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   LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32475
LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13 (https://dejure.org/2014,32475)
LG Köln, Entscheidung vom 02.10.2014 - 14 O 333/13 (https://dejure.org/2014,32475)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Januar 2014 - 14 O 333/13 (https://dejure.org/2014,32475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung von militärischen Lageberichten im Internet rechtswidrig

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    WAZ und die Afghanistan Papiere - Militärische Lageberichte können urheberrechtlich geschützt sein - Veröffentlichung nicht durch Pressefreiheit gerechtfertigt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberschutz für militärische Lagepläne

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Militärische Lageberichte können durch das Urheberrecht geschützt sein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auch an militärischen Lageberichten kann ein Urheberrechtsschutz bestehen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von militärischen Lageberichten im Internet rechtswidrig

  • Telepolis (Pressemeldung, 01.11.2014)

    Künstler-Kompanie gewinnt erstes Gefecht

  • augengeradeaus.net (Kurzinformation, 01.11.2014)

    Verteidigungsministerium siegt vor Gericht: Lagemeldungen fürs Parlament urheberrechtlich geschützt

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    "Afghanistan-Leak" der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) verstößt gegen Urheberrechte

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    "Afghanistan-Leak" der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) verstößt gegen Urheberrechte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen WAZ wg. Online-Veröffentlichung der "Afghanistan Papiere"

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Journalismus: Sind militärische Lageberichte des Verteidigungsministeriums urheberrechtlich geschützt?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Urheberschutz für militärische Lageberichte

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.07.2013)

    Verteidigungsministerium gegen WAZ: Urheberrechtsstreit um Afghanistan-Papiere geht vor Gericht

  • lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.07.2013)

    Veröffentlichung geheimer Dokumente: Verteidigungsministerium verklagt Funke-Mediengruppe

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.07.2013)

    Verteidigungsministerium verklagt WAZ-Gruppe: Schöpferische Soldatenprosa

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.07.2013)

    Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere: Verteidigungsministerium klagt gegen Funke-Mediengruppe

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Veröffentlichung von militärischen Lageberichten im Internet rechtswidrig

  • taz.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.07.2013)

    "Ziemlich schwach" // Das Verteidigungsministerium verklagt die "WAZ", weil sie Geheimdokumente veröffentlichte

Sonstiges

  • derwesten-recherche.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verteidigungsministerium geht juristisch gegen die WAZ vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 55
  • ZUM 2015, 419
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Köln, GRUR-RR 2015, 55).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Köln, GRUR-RR 2015, 55).
  • OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15

    Urheberrecht bei Dokumenten der militärischen Unterrichtung des Parlaments

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2014 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 333/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Das stellt keine journalistische Tätigkeit dar (vgl. dementsprechend auch OLG Köln, Urt. v. 12.06.2015 - I-6 U 5/15, 6 U 5/15 - NJW-RR 2016, 165 und LG Köln, Urt. v. 02.10.2014 - 14 O 333/13 - juris: keine "Berichterstattung" über Tagesereignisse im Sinne von § 50 UrhG, wenn sich das Internetportal eines Zeitungsverlages darauf beschränkt, militärische Lageberichte in systematisierter Form einzustellen und zum Abruf bereitzuhalten).
  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Auch darf die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben, dem Endbenutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen (vgl. OLG München, AfP 2012, 395 - Mein Kampf; KG, GRUR 1970, 616 (618) - Eintänzer, erkennende Kammer, Urt.v. 02.10.2014,14 O 333/13, Afghanistan Papier, zitiert nach juris Rn. 67 m.w.N.).

    Zwar kann dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch grundsätzlich das durch Art. 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen (vgl. Kammer, Urt.v. 02.10.2014, 14 O 333/13 - Afghanistan Papier, zitiert nach juris Rn. 70 ff.).

    Auch muss sich derjenige, der in ein fremdes Urheberrecht eingreift, inhaltlich mit jenem Werk auseinandergesetzt haben, dessen Vervielfältigung der Urheber beanstandete (vgl. Kammer, Urt.v. 02.10.2014, 14 O 333/13 - Afghanistan Papier, zitiert nach juris Rn. 72).

  • LG Köln, 12.11.2020 - 14 O 163/19

    Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens auf Website nach Informationsgewährung

    Auch darf die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben, dem Endbenutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen (vgl. OLG München, AfP 2012, 395 - Mein Kampf; KG, GRUR 1970, 616 (618) - Eintänzer, Urteil der Kammer vom 02.10.2014,14 O 333/13, Afghanistan Papiere, zitiert nach juris Rn. 67 m.w.N.).
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