Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 18.09.2015

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   LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14   

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LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14 (https://dejure.org/2015,12111)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14 (https://dejure.org/2015,12111)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2015 - 14 Sa 1249/14 (https://dejure.org/2015,12111)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Arbeitsentgelt, Sittenwidrigkeit, Prozessvortrag, Verschwiegenheitspflicht, Verlustrisiko

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitsentgelt, Sittenwidrigkeit, Prozessvortrag, Verschwiegenheitspflicht, Verlustrisiko

  • IWW

    § 57 Abs. 1 StBerG, § ... 203 StGB, § 57 StBerG, § 204 StGB, §§ 87 ff. HGB, § 87 HGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 1 BGB, BGB § 138 Nr. 47, II, BGB § 139 Nr. 47, § 87 a Abs. 5 HGB, § 139 BGB, § 62 StBerG, § 241 Abs. 2 BGB, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 193 StGB, § 34 StGB, § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 288, 291 BGB, § 92 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers am Honorar von Mandanten des Arbeitgebers von der tatsächlichen Zahlung des Honorars

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers am Honorar von Mandanten des Arbeitgebers von der tatsächlichen Zahlung des Honorars

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Sittenwidriger Arbeitslohn bei Belastung des Arbeitnehmers mit wirtschaftlichem Risiko

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer trägt das Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leistungsabhängige Vergütung darf nicht von der Zahlungsmoral der Kunden abhängig gemacht werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Vergütungsabrede bei Belastung des Arbeitnehmers mit Betriebsrisiko des Arbeitnehmers

  • osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungsabhängige Vergütung nicht abhängig von Zahlung der Kunden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kürzung von Lohn wegen Zahlungsausfällen?

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Eine Vergütungsvereinbarung ist sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet wird, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht (vgl. BAG, 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, AP BGB § 138 Nr. 47, II. 1. der Gründe).

    Die von der Beklagten behauptete Vereinbarung führt ohne angemessenen Ausgleich bzw. nennenswerte Gegenleistung (vgl. BAG, 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, AP BGB § 139 Nr. 47, Leitsatz bzw. III. der Gründe) zu einer Beteiligung des Klägers an ihren Umsatzverlusten, die ihr durch die Weigerung von Mandanten entstehen, für erbrachte Leistungen zu zahlen.

  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    bb) Soweit keine ausdrückliche oder zumindest stillschweigende Einwilligung des betroffenen Mandanten vorliegt, ist die Offenlegung von Tatsachen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, nur bei Vorliegen eines besonderen Rechtfertigungsgrundes zulässig (vgl. BGH, 10. Juli, 1991, VIII ZR 296/90, NJW 1991, 2955, II. 2. b) cc) bis ee) der Gründe (zur ärztlichen Honorarforderung); 25. März 1993, IX ZR 192/92, NJW 1993, 1638; II. 2. b) und c) der Gründe (zur anwaltlichen Honorarforderung); Stöber, ZIP 2007, 1492, 1493).

    Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151 ; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625; Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.; Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist.

  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151 ; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625; Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.; Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist.

    Der Kläger hat daher seine Kenntnisse hinsichtlich der Mandantennamen, der von ihm erbrachten Leistungen, der Rechnungsnummer und der Rechnungsbeträge in zulässiger Weise ohne eigenen oder fremden Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten erlangt (vgl. zum Ganzen allgemein: BGH, 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe).

  • BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87

    Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Ähnlich wie ein angestellter Steuerberater nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Verstoß gegen § 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet ist, gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber offen zu legen, welche ehemaligen Mandanten er vertragswidrig nunmehr berät, ohne gegen Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz, gegen § 203 StGB oder § 57 Abs. 1 StBerG zu verstoßen (vgl. BAG, 27. September 1988, 3 AZR 59/87, NZA 1989, 467, II. der Gründe), kann auch der ehemals Angestellte von seinem Arbeitgeber im Rahmen des mit ihm geführten Zahlungsprozesses nicht nur ggfs. Auskünfte verlangen, sondern ihm bereits bekannte Informationen über Mandate in den Prozess einführen, die zur Begründung seines Vergütungsanspruchs aufgrund einer entsprechenden Beteiligungsvereinbarung am Umsatz zur Begründung der Forderung erforderlich sind.
  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Sie bezieht sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung (vgl. BFH, 14. Mai 2002, IX R 31/00, NJW 2002, 2903, II. 1. a) bb) der Gründe).
  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was dem Steuerberater in Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Berufstätigkeit anvertraut worden oder bekannt geworden ist, auch auf solche Tatsachen, die keine unmittelbare Verbindung zur eigentlichen Berufstätigkeit haben (vgl. BGH, 20.April 1983, VIII ZR 46/82, ZIP 1983, 735, II. 4. a) der Gründe ; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1493).
  • LAG Hamm, 03.10.1979 - 1 Sa 946/79

    Abhängigkeit einer Umsatzprovision von der Zahlungsfähigkeit des Kunden,

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers richtet sich gegen den Arbeitgeber und darf nicht von Umständen abhängig sein, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat (vgl. LAG Hamm, 3. Oktober 1979, 1 Sa 946/79, DB 1980, 587 f.).
  • BGH, 15.05.1956 - 1 StR 55/56
    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151 ; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625; Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.; Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist.
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    bb) Soweit keine ausdrückliche oder zumindest stillschweigende Einwilligung des betroffenen Mandanten vorliegt, ist die Offenlegung von Tatsachen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, nur bei Vorliegen eines besonderen Rechtfertigungsgrundes zulässig (vgl. BGH, 10. Juli, 1991, VIII ZR 296/90, NJW 1991, 2955, II. 2. b) cc) bis ee) der Gründe (zur ärztlichen Honorarforderung); 25. März 1993, IX ZR 192/92, NJW 1993, 1638; II. 2. b) und c) der Gründe (zur anwaltlichen Honorarforderung); Stöber, ZIP 2007, 1492, 1493).
  • OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter

    Auszug aus LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14
    Die Grundsätze gelten entsprechend für Steuerberater (vgl. OLG Rostock, 28. August 2005, 8 U 91/04, OLGR Rostock 2006, 242, 2. a) aa) (3.3) der Gründe).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 240/03

    Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 III BetrVG, § 75 BetrVG, § 242 BGB, III BetrVG § 77, § 75 BetrVG, § 242 BGB
    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01 Zukunftsvertrag 2018" verstößt nicht gegen § 77 III BetrVG, gegen § 75 BetrVG, gegen die Hessische Verfassung oder gegen Diskriminierungsverbote. Durch sie wurden verschiedene, zuvor in einzelnen ...

  • IWW

    Art. 20 Abs. 1 GG, § ... 77 Abs. 3 BetrVG, § 2 KSchG, § 158 BGB, § 7 Abs. 1 TVöD, § 5 ArbSchG, § 75 BetrVG, §§ 7, 8 TVöD, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2b ArbGG, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 517, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, Richtlinie EG 2003/88, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 267 AEUV, §§ 77 Abs. 3 BetrVG, 4 Abs. 4 TVG, § 315 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 20 GG, § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 293 ZPO, § 26 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 251 BGB, § 256 ZPO, § 322 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    III BetrVG § 77; BetrVG § 75; BGB § 242
    Besitzstandszulage; Wechselschichtpause; Betriebsvereinbarung; Rückwirkungsverbot; Regelungssperre

  • rechtsportal.de

    III BetrVG § 77 ; BetrVG § 75 ; BGB § 242
    Wirksamkeit der Anrechnung einer Besitzstandszulage auf künftige Tariferhöhungen auf Grund einer Betriebsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10

    Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppen" machen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a.a.O.).

    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).

    Nach der vom Hessischen Landesarbeitsgericht dem Urteil vom 13. Mai 2011 (3 Sa 1167/10 - Juris) zufolge eingeholten Stellungnahme der beteiligten Tarifvertragsparteien gemäß § 293 ZPO ist die Unterzeichnung des Tarifvertrags Nr. 34/2009 seitens der Gewerkschaft zwischen dem 28. Oktober und dem 29. November 2010 erfolgt, die Beklagte hat am 3. Dezember 2010 und der KAV am 16. Dezember 2010 unterschrieben.

    Seine Rückdatierung führt für sich genommen jedoch nicht zur Unwirksamkeit eines Tarifvertrags (Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; BAG 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 -NZA 1996, 994).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Norm unterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen (vergl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - AP Nr. 69 zu § 1 BetrVG Versorgungskassen; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris).

    Damit bestehen im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Bedenken gegen eine rückwirkende Wirkung des TV Nr. 34/2009 (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris).

  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 begründen einen Anspruch auf einen Dauerzuschlag (vgl. Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - Juris).

    Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppen" machen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a.a.O.).

    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).

    Wie dargestellt, begründet weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 einen entsprechenden Anspruch (vergleiche Hess. LAG 13. Mai 2011 -3 Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - Juris).

    Ein Angebot auf Vertragsänderung dergestalt, dass der Anspruch künftig individualrechtlich unabhängig vom kollektivrechtlichen Ansprüchen bestehen soll, liegt hierin erkennbar auch dann nicht, wenn das Schreiben Positionen aufführt, die Ansprüche des Klägers aus Betriebsvereinbarungen betreffen ( vergl. insgesamt zur Bedeutung eines solchen Überleitungsschreibens der Beklagten auch Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - Juris ).

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Hierzu gehört mit seinem Inkrafttreten auch der TV Nr. 34/2009, der in seinem Anwendungsbereich den TVöD-F verdrängt (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA - RR 2012, 308).

    (aaa) Die Beklagte und der KAV-Hessen konnten mit der Gewerkschaft K den TV Nr. 34/2009 als firmenbezogenen Tarifvertrag, der durch die beiden Vertragspartner auf Arbeitgeberseite gleichzeitig "Firmentarif und "firmenbezogener Verbandstarif ist, wirksam abschließen (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA-RR 2012, 308).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus § 68 der K Satzung (vergl. auch BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308) .

    Ohne Belang für die formale Wirksamkeit eines Tarifvertrags sind schließlich interne Entscheidungen des Kontroll- und Beschwerdeausschusses der Gewerkschaft K (vergl. BAG 16. November 2011 -4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308).

    Dies ist grundsätzlich von der Tarifautonomie bedeckt (BAG 16. November 2011 -4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308).

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Dabei fordert § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-F, dass der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird (vergl. im Einzelnen auch BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - NZA RR 2014, 361).

    (a) Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der TV Schichtlohnzuschlag Anwendung fand, kann einen Anspruch auf einen Schichtlohnzuschlag wegen ständiger Wechselschicht nur nach dem BMT-G haben, nicht aber nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 5 Satz 1 des TVöD-F (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - NZA RR 2014, 361).

    Die Nachtarbeit muss also die Schicht zeitlich überwiegen (BAG 16. November 2013 -10 AZR 1053/12 - NZA RR 2014, 361).

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Im gleichzeitig mit dem hiesigen Verfahren verhandelten Verfahren 14 Sa 1241/14 hat der Kläger im Berufungstermin am 18. November 2015 einen weiteren, teilweise handschriftlichen Schriftsatz eingereicht, den er im hiesigen Verfahren in Bezug genommen hat.

    Auf die Behauptung des Klägers in dem in Bezug genommenen Schriftsatz aus dem Verfahren 14 Sa 1241/14, dass die Herren E und F zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrags weder Vorsitzender noch stellvertretender Vorsitzender von K gewesen seien, kommt es angesichts der Regelung in § 42 Nr. 3 der Satzung der Gewerkschaft K nicht an.

  • LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12

    Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung - Einhaltung des

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris) .
  • LAG Köln, 06.09.2002 - 4 Sa 503/02

    Tariföffnungsklausel/Jahresleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Juris) wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub auf Grund seiner Befristung verfällt ( vergl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - EZA BUrlG § 7 Nr. 113 ).
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Der Kläger ist in diesem Fall nicht gehalten, die Feststellungsklage "teilweise" auf eine Leistungsklage umzustellen ( BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - BetrAV 2015, 75 ).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08

    Eingruppierung in den Tarifvertrag für Altbeschäftigte der Unternehmensgruppe TÜV

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14
    Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte ( vergl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - ZTR 2010, 201 ) fehlt es an dem nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen besonderen Feststellungsinteresse für den Überschneidungszeitraum.
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 426/10

    Bewährungsaufstieg - Tätigkeit in der maßgebenden Fallgruppe

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Normunterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen (LAG Hessen v. 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14, Rn. 110, zitiert nach juris; LAG Hessen v. 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10, Rn. 132, zitiert nach juris).
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