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   LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14   

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LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 (https://dejure.org/2015,33974)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 (https://dejure.org/2015,33974)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. September 2015 - 14 Sa 1288/14 (https://dejure.org/2015,33974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs. II AGG, § I 3 Abs. 1 AGG, § 1 AGG
    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden Auflösungsvertrag, wonach das Übergangsgeld, dass einem freiwillig ausscheidenden Arbeitnehmer gezahlt wird, zum Zeitpunkt des frühst möglichen Bezugs abschlagsfreier Altersrente endet und damit ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen Behinderung durch Zahlung eines Übergangsgeldes an freiwillig ausscheidende Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt des frühest möglichen Bezugs abschlagsfreier Altersrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 Abs. II AGG; § I 3 Abs. 1 AGG; § 1 AGG
    Diskriminierung wegen Behinderung durch Zahlung eines Übergangsgeldes an freiwillig ausscheidende Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt des frühest möglichen Bezugs abschlagsfreier Altersrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schlechterstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern bei Übergangsgeld unrechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 122
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Bestimmungen in Kollektiv- und Individualvereinbarungen, die gegen § 7 Abs. 2 AGG verstoßen, sind ungeachtet des Zeitpunkts ihres Abschlusses unwirksam, soweit sie nach dem 17. August 2006 liegende Sachverhalte regeln (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Da der Kläger hier Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab August 2014 beziehen kann, ist diese Voraussetzung erfüllt (vgl. auch BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.) .

    (a) Eine Benachteiligung ist dann unmittelbar, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft ( vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - Juris; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Von § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG wird jedoch auch eine sogenannte verdeckte unmittelbare Ungleichbehandlung erfasst ( BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Auch eine zukünftige Maßnahme unterfällt dem Benachteiligungsverbot, wenn eine konkrete Gefahr für eine Benachteiligung besteht (BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Dies ist mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar (EuGH 6. Dezember 2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - a. a. O.; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; a. A. LAG Berlin;Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Wie dargelegt, darf der Umstand, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer eine abschlagsfreie Rente früher in Anspruch nehmen können als nichtschwerbehinderter Arbeitnehmer gerade nicht zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung beider Arbeitnehmergruppen herangezogen werden ( EuGH 6. Dezember 2012 - C ; 152/11 - NZA 2012, 1435 [EuGH 06.12.2012 - Rs. C-152/11] ; BAG 13. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    (3) Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger von der Beklagten verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 -12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).

  • LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13

    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Selbst wenn man jedoch auf die Frage eines konkreten finanziellen Nachteils abstellte und allein die kürzere Bezugsdauer insoweit nicht für ausreichend erachtete, läge eine Benachteiligung bereits deshalb vor, weil jedenfalls ein Teil der durch § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung erfassten Mitarbeiter durch diese Regelung eine ungünstige Behandlung als vergleichbare Mitarbeiter ohne Schwerbehinderung erführe (vgl. insofern LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Dies ist mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar (EuGH 6. Dezember 2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - a. a. O.; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; a. A. LAG Berlin;Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    (3) Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger von der Beklagten verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 -12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13

    Benachteiligung wegen des Alters bei Sozialplanleistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Dies ist mit Art. 2 Abs. 2 RL 2000/78/EG nicht zu vereinbaren (vgl. EuGH 6.12.2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435, anders im Ergebnis LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris).

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - a. a. O.; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; a. A. LAG Berlin;Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Das Urteil weicht entscheidungserheblich von der des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2010 (- 6 AZN 815/11 - NZA 2011, 1431 [BAG 06.10.2011 - 6 AZN 815/11] ) und von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12. März 2014 (-23 Sa 1807/13 - Juris) ab.

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Dies ist mit Art. 2 Abs. 2 RL 2000/78/EG nicht zu vereinbaren (vgl. EuGH 6.12.2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435, anders im Ergebnis LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris).

    Dies ist mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar (EuGH 6. Dezember 2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Wie dargelegt, darf der Umstand, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer eine abschlagsfreie Rente früher in Anspruch nehmen können als nichtschwerbehinderter Arbeitnehmer gerade nicht zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung beider Arbeitnehmergruppen herangezogen werden ( EuGH 6. Dezember 2012 - C ; 152/11 - NZA 2012, 1435 [EuGH 06.12.2012 - Rs. C-152/11] ; BAG 13. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Übergangsgelder, durch deren Zahlung die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der Rentenberechtigung überbrückt werden soll, knüpfen nicht an den Eintritt in den Ruhestand an (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - ERGE 137, 136) und gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung ( vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - APTVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31).

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    (b) Die in § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung und die in § 2 Abs. 2 des Aufhebungsvertrages getroffenen Regelungen bedingen eine Schlechterstellung der schwerbehinderten gegenüber den nichtschwerbehinderten Arbeitnehmern, weil sie zu einer kürzeren Bezugsdauer für Übergangsgeld für schwerbehinderte Arbeitnehmer führen (so auch BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/99 - BAGE 137, 136, ohne insofern auf den konkreten finanziellen Nachteil abzustellen, der durch den Bezug von Altersrente statt Übergangsgeld eintritt) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Die Vergleichbarkeit schwerbehinderter und nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer entfällt nicht durch den früher möglichen Rentenbezug (so noch BAG 6, 10.2010 - 6 AZN 815/11 - NZA 2011, 1431).

    Dies habe auch bereits das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 6. Oktober 2011(6 AZN 815/11) in einem vergleichbaren Fall festgestellt.

    Das Urteil weicht entscheidungserheblich von der des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2010 (- 6 AZN 815/11 - NZA 2011, 1431 [BAG 06.10.2011 - 6 AZN 815/11] ) und von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 12. März 2014 (-23 Sa 1807/13 - Juris) ab.

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Bestimmungen in Kollektiv- und Individualvereinbarungen, die gegen § 7 Abs. 2 AGG verstoßen, sind ungeachtet des Zeitpunkts ihres Abschlusses unwirksam, soweit sie nach dem 17. August 2006 liegende Sachverhalte regeln (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    (3) Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger von der Beklagten verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 -12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    In Anwendung des Urteils des EuGH vom 12. Oktober 2010 (- C - 499/08 - Juris) könne es eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellen, wenn Arbeitnehmer vom Bezug einer Entlassungsabfindung ausgeschlossen werden, die zum Bezug einer Rente berechtigt sind.

    Die vom Kläger im Bezug genommene Entscheidung des EuGH vom 12. Oktober 2010 (- C- 499/08 -) sei nicht einschlägig, da es vorliegend nicht um eine Entlassungsentschädigung gehe.

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Übergangsgelder, durch deren Zahlung die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der Rentenberechtigung überbrückt werden soll, knüpfen nicht an den Eintritt in den Ruhestand an (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - ERGE 137, 136) und gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung ( vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - APTVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14
    Verbotsgesetze können Dauerschuldverhältnisse in der Weise erfassen, dass diese für die Zukunft unwirksam werden (BAG 16. Dezember 2008 -9 AZR 985/07 - BAGE 129, 72).
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 11 Sa 1344/15

    Berechnung der Sozialplanabfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmern bei Opel

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 2015 - 14 Sa 1288/14 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

    Ebenso sei eine Regelung in einer Dienstvereinbarung und in einem auf ihr beruhenden Auflösungsvertrag unwirksam, wonach das einem freiwillig ausscheidenden Arbeitnehmer gewährte Übergangsgeld bis zum Beginn der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres), längstens jedoch bis zum Erreichen einer ungekürzten Altersrente und damit schwerbehinderten Arbeitnehmern kürzer gezahlt wird als nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern (vgl. hierzu Hess. LAG 4. September 2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 53 ff.; a. A. LAG Berlin-Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Rn. 39 f.).

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, zu ihren Lasten auswirken (vgl. LAG Hamm 2. Juni 2016 - 11 Sa 1344/15 - Rn. 73; Hess. LAG 4. September 2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - Rn. 46).

    Mit ihr soll der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit behinderter und nicht behinderter Beschäftigter im Alter Rechnung getragen werden (vgl. LAG Hamm 2. Juni 2016 - 11 Sa 1344/15 - Rn. 73; Hess. LAG 4. September 2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - Rn. 46).

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