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   LG Coburg, 09.04.2010 - 14 O 822/09   

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https://dejure.org/2010,14765
LG Coburg, 09.04.2010 - 14 O 822/09 (https://dejure.org/2010,14765)
LG Coburg, Entscheidung vom 09.04.2010 - 14 O 822/09 (https://dejure.org/2010,14765)
LG Coburg, Entscheidung vom 09. April 2010 - 14 O 822/09 (https://dejure.org/2010,14765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    § 839 BGB; Art. 34 GG; § 72 BayStrWG
    Amtshaftungsanspruch eines Autofahrers wegen eines herausgesprungenen Kanaldeckels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unfallbeteiligten auf Schadensersatz wegen Verletzung der öffentlich-rechtlich gestalteten Amtspflicht zur Sorge für die Verkehrssicherheit

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage der Haftung von Straßenbehörden bei Schäden durch einen auf die Fahrbahn geschleuderten Kanaldeckel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsicht vor tieffliegenden Kanaldeckel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ein tieffliegender Kanaldeckel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schaden durch hochgeschleuderten Kanaldeckel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugobjekt Kanaldeckel beschädigte Auto Straßenbaubehörde muss das Beweismittel nicht jahrelang aufbewahren

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch durch einen hoch geschleuderten Kanaldeckel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.04.1990 - 1 U 6795/89

    Verkehrssicherungspflichtiger ; Darlegungspflicht; Maßnahmen zur Gefahrenabwehr;

    Auszug aus LG Coburg, 09.04.2010 - 14 O 822/09
    Der Beklagte sei mit Schreiben vom 8.6.2007 auf die Entscheidung des OLG München, Gz. 1 U 6795/89, und eine entsprechende Aufbewahrungspflicht hingewiesen worden.
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Coburg, 09.04.2010 - 14 O 822/09
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil vom 21.6.1979, III ZR 58/78).
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