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   LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15   

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LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15 (https://dejure.org/2016,42455)
LG Köln, Entscheidung vom 01.09.2016 - 14 O 307/15 (https://dejure.org/2016,42455)
LG Köln, Entscheidung vom 01. September 2016 - 14 O 307/15 (https://dejure.org/2016,42455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Fotografen bei einer Urheberrechtsverletzung

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: Schadensersatz wegen fehlender Verlinkung und Namensnennung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16

    Objektiver Wert von Lichtbildern Creative-Commons-Lizenz ist Null

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche dazu etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

    Dabei kann es die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen der Fotografien) zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris; a.A. offenbar OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

    Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Z Licence).

    Der Gegenstandswert von 6000, 00 EUR entspricht dem von der Kammer üblicherweise bei Rechtsverletzungen betreffend Lichtbilder angesetzten Gegenstandswert (vergleiche in diesem Sinne auch die Rechtsprechung des OLG Köln, etwa auch in dem Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Sie hat durch das Einstellen des Lichtbildes auf ihrer Internetseite in den Zuweisungsgehalt des dem Kläger zustehenden Rechts zum öffentlichen zugänglichmachen des Lichtbildes und auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Lichtbild eingegriffen und sich damit auf dessen Kosten den Gebrauch dieses Rechts ohne rechtlichen Grund verschafft (vergleiche zum parallelen Fall des Restschadensersatzes gemäß § 852 BGB: BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 32 nach juris).

    Dabei kann es die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen der Fotografien) zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris; a.A. offenbar OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

    Die fehlende Benennung des Urhebers oder des Lichtbildners führt insbesondere dann zu einem Vermögensschaden, wenn dem Urheber oder Lichtbildner dadurch Folgeaufträge entgehen (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris).

  • KG, 07.12.2015 - 24 U 111/15

    Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 7. Dezember 2015, Az. 24 U 111/15, ist die Beklagte der Auffassung, dass auch bei fehlender Namensnennung die Berechtigung zur Verwendung des Bildes unberührt bleibe.

    Insbesondere kann sich die Beklagte auch nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des Kammergerichts vom 7. Dezember 2015 (Az. 24 U 111/15) berufen.

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche dazu etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).

  • EGMR, 16.03.2017 - 48/13

    KOBZA AND OTHERS v. HUNGARY

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Für die Ermittlung dieser Vergütung ist zunächst auf die eigene Vertragspraxis des Verletzten abzustellen, wofür regelmäßig eine repräsentative Anzahl von Verträgen erforderlich, aber auch ausreichend ist (vergleiche OLG Hamburg, Urteil vom 3. März 2016 - 5 U 48/13 Rn. 43 nach Beck-online).

    Eine begrenzte Werbewirkung kann hier aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens der Fotografie auf einer Website nicht angenommen werden (vergleiche dazu etwa OLG Hamburg, Urteil vom 3. März 2016 - 5 U 48/13, Rn. 53 nach Beck online; ähnlich auch OLG München, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 29 U 2324/15, Rn. 62 nach juris).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Die Darlegungs- und Beweislast für die behauptete Einräumung bzw. deren Umfang und Reichweite der Nutzungsrechte (Spezifizierungslast) trägt hier die Beklagte als Verwerterin (BGHZ 131, 8, 14; OLG Hamburg GRUR 1991, 599, 600 - Rundfunkwerbung).

    Wer sich auf die Nutzungsberechtigung beruft, muss konkret darlegen und beweisen, dass er die hierfür einschlägigen Rechte in dem von ihm behaupteten Umfang erworben hat (BGH , Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 215/93 - Pauschale Rechtseinräumung, BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 18/09 - Der Frosch mit der Maske).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung beeinträchtigt regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II).

    Die unerlaubte Handlung ist von der Beklagten vorgenommen worden und daher von ihr zu unterlassen, nicht vom Kläger als Verletztem abzustellen, zumal diese Notwendigkeit, nämlich dass der Empfänger der E-Mail ausdrücklich dem weiteren Erhalt von E-Mails widersprechen muss, für einen dem Kläger nicht zuzumutenden Aufwand spricht (vergleiche dazu ausdrücklich BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II).

  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Da die Beklagte mit ihrem Internetauftritt unter news.de deutschlandweit und nicht lediglich regional beschränkt ihr Zielpublikum erreicht, und zwar auch mit dem streitgegenständlichen Artikel, dem das Lichtbild des Klägers beigefügt war, liegen vielmehr die Umstände einer beschränkten Werbewirkung nicht vor (vergleiche dazu etwa OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15 - Rn. 161 nach juris).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Z Licence).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Für den Fall, dass der Rechteinhaber eine kostenlose Lizenz anbietet, wenn der Nutzer einen elektronischen Verweis auf die Internetseite des Rechteinhabers einrichtet, kann maßgeblich auf den wirtschaftlichen Wert der durch einen elektronischen Verweis bewirkten Werbung auf das Werk des Urhebers abzustellen sein (vergleiche BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13 - CT-Paradies, Rn. 75 nach juris).
  • OLG Köln, 13.07.2016 - 6 W 71/16

    Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen unberechtigter

    Auszug aus LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
    Vor diesem Hintergrund sind in Fällen der vorliegenden Art der Unterlassungs- und der Schadensersatzanspruch unabhängig voneinander zu bewerten (so auch OLG Köln, etwa in den Beschlüssen vom 13. Juli 2016 - 6 W 71/16 und 6 W 80/16).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 10/13

    Anforderungen an den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung im Wege des

  • OLG München, 17.12.2015 - 29 U 2324/15

    Bestimmung des Umfangs der eingeräumten Nutzungsrechte an Modefotografien nach

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

  • OLG Hamburg, 01.03.1990 - 3 U 210/89

    Rundfunkwerbung

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12

    Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

  • LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche Urteil der Kammer vom 1. September 2016 - 14 O 307/15, ebenso etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).
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