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   VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03   

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VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03 (https://dejure.org/2003,8992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2003 - 14 S 1183/03 (https://dejure.org/2003,8992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2003 - 14 S 1183/03 (https://dejure.org/2003,8992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bezirksschornsteinfegermeister - Berufspflichtverletzung - Kehrbuch

  • Judicialis

    SchfG § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; SchfG § ... 11 Abs. 2 Nr. 2; ; SchfG § 13 Abs. 1; ; SchfG § 19 Abs. 1; ; SchfG § 19 Abs. 2; ; VoSch § 14 Abs. 1; ; 1. BImSchV § 14 Abs. 5; ; 1. BImSchV § 15 Abs. 4; ; KÜO Bad.Württ. § 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerk (mit Schornsteinfeger): Bezirksschornsteinfegermeister, Widerruf Bestellung, Unzuverlässigkeit, Verletzung Berufspflicht, Kehrbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsrecht - Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 14 S 1080/90

    Zur Frage der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03
    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchfG zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (Beschluss des Senats vom 06.09.1990 - 14 S 1080/90 -,GewArch 1991, 69; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Musielak/Schira/Manke, SchfG, 5. Aufl., § 11 Randr. 4 und 6).

    Das hier geregelte Erfordernis einer mehrfachen, zuletzt noch zumindest "schuldhaft gröblichen" Pflichtverletzung macht deutlich , dass bei erstmaliger Verletzung der beruflichen Verpflichtungen - wie im Fall des Antragstellers- diese die Annahme einer Unzuverlässigkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG nur zu begründen vermag, wenn hiergegen nicht nur "schuldhaft gröblich", sondern ganz besonders schwerwiegend verstoßen wurde (vgl. Beschluss des Senats vom 06.09.1990 - 14 S 1080/90 -, GewArch 1991, 69; Hess. VGH, Urteil vom 08.12.1992, GewArch 1993, 207).

    In diesem Falle steht dem Widerruf - entgegen der Ansicht des Antragstellers - auch nicht entgegen, dass der Betroffene nicht zuvor durch Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des § 27 SchfG förmlich abgemahnt worden war (Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O., 256) oder seine Aufgaben als Bezirksschornsteinfegermeister sogar jahrelang zur vollen Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden ausgeführt hat.

    Bei Anwendung dieser Maßstäbe ist der Rechtsbehelf des Antragstellers gegen den Widerruf seines Bestellung als nur wenig erfolgversprechend einzustufen, weil nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand mehr für als gegen das Vorliegen schwerwiegender, die Annahme einer Unzuverlässigkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG rechtfertigender Pflichtverletzungen spricht (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

    Sie dient der Dokumentierung seiner Tätigkeit und ist damit zugleich auch ein wichtiges Beweismittel für die Ausführung der vorgeschriebenen Arbeiten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O; BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, GewArch 1965, 16; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Schornsteinfegermeisters dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.1992, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03
    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchfG zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (Beschluss des Senats vom 06.09.1990 - 14 S 1080/90 -,GewArch 1991, 69; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Musielak/Schira/Manke, SchfG, 5. Aufl., § 11 Randr. 4 und 6).

    In diesem Falle steht dem Widerruf - entgegen der Ansicht des Antragstellers - auch nicht entgegen, dass der Betroffene nicht zuvor durch Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des § 27 SchfG förmlich abgemahnt worden war (Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O., 256) oder seine Aufgaben als Bezirksschornsteinfegermeister sogar jahrelang zur vollen Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden ausgeführt hat.

    Sie dient der Dokumentierung seiner Tätigkeit und ist damit zugleich auch ein wichtiges Beweismittel für die Ausführung der vorgeschriebenen Arbeiten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O; BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, GewArch 1965, 16; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Schornsteinfegermeisters dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.1992, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3991/87

    Berufspflichtverletzung eines Bezirksschornsteinfegers - Führung und Aufbewahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03
    Das hier geregelte Erfordernis einer mehrfachen, zuletzt noch zumindest "schuldhaft gröblichen" Pflichtverletzung macht deutlich , dass bei erstmaliger Verletzung der beruflichen Verpflichtungen - wie im Fall des Antragstellers- diese die Annahme einer Unzuverlässigkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG nur zu begründen vermag, wenn hiergegen nicht nur "schuldhaft gröblich", sondern ganz besonders schwerwiegend verstoßen wurde (vgl. Beschluss des Senats vom 06.09.1990 - 14 S 1080/90 -, GewArch 1991, 69; Hess. VGH, Urteil vom 08.12.1992, GewArch 1993, 207).

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Schornsteinfegermeisters dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.1992, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

    Ob bereits die vorgenannten, dem Antragsteller nach dem derzeitigen Sachstand voraussichtlich zur Last fallenden Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten den Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG ungeachtet der Tatsache rechtfertigen, dass bisher gegen den Antragsteller keine Aufsichtsmaßnahme ergangen war (grundsätzlich verneinend Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.1992, GewArch 1993, 207), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OVG Saarland, 24.01.1990 - 1 W 129/89

    Widerruf einer Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Unzuverlässigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03
    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchfG zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (Beschluss des Senats vom 06.09.1990 - 14 S 1080/90 -,GewArch 1991, 69; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Musielak/Schira/Manke, SchfG, 5. Aufl., § 11 Randr. 4 und 6).

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Schornsteinfegermeisters dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.1992, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 19.09.1989 - 11 UE 1395/87

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03
    Allenfalls von geringem Gewicht ist etwa der Vorwurf einer Verletzung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zahlungspflichten (zur rechtlichen Erheblichkeit dieser Gesichtspunkte vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.09.1989, GewArch 1990, 132; Beschluss des Senats vom 09.06.1990, a.a.O.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03
    Denn wenngleich der Antragsteller die ihm hiernach obliegenden Verpflichtungen in den vergangenen Jahren vielfach nur zögerlich, teils auch erst auf Aufforderung des Antragsgegners erfüllt hat, sind die Rückstände zum derzeitigen Zeitpunkt, auf den im Hinblick auf den noch ausstehenden Widerspruchsbescheid abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 - 1 C 7.93 -, GewArch 1997, 484), relativ gering.
  • VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08

    Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?

    Die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003 - 14 S 1183/03 -, GewArch 2003, 489).

    Die Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 1990 - 14 S 1080/90 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003 - 14 S 1183/03 -, Juris m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 6 S 1280/13

    Zum Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Eine Unzuverlässigkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn Pflichtverletzungen erheblichen Ausmaßes vorliegen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 06.09.1990 - 14 S 1080/90 -, GewArch 1991, 69 und vom 19.08.2003 - 14 S 1183/03 -, GewArch 2003, 489).

    Bei ihnen handelt es sich mithin um Pflichtverletzungen erheblichen Ausmaßes (vgl. zur fehlerhaften oder unvollständigen Führung des Kehrbuchs: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.08.2003, a.a.O.; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.12.2002 - 8 ME 162/02 -, GewArch 2003, 255).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2023 - 4 B 77/23

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1959 - 1 CB 91.59 -, GewA 1959/60, 160 f., und Urteil vom 24.3.1964 - 1 C 82.61 -, GewA 1965, 16 f.; OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2013 - 4 B 1375/12 -, Urteilsabdruck, S. 6 f., m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 15.2.2012 - 22 ZB 10.2972 -, juris, Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewA 1991, 69 f., m. w. N., und vom 19.8.2003 - 14 S 1183/03 -, juris, Rn. 8; OVG Saarland, Beschluss vom 24.1.1990 - 1 W 129/89 -, GewA 1990, 285.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1959 - 1 CB 91.59 -, GewA 1959/60, 160 f.; Hess. VGH, Urteil vom 19.9.1989 - 11 UE 1395/87 -, juris, Rn. 36; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewA 1991, 69, und vom 19.8.2003 - 14 S 1183/03 -, juris, Rn. 6.

  • VG München, 12.06.2012 - M 16 K 11.2865

    Schornsteinfegergesetz; Schornsteinfegerhandwerksgesetz;

    Bei der Beurteilung, ob ein Bezirkschornsteinfegermeister, der öffentliche Aufgaben zur Gefahrenabwehr im Bereich des Brand- und Immissionsschutzes (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 1 SchfG) wahrnimmt, die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit zur Ausübung seines Berufs hat, kommt es entscheidend darauf an, ob er nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bietet (vgl. BayVGH vom 4.3.2008 Az. 22 CS 07.2769 - juris; NdsOVG vom 11.12.2008 Az. 8 ME 59/08 - juris; VGH BW vom 19.8.2003 Az. 14 S 1183/03 m. w. N. - juris).

    Eine fehlerhafte und unvollständige Führung des Kehrbuchs stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters dar (vgl. BVerwG vom 24.3.1964 GewArch 1965, 16; VGH BW vom 6.9.1990 a. a. O.; NdsOVG vom 18.12.2002 Az. ME 162/02 - juris; VGH BW vom 19.8.2003 a. a. O.).

  • VG Neustadt, 23.02.2006 - 4 K 656/05

    Bezirksschornsteinfegermeister verwarnt: Feuerstättenschau nicht persönlich

    Sie dient der Dokumentierung seiner Tätigkeit und ist damit zugleich auch ein wichtiges Beweismittel für die Ausführung der vorgeschriebenen Arbeiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003, GewArch 2003, 489; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2002, GewArch 2003, 255; BVerwG, Urteil vom 24. März 1964, GewArch 1965, 16).

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs - wie sie im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Feuerstättenschauen gegeben ist - stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Schornsteinfegermeisters dar, der eine Aufsichtsmaßnahme gemäß § 27 Abs. 1 SchfG oder gar den Widerruf der Bestellung nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1964, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2002, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 08. Dezember 1992, GewArch 1993, 207 ; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Januar 1990, GewArch 1990, 285).

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 ZB 10.2972

    Verstöße gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung des Kehrbuchs, zur

    Es dient der Wahrung der Feuersicherheit im Kehrbezirk (VGH BW vom 6.9.1990 GewArch 1991, 69/70; VGH BW vom 19.8.2003 GewArch 2003, 489) und dem Bezirksschornsteinfegermeister dazu, unberechtigte Vorwürfe einer nicht ordnungsgemäßen Amtsführung zu widerlegen, was jedoch eine korrekte Kehrbuchführung voraussetzt (vgl. NdsOVG vom 15.2.2007 Az. 8 LA 142/06 RdNr. 13).
  • VG Augsburg, 02.08.2012 - Au 5 K 12.55

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; fachliche

    Für die Ausfüllung des gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriffs der Zuverlässigkeit kommt es, wie auch in anderen berufsregelnden Vorschriften, etwa der Gewerbeordnung, entscheidend darauf an, ob der Bezirksschornsteinfegermeister nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Berufspflichten bietet (VGH Baden-Württemberg vom 19.8.2003, Az: 14 S 1183/03; juris).

    Ebenfalls unerheblich ist im Hinblick auf den Widerruf der Bestellung, dass der Kläger nach seinem Vortrag seine Tätigkeit jahrelang zur Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden ausgeführt und sich insoweit ein Vertrauensverhältnis im betreuten Bezirk erworben hat (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 19.8.2003, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 5 S 11.1431

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister; Unzuverlässigkeit

    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (VGH Baden-Württemberg vom 19.8.2003, Az: 14 S 1183/03; juris).

    Ebenfalls unerheblich ist im Hinblick auf den Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister, dass der Antragsteller nach seinem Vortrag seine Tätigkeit jahrelang zur Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden ausgeführt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 19.8.2003, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08

    Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum

    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters im Sinne dieser Regelung ist zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (VGH BW, Beschl. v. 19.08.2003 - 14 S 1183/03 -, GewArch 2003, 489).
  • VG Stuttgart, 03.05.2005 - 18 K 1261/05

    Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Erfordernis der

    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchfG zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse v. 06.09.1990 - 14 S 1080/90-GewArch 1991, 69, und v. 19.08.2003 - 14 S 1183/03 - GewArch 2003, 489).

    Denn die dem Bezirksschornsteinfegermeister anvertraute Obhut für die Belange der Feuersicherheit erfordert, dass dieses Amt nur von Personen wahrgenommen wird, die insoweit die notwendige Gewähr für eine zukünftig korrekte Amtsführung bieten (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.08.2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.10.2008 - 22 ZB 08.816

    Verhältnis von Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister und

  • VG München, 16.12.2014 - M 16 K 14.1963

    Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; Kehrbezirksüberprüfung; Aufhebung der

  • VG München, 19.10.2010 - M 16 K 10.4400

    Warnungsgeld für Bezirksschornsteinfegermeister; Führung des Kehrbuchs;

  • VG Halle, 25.07.2008 - 1 B 98/08

    Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten

  • VGH Bayern, 04.03.2008 - 22 CS 07.2769

    Sofort vollziehbarer Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG Stuttgart, 05.09.2012 - 4 K 2336/12

    Anordnung zur Vorlage des vom Bezirksschornsteinfeger geführten Kehrbuchs

  • VG Augsburg, 26.01.2017 - Au 5 K 15.1862

    Warnungsgeld für Pflichtverletzungen des Bezirksschornsteinfegermeisters

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CS 11.2550

    Sofort vollziehbarer Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG München, 18.06.2013 - M 16 K 12.4378

    Verweis

  • VG Augsburg, 14.05.2008 - Au 4 K 07.1097

    Widerruf der Bestellung eines Bezirkskaminkehrermeisters (BKM);

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