Rechtsprechung
LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
10,00 Euro Schadensersatz für eine Produktfotografie sind dann doch zu wenig
- ra-skwar.de
Urheberrecht - Lichtbildschutz - Nutzungsrecht, Verletzung des
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen unberechtigter Benutzung eines Lichtbildes zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten im Internet (hier: E-Bay)
- kanzlei.biz
Schadensersatz bei unrechtmäßiger Nutzung einer Produktfotografie
- rabüro.de
Zur Verletzung des Nutzungsrechts durch Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder auf ebay
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
120 EUR für Online-Fotoklau
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Lichtbildnutzung im Internet nach MFM-Empfehlung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Lichtbildnutzung im Internet nach MFM-Empfehlung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
120,- EUR für Online-Fotoklau
- bista.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei Fotoklau auf eBay
- anwalt.de (Kurzinformation)
MFM-Tabelle auch außerhalb der Branche der Bildagenturen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Lichtbildnutzung im Internet nach MFM-Empfehlung
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
EBay-Produktfoto: 20,00 Schadensersatz für hochwertiges Bild zu wenig
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.07.2013 - 125 C 56/13
- AG Köln, 04.12.2013 - 125 C 56/13
- LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
Papierfundstellen
- ZUM 2014, 973
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 24.08.2017 - 14 O 111/16
MFM-Empfehlungen als Basis für Schadenshöhe
Nach der ständigen Rechtsprechung der für Urheberrechtsstreitsachen zuständigen Kammer (vgl. etwa schon die Urteile vom 27. Mai 2014 - 14 S 38/13 - sowie vom 3. Juli 2014 - 14 S 30/13; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 14 O 173/14) ebenso wie der Rechtsprechung des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Köln (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 01.03.2013, 6 U 168/13) können die MFM-Empfehlungen unter Berücksichtigung der aufgezeigten Grundsätze jedenfalls dann als Ausgangspunkt für die Schadensschätzung herangezogen werden, wenn es sich - wie vorliegend - nicht um die unberechtigte Nutzung einfacher "Schnappschüsse", sondern qualitativ hochwertige Fotos handelt, auch wenn diese nicht von einem Berufsfotografen angefertigt worden waren.