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   LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10 WEG   

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https://dejure.org/2010,46511
LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10 WEG (https://dejure.org/2010,46511)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05.08.2010 - 14 S 4281/10 WEG (https://dejure.org/2010,46511)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05. August 2010 - 14 S 4281/10 WEG (https://dejure.org/2010,46511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Abänderung einer Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten Instanz im Rahmen eines Zurückweisungsbeschlusses; Kostentragung bei Einholung eines Sachverständigengutachtens für nur einen von mehreren Klageanträgen bei teilweisem Obsiegen des Klägers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten eines Sachverständigengutachtens i.R.e. Klagehäufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Bielefeld, 17.04.2000 - 4 C 47/00
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof § 96 ZPO dann für analog anwendbar erklärt, wenn in einem selbständigen Beweisverfahren mehrere Streitgegenstände anhängig gemacht worden sind, in einem späteren Hauptsacheverfahren jedoch nur diejenigen Teile klagweise geltend gemacht wurden, die nach dem Ergebnis aus dem selbstständigen Beweisverfahren begründet waren; in einem solchen Fall sind die Kosten aus dem selbstständigen Beweisverfahren dem Kläger anteilig aufzuerlegen (hierzu BGH, NJW-RR 2000, 1240).
  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
    7 Die Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten Instanz kann im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO korrigiert werden, nachdem eine Kostenentscheidung gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen getroffen werden muss (vgl. LG München I, ZWE 2009, 455 f.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris; für die entsprechende Behandlung im früheren Revisionsannahmeverfahren: BGH, NJW-RR 1995, 1211; NJW-RR 2001, 642).
  • LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07

    Berufungsverfahren: Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung im

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
    7 Die Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten Instanz kann im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO korrigiert werden, nachdem eine Kostenentscheidung gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen getroffen werden muss (vgl. LG München I, ZWE 2009, 455 f.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris; für die entsprechende Behandlung im früheren Revisionsannahmeverfahren: BGH, NJW-RR 1995, 1211; NJW-RR 2001, 642).
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 14383/09

    Kostenentscheidung: Korrektur in der Rechtsmittelinstanz trotz Abweisung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
    7 Die Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten Instanz kann im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO korrigiert werden, nachdem eine Kostenentscheidung gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen getroffen werden muss (vgl. LG München I, ZWE 2009, 455 f.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris; für die entsprechende Behandlung im früheren Revisionsannahmeverfahren: BGH, NJW-RR 1995, 1211; NJW-RR 2001, 642).
  • AG Hamburg, 14.08.2006 - 644 C 689/04

    Beseitigung eines auf dem Nachbargrundstück errichteten Jägerzauns

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
    10 Sein Rechtsgedanke, dass eine Partei nicht mit Kosten belastet werden soll, die ausschließlich der Gegner verursacht hat, ist jedoch auch vorliegend anwendbar (vgl. Matthies, Zur Anwendung des § 96 ZPO bei Punktesachen, JR 1993, 181; AG Hamburg, Urteil vom 14.08.2006, Az.: 644 C 689/04 - zitiert nach juris).
  • BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00

    Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
    7 Die Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten Instanz kann im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO korrigiert werden, nachdem eine Kostenentscheidung gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen getroffen werden muss (vgl. LG München I, ZWE 2009, 455 f.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris; für die entsprechende Behandlung im früheren Revisionsannahmeverfahren: BGH, NJW-RR 1995, 1211; NJW-RR 2001, 642).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 15 U 127/13

    Zur Schadensminderungsobliegenheit im Zusammenhang mit der Geltendmachung von

    Der dieser Bestimmung zugrundeliegende Gedanke, dass eine Partei nicht mit Kosten belastet werden soll, die ausschließlich der Gegner verursacht hat, ist nämlich auch in einem Fall wie dem vorliegenden anwendbar (vgl. etwa LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 S 4281/10 WEG, juris; AG Köln, Urteil vom 16.03.1987 - 213 C 235/85, juris; AG Hamburg, Urteil vom 14.08.2006 - 644 C 689/04, juris; Matthies, JR 1993, 181).
  • LG Marburg, 05.02.2014 - 5 S 117/13

    Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

    Der dieser Bestimmung zugrundeliegende Gedanke, dass eine Partei nicht mit Kosten belastet werden soll, die ausschließlich der Gegner verursacht hat, ist nämlich auch in einem Fall wie dem vorliegenden anwendbar (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2013 - 15 U 127/13, juris; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 S 4281/10 WEG, juris; AG Köln, Urteil vom 16.03.1987 - 213 C 235/85, juris; AG Hamburg, Urteil vom 14.08.2006 - 644 C 689/04, juris; Matthies, JR 1993, 181).
  • LG Flensburg, 11.05.2018 - 8 O 138/16

    Mangelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme bei drohendem Pachtausfallschaden

    Die Anwendung von § 96 ZPO auf die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens beruht auf dem Rechtsgedanken, dass eine Partei nicht mit Kosten belastet werden soll, die ausschließlich der Gegner verursacht hat (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05.08.2010, 14 S 4281/10, Rn. 10, zitiert Juris).
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