom 27 4.2011 - 4O 97 / 11, juris ).