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   LAG Hamm, 23.05.2001 - 14 Sa 497/01   

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https://dejure.org/2001,10256
LAG Hamm, 23.05.2001 - 14 Sa 497/01 (https://dejure.org/2001,10256)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2001 - 14 Sa 497/01 (https://dejure.org/2001,10256)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 14 Sa 497/01 (https://dejure.org/2001,10256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abspruch auf Zulassung eines Rechtsanwalts zu Personalgesprächen ; Streitwertfestsetzung; Bindung des Berufungsgerichts; Verfahren der einstweiligen Verfügung ; Verfügungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Anwalt bei Personalgesprächen!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unangenehmes Personalgespräch: Hinzuziehung Dritter möglich?

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Was tun, wenn der Chef zum Personalgespräch ruft? // Hinzuziehung von Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1361
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Mai 2001 (- 14 Sa 497/01 - MDR 2001, 1361).
  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 979/14

    Präventionsverfahren; betriebliches Eingliederungsmanagement; Teilnahmerecht

    (a) Auch ein Vergleich des Gesprächs im Rahmen des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagements mit dem Personalgespräch, den das erstinstanzliche Gericht unter Hinweis auf die Entscheidung des LAG Hamm vom 23.05.2001 - 14 Sa 497/01 (MDR 2001, 1361 und juris) gezogen hat, zeigt, dass ein Anspruch des Klägers auf Hinzuziehung seines Rechtsanwalts nicht besteht.
  • LAG Niedersachsen, 03.06.2008 - 3 Sa 1041/07

    Verpflichtetsein eines Arbeitnehmers zur Teilnahme an einem Personalgespräch

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 23.05.2001 - 14 Sa 497/01 - MDR 2001, 1361).
  • LAG Köln, 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Zudem sind Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der "Waffen"- und Chancengleichheit Anspruch darauf hat, dass auf seiner Seite eine betriebsfremde Person seines Vertrauens mitwirkt, wenn sein Arbeitgeber bei Personalgesprächen einen Anwalt hinzuzieht und damit die rein personale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlässt (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 23. Mai 2001 - 14 Sa 497/01 -, Rn. 29, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 6 Sa 2276/14

    Nichtteilnahme an Personalgespräch - Abmahnung

    Die Teilnahme als Personalgesprächen gehört als arbeitsvertragliche Nebenpflicht zum Pflichtenkreis des Arbeitnehmers (LAG Hamm v. 23.05.2011 - 14 Sa 497/01, juris; LAG Köln v. 30.03.2009 - 2 Sa 1322/08, juris).
  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16

    Kantor; Kirchengemeinde; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Soweit der Kläger in der E-Mail vom 26.03.2015 zur Rechtfertigung seiner Vorgehensweise andeutet, er wolle sich bei dem Personalgespräch "fachkundig" durch Dritte begleiten lassen, so muss er sich entgegenhalten lassen, dass es kein Recht des Arbeitnehmers gibt, ein Personalgespräch nur in Anwesenheit eines Interessenvertreters zu führen (LAG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2001 - 14 Sa 497/01; LAG Sachsen, Urteil vom 10.07.2002 - 2 Sa 407/01; LAG Hamm, Urteil vom 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15).
  • LAG Hamm, 05.03.2015 - 8 Sa 1461/14

    Pflicht eines Mitarbeiters im Steinkohlenbergbau zur Teilnahme an

    Wenngleich sich der Arbeitnehmer im Regelfall - während der Arbeitszeit im Rahmen der Arbeitspflicht - auf Verlangen des Arbeitgebers Personalgesprächen zu stellen hat, die nicht nur Fragen zu konkreten Arbeitsaufgaben, sondern auch grundsätzliche Fragen des Arbeitsverhältnisses betreffen können (LAG Hamm, Urteil vom 23.05.2001 - 14 Sa 497/01), besteht diese Verpflichtung darüber hinaus nicht uneingeschränkt.
  • ArbG Würzburg, 14.01.2014 - 10 Ca 719/13
    Zwar ist eine Auffassung im Vordringen, wonach die Teilnahem eines Anwalts auf Arbeitnehmerseite an Personalgesprächen nach §§ 81 und 82 BetrVG zulässig sei, wenn der Arbeitgeber selbst betriebsfremde Dritte zum Gespräch hinzuziehe (LAG Hamm vom 23.05.2001 ? 14 Sa 497/01; MüllerlDeeg, Die Teilnahme des Anwalts am Personalgespräch, ArbR Aktuell 2010, 344; Urban, Rechtliche Aspekte von Personalgesprächen, ArbR Aktuell 2011, 87; Kandaouroff/Rose, Personalgespräch: Darf der Arbeitnehmer dritte Personen mitbringen?, DB 2008, 1210; Hartmann, Personalgespräche ? Grenzen der Beteiligung Dritter, DB 2013, 1416).
  • ArbG Bonn, 24.10.2012 - 5 Ca 2319/12

    Gestattung der Teilnahme des Rechtsanwalts des Arbeitnehmers bei einem i.R.e.

    Daher sind die in der Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm v. 23.05.2001 - 14 Sa 497/01, juris, dort Rdnr. 28) entwickelten Grundsätze zur Frage der Teilnahmeberechtigung eines Rechtsanwalts an Personalgesprächen auf die Frage der Teilnahmeberechtigung des Rechtsanwalts bei Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht übertragbar.
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