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   LG Köln, 25.03.2010 - 14 O 235/10   

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https://dejure.org/2010,47472
LG Köln, 25.03.2010 - 14 O 235/10 (https://dejure.org/2010,47472)
LG Köln, Entscheidung vom 25.03.2010 - 14 O 235/10 (https://dejure.org/2010,47472)
LG Köln, Entscheidung vom 25. März 2010 - 14 O 235/10 (https://dejure.org/2010,47472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Notwendigkeit einer substantiierten Geltendmachung des behaupteten Schadens; Erforderlichkeit einer genauen Auflistung des in einem Sachverständigengutachtens geltend gemachten Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    ACM Cooperation & Co. KG zur Rückabwicklung verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bremen, 11.11.2004 - 7 O 564/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verhältnis der Schuld des

    Auszug aus LG Köln, 25.03.2010 - 14 O 235/10
    Vor diesem Hintergrund war der Umfang der Reparatur auch keine Frage, die erst im Zuge einer etwaigen Beweisaufnahme zu klären wäre: Keinesfalls hält es das erkennende Gericht für geboten, einen sachverständigen Zeugen - wie es das Landgericht Bremen (Urteil vom 11. November 2004 - 7 O 564/02, NJW-RR 2005, 1050 f.) u.U. ohne konkretes Ergebnis getan haben mag - bei einer auf einen pauschalen Beweisantritt hin erfolgten Zeugenvernehmung selbst zum Umfang der Kontrollen und Überprüfungen zu befragen.
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus LG Köln, 25.03.2010 - 14 O 235/10
    Es hätte nämlich dem Kläger - worauf das Gericht den Kläger wiederholt hingewiesen hat - hier oblegen, zu den unstreitigen Vorschädigungen spezifiziert vorzutragen und ebenso spezifiziert dazu, was im Einzelnen an Reparaturmaßnahmen nach Umfang und Weg konkret zur Schadensbeseitigung vorgenommen wurde (vgl. etwa OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00, MDR 2001, 1111 sowie LG Aachen, Urteil vom 18. Juli 2003 - 11 O 69/03, n.V.).
  • OLG Hamburg, 21.05.2003 - 14 U 222/02
    Auszug aus LG Köln, 25.03.2010 - 14 O 235/10
    Insbesondere reicht auch eine pauschale, unter Zeugenbeweis gestellte Behauptung, die Vorschäden seien fachgerecht und ordnungsgemäß repariert worden, nicht aus (OLG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2003 - 14 U 222/02, SP 2003, 382).
  • LG Berlin, 21.04.2004 - 24 O 596/03

    Umfang der Darlegungslast des Geschädigten bei Teilüberdeckung mit Vorschaden

    Auszug aus LG Köln, 25.03.2010 - 14 O 235/10
    In einem solchen Fall ist eine Bezugnahme auf eine privatgutachterlich erstellte Schadenskalkulation nicht ausreichend (LG Berlin, Urt. v. 21. April 2004 - 24 O 596/03, NJOZ 2004, 2001, 2002).
  • OLG Köln, 18.10.2010 - 4 U 11/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden an einem unfallgeschädigten Fahrzeug

    Die Berufung des Klägers gegen das am 25.03.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (14 O 235/10) wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 05.09.2014 - 7 O 311/12

    Konkrete Darlegung des Schadens bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch

    Eine derart pauschale Behauptung genügt den Anforderungen an die dem Geschädigten obliegende Darlegungslast gerade nicht (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 21.05.2003 - 14 U 222/02, Schaden-Praxis 2003, 382; LG Köln, Urteil vom 25.03.2010 - 14 O 235/10 [juris], bestätigt durch OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, Schaden-Praxis 2011, 187; KG, Beschluss vom 12.12.2011 - 22 U 151/11 m.w.N. [juris]).
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