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   LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19   

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LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19 (https://dejure.org/2020,52958)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19 (https://dejure.org/2020,52958)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 14 Sa 1163/19 (https://dejure.org/2020,52958)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Benutzt der Arbeitgeber allerdings ein im Arbeitsleben übliches Beurteilungssystem, so ist das Zeugnis so zu lesen, wie es dieser Üblichkeit entspricht (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - juris, Rn. 25 f.).

    Erteilt der Arbeitgeber ein Zeugnis, welches dem Arbeitnehmer eine durchschnittliche bzw. "befriedigende" Leistung bescheinigt, trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, welche eine überdurchschnittliche Beurteilung rechtfertigen sollen (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - juris, Rn. 8; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - juris, Rn. 38 ff.).

    Er trägt als Arbeitnehmer aber die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, welche eine überdurchschnittliche Beurteilung rechtfertigen sollen (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - juris, Rn. 8; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - juris, Rn. 38 ff.).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen(vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - juris, Rn. 9).

    Solange das Zeugnis allgemein verständlich ist und nichts Falsches enthält, kann der Arbeitnehmer keine abweichende Formulierung verlangen (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - juris, Rn. 11).

    Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - juris, Rn. 15).

  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Erteilt der Arbeitgeber ein Zeugnis, welches dem Arbeitnehmer eine durchschnittliche bzw. "befriedigende" Leistung bescheinigt, trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, welche eine überdurchschnittliche Beurteilung rechtfertigen sollen (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - juris, Rn. 8; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - juris, Rn. 38 ff.).

    Er trägt als Arbeitnehmer aber die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, welche eine überdurchschnittliche Beurteilung rechtfertigen sollen (vgl. BAG 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - juris, Rn. 8; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - juris, Rn. 38 ff.).

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Da das Zeugnis ein einheitliches Ganzes ist, dessen Teile nicht ohne Gefahr der Sinnentstellung auseinander gerissen werden können, sind die Gerichte im Übrigen befugt, ggf. das gesamte Zeugnis zu überprüfen und unter Umständen selbst neu zu formulieren (vgl. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - juris, Rn. 43 f.; 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - juris, Rn. 34; ErfK/Müller-Glöge, § 109 GewO Rn. 75; Schaub/Linck, § 147 Rn. 33).

    Soll dagegen dem Arbeitnehmer eine nur "ausreichende" oder noch schlechtere Bewertung erteilt werden, hat der Arbeitgeber vorzutragen und zu beweisen, dass er damit den Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers erfüllt hat (vgl. BAG 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - juris, Rn. 32; ErfK/Müller-Glöge, 20. Auflage, 2020, § 109 GewO Rn. 87).

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15

    Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - juris, Rn. 13).

    Dann kann sein Verhalten auch nicht beurteilt werden, zudem würde das Zeugnis in diesem Punkt gegen die Wahrheitspflicht (vgl. hierzu generell BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - juris, Rn. 13, 16) verstoßen.

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Da das Zeugnis ein einheitliches Ganzes ist, dessen Teile nicht ohne Gefahr der Sinnentstellung auseinander gerissen werden können, sind die Gerichte im Übrigen befugt, ggf. das gesamte Zeugnis zu überprüfen und unter Umständen selbst neu zu formulieren (vgl. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - juris, Rn. 43 f.; 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - juris, Rn. 34; ErfK/Müller-Glöge, § 109 GewO Rn. 75; Schaub/Linck, § 147 Rn. 33).

    Damit wird zugleich vermieden, dass im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 62 Abs. 2 ArbGG, §§ 887, 888 ZPO nochmals über den Inhalt und den Wortlaut des Zeugnisses gestritten wird (vgl. BAG 23. Juni 1960 - aaO., Rn. 44).

  • ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18

    Ein tabellarisches Zeugnis genügt seiner Form nach nicht den Anforderungen des §

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 26. Juni 2019 (1 Ca 791/18) abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herford vom 26. Juni 2019 (1 Ca 791/18) zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Zeugnisses vom 30. Juni 2018 ein neues Zeugnis mit folgendem Wortlaut zu erteilen:.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19
    Dagegen ist der Arbeitgeber über den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt hinaus nicht verpflichtet, in der Praxis "übliche" Formulierungen und Bestandteile mit aufzunehmen, auch wenn ihr Fehlen in der Praxis "oft" als negativ beurteilt wird (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - juris, Rn. 23 ff.).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Januar 2020 - 14 Sa 1163/19 - aufgehoben.
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LAG Hamm, 28.02.2020 - 14 Sa 1163/19 (https://dejure.org/2020,8378)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2020 - 14 Sa 1163/19 (https://dejure.org/2020,8378)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 14 Sa 1163/19 (https://dejure.org/2020,8378)
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