Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 12.07.2011 - 14 O 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,101261
LG Saarbrücken, 12.07.2011 - 14 O 42/11 (https://dejure.org/2011,101261)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.07.2011 - 14 O 42/11 (https://dejure.org/2011,101261)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 14 O 42/11 (https://dejure.org/2011,101261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,101261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus gerichtlich protokolliertem

    Über den bereits vorgerichtlich von der Beklagten gezahlten Betrag von 338.108,69 EUR hinaus wird die Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 2.9.2011 in dem Verfahren 3/14 O 42/11 hinsichtlich eines weiteren Betrages von 355.968,-- EUR für unzulässig erklärt.

    Grundlage hierfür war zunächst eine Rahmenvereinbarung vom 16.9.2003 (Anlage K 6, Bl. 18 ff der Beiakte LG Frankfurt 3/14 O 42/11).

    Wegen der Einzelheiten der vertraglichen Vereinbarungen wird auf die Anlage K 1 der Beiakte (Bl. 8 ff. der Akte LG Ffm. 3-14 O 42/11) Bezug genommen.

    In einem Vorprozess (LG Frankfurt am Main, 3/14 O 42/11) beanspruchte die hiesige Beklagte von der hiesigen Klägerin Vergütung aus den Serviceübernahmeverträgen vom 16.10.2003 und 21./23.12.2005.

    das angefochtene Urteil abzuändern und die Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 2.9.2011 im Verfahren 3/14 O 240/11 vor dem Landgericht Frankfurt am Main für unzulässig zu erklären und gemäß §§ 770, 769 Abs. 1 ZPO anzuordnen, dass die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 2.9.2011 im Verfahren 3/14 O 42/11 vor dem LG Frankfurt am Main gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 720.000,00 EUR bis zur Rechtskraft des Urteils aufrechterhalten wird.

    Die Akte LG Frankfurt 3/14 O 42/11 war im Berufungsverfahren beigezogen.

    Gerade die der Beklagten aus diesem Vertrag zustehende Vergütung war jedoch in dem Vorverfahren LG Frankfurt am Main 3/14 O 42/11 streitgegenständlich und zur Abgeltung der Vergütung u.a. aus diesem Vertrag verpflichtet sich die Klägerin in dem streitgegenständlichen Vergleich zur Zahlung von über 1 Mio. EUR brutto.

  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 313/11

    Zur Schadensminderungsobliegenheit nach einem Wildunfall

    Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung und beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 12.07.2011 - 14 O 42/11 - die Klage insgesamt abzuweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht