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   LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14   

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LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14 (https://dejure.org/2015,26915)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.01.2015 - 14 Sa 229/14 (https://dejure.org/2015,26915)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 14 Sa 229/14 (https://dejure.org/2015,26915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1; BGB § 242
    Befristung; Sachgrund; unmittelbare Vertretung; institutioneller Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1 ; BGB § 242
    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    Dies ist, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hinweist, nach deutschem Recht nach den Grundsätzen des § 242 BGB zu prüfen ( BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O.; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - [...] ).

    Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Befristungsmöglichkeiten darstellen, wenn der Arbeitgeber gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Arbeitsverträge zurückgreift ( BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O.; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - a. a. O.).

    Besteht tatsächlich ein längerer zu erwartender Beschäftigungsbedarf, wird aber gleichwohl in rascher Folge mit dem selben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt ( BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O.; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - a. a. O. ).

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht ( BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - [...] ) entschieden, dass an die gesetzlichen Wertungen in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angeknüpft werden kann.

    Für die Wirksamkeit einer Befristung sind allein die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend ( BAG vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - [...] ).

  • BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12

    Vertretungsbefristung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    Welche Anforderungen dabei an den Kausalzusammenhang und seine Darlegung durch den Arbeitgeber zu stellen sind, hängt dabei von der Form der Vertretung ab ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430 ).

    (1) Im Falle der unmittelbaren Vertretung muss der Arbeitgeber darstellen, dass der befristet zur Vertretung eingestellte Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag mit Aufgaben betraut worden ist, die zuvor dem abwesenden Stammarbeitnehmer übertragen waren ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430; BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - [...]; BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - BAGE 136/17 ).

    (2) Wird die Tätigkeit des zeitweise ausfallenden Mitarbeiters nicht von dem Vertreter, sondern von einem anderen Arbeitnehmer oder mehreren anderen Arbeitnehmern ausgeübt, liegt also mittelbare Vertretung vor, hat der Arbeitgeber zur Darstellung des Kausalzusammenhangs grundsätzlich die Vertretungskette zwischen Vertretenem und Vertreter darzulegen ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - a. a. O.; BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - a. a. O. ).

    (3) Die für das Vorliegen des Sachgrunds der Vertretung erforderliche Kausalität ist jedoch auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen und der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten nach außen erkennbar gedanklich zugeordnet hat ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430 ).

    Die erforderliche Kausalität zwischen Befristung und Abwesenheit des Stammarbeitnehmers kann sich wie dargelegt auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen und der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten nach außen erkennbar gedanklich zuordnet ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430 ).

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    d) Es liegt auch entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts kein institutioneller Rechtsmissbrauch im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( 26. Januar 2012 - C - 586/10 - (Kücük)) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - [...]; BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - NZA 2013, 777; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - [...] ) vor.

    Dies ist, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hinweist, nach deutschem Recht nach den Grundsätzen des § 242 BGB zu prüfen ( BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O.; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - [...] ).

    Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Befristungsmöglichkeiten darstellen, wenn der Arbeitgeber gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Arbeitsverträge zurückgreift ( BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O.; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - a. a. O.).

    Besteht tatsächlich ein längerer zu erwartender Beschäftigungsbedarf, wird aber gleichwohl in rascher Folge mit dem selben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt ( BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - a. a. O.; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - a. a. O. ).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    Von der Prognose vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs kann vor diesem Hintergrund in Fällen wie dem vorliegenden nur dann nicht ausgegangen werden, wenn - und zwar zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrags (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308 ) - davon ausgegangen werden muss, dass dem Vertretenen gegenüber eine wirksame personenbedingte Kündigung wegen mangelnder Eignung für die von ihm arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ausgesprochen werden kann und muss, wenn dieser an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, kann auch in Fällen wiederholter Vertretung grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308; BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/008 - EZA TzBfG § 14 Nr. 57 ).

    d) Es liegt auch entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts kein institutioneller Rechtsmissbrauch im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( 26. Januar 2012 - C - 586/10 - (Kücük)) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - [...]; BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - NZA 2013, 777; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - [...] ) vor.

    Der Fall eines ständigen Vertretungsbedarfs - und diese Fallgestaltung bedingte wegen der besonderen ihr inne wohnenden Missbrauchsgefahr die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 2010 (- 7 AZR 443/09 (A) - BAGE 136, 168) - lag hier also gerade nicht vor.

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    Erforderlich ist eine Kausalitätskette ( vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - [...] ).

    (1) Im Falle der unmittelbaren Vertretung muss der Arbeitgeber darstellen, dass der befristet zur Vertretung eingestellte Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag mit Aufgaben betraut worden ist, die zuvor dem abwesenden Stammarbeitnehmer übertragen waren ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430; BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - [...]; BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - BAGE 136/17 ).

    (2) Wird die Tätigkeit des zeitweise ausfallenden Mitarbeiters nicht von dem Vertreter, sondern von einem anderen Arbeitnehmer oder mehreren anderen Arbeitnehmern ausgeübt, liegt also mittelbare Vertretung vor, hat der Arbeitgeber zur Darstellung des Kausalzusammenhangs grundsätzlich die Vertretungskette zwischen Vertretenem und Vertreter darzulegen ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - a. a. O.; BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - a. a. O. ).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    Der Sachgrund der Vertretung setzt des Weiteren einen Kausalzusammenhang zwischen dem zeitweiligen Ausfall des Vertretenen und der Einstellung des Vertreters voraus ( BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - BAGE 136, 17 ).

    (1) Im Falle der unmittelbaren Vertretung muss der Arbeitgeber darstellen, dass der befristet zur Vertretung eingestellte Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag mit Aufgaben betraut worden ist, die zuvor dem abwesenden Stammarbeitnehmer übertragen waren ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430; BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - [...]; BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - BAGE 136/17 ).

  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 291/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses der langjährigen Vertretung für dieselbe

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    Hinsichtlich der Frage, in wie weit es dem Sachgrund der Vertretung entgegenstehen kann, dass der jahrelang abwesende Vertretene zur Übernahme der Tätigkeiten nicht mehr in der Lage ist, weil sich die Arbeitsmethode erheblich geändert hat, verweist die Beklagte jedoch zu recht auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. August 2012 (- 5 Sa 291/12 - [...]).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    d) Es liegt auch entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts kein institutioneller Rechtsmissbrauch im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( 26. Januar 2012 - C - 586/10 - (Kücük)) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - [...]; BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - NZA 2013, 777; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - [...] ) vor.
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    d) Es liegt auch entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts kein institutioneller Rechtsmissbrauch im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( 26. Januar 2012 - C - 586/10 - (Kücük)) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - [...]; BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - NZA 2013, 777; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - [...] ) vor.
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14
    Insbesondere kann insofern nicht damit argumentiert werden, dass befristete Änderungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere solche der Erhöhung der Arbeitszeit in unbefristeten Arbeitsverträgen nach der Rechtsprechung ebenfalls nicht unbegrenzt zulässig sind ( vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - BAGE 140, 191 ).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17

    Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente -

    (4) Aus dem von der Beklagten vorgelegten Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Januar 2015 (14 Sa 229/14) folgt nichts anders.
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