Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 12.07.2011 - 14 O 42/11 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.07.2011 - 14 O 42/11
- OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
- OLG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 U 313/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12
Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus gerichtlich protokolliertem …
Über den bereits vorgerichtlich von der Beklagten gezahlten Betrag von 338.108,69 EUR hinaus wird die Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 2.9.2011 in dem Verfahren 3/14 O 42/11 hinsichtlich eines weiteren Betrages von 355.968,-- EUR für unzulässig erklärt.Grundlage hierfür war zunächst eine Rahmenvereinbarung vom 16.9.2003 (Anlage K 6, Bl. 18 ff der Beiakte LG Frankfurt 3/14 O 42/11).
Wegen der Einzelheiten der vertraglichen Vereinbarungen wird auf die Anlage K 1 der Beiakte (Bl. 8 ff. der Akte LG Ffm. 3-14 O 42/11) Bezug genommen.
In einem Vorprozess (LG Frankfurt am Main, 3/14 O 42/11) beanspruchte die hiesige Beklagte von der hiesigen Klägerin Vergütung aus den Serviceübernahmeverträgen vom 16.10.2003 und 21./23.12.2005.
das angefochtene Urteil abzuändern und die Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 2.9.2011 im Verfahren 3/14 O 240/11 vor dem Landgericht Frankfurt am Main für unzulässig zu erklären und gemäß §§ 770, 769 Abs. 1 ZPO anzuordnen, dass die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 2.9.2011 im Verfahren 3/14 O 42/11 vor dem LG Frankfurt am Main gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 720.000,00 EUR bis zur Rechtskraft des Urteils aufrechterhalten wird.
Die Akte LG Frankfurt 3/14 O 42/11 war im Berufungsverfahren beigezogen.
Gerade die der Beklagten aus diesem Vertrag zustehende Vergütung war jedoch in dem Vorverfahren LG Frankfurt am Main 3/14 O 42/11 streitgegenständlich und zur Abgeltung der Vergütung u.a. aus diesem Vertrag verpflichtet sich die Klägerin in dem streitgegenständlichen Vergleich zur Zahlung von über 1 Mio. EUR brutto.
- OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11
Zur Schadensminderungsobliegenheit nach einem Wildunfall
Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung und beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 12.07.2011 - 14 O 42/11 - die Klage insgesamt abzuweisen.