Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 08.03.2013 - 14 O 43/12 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 08.03.2013 - 14 O 43/12
- OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13
- BGH, 26.06.2014 - I ZA 1/14
- BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13
Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Anerkenntnis- und -Endurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 08.03.2013 - Az. 14 O 43/12 KfH III - im Kostenpunkt aufgehoben und in Ziffer 2 wie folgt abgeändert:.unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Karlsruhe vom 08.03.2013 - 14 O 43/12 KfH III - die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von im Einzelfall bis zu 25.000,00 EUR, ersatzweise von Ordnungshaft von im Einzelfall bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für ihre Tätigkeit den Briefkopf "MoB$ MOBILER BUCHHALTUNGS$ERVICE i.S. § 6 STBERG" zu verwenden, ohne in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinzuweisen, dass damit nur das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, nicht aber das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen gemeint ist.