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   LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07   

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https://dejure.org/2007,7532
LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07 (https://dejure.org/2007,7532)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.09.2007 - 14 Sa 539/07 (https://dejure.org/2007,7532)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. September 2007 - 14 Sa 539/07 (https://dejure.org/2007,7532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Weihnachtsgeld; Zeugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 109 GewO
    Weihnachtsgeld; Zeugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden; Folgen einer Zahlung von Weihnachtsgeld zwecks Honorierung von Betriebstreue; Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; GewO § 109

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Weihnachtsgeld bei Ausscheiden im Laufe des Kalenderjahres - kein Anspruch auf bestimmte Reihenfolge der Begriffe "Kollegen - Vorgesetzte" bei der Verhaltensbeurteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07
    Hierzu kann sich die Klägerseite nicht auf das Urteil des BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - zitiert nach juris, berufen.

    Dies gilt erst recht, weil in der Rechtsprechung des BAG anerkannt ist, dass Stichtagsregelungen zulässig sind und ein Ende des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der zulässigen Bindungsfrist zur Folge hat, dass kein Anspruch entsteht (s. BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - zitiert nach juris).

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07
    Wird ein Weihnachtsgeld zugesagt, so ist darin mangels gegenteiliger Anhaltspunkte eine Stichtagsregelung enthalten, wonach Anspruchsvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch bestehen muss (im Anschluss an BAG 30..3.1994 - 10 AZR 134/93 - NZA 1994, 651).

    Bei einer solchen Gratifikation mit Mischcharakter ist die Zusage eines Weihnachtsgeldes regelmäßig so zu verstehen, dass der Anspruch voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht (s. BAG, Urteil vom 30.03.1994 - 10 AZR 134/93 - NZA 1994, 651).

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07
    Anhaltspunkt dafür kann z. B. sein, wenn das Weihnachtsgeld in einer Vertragsklausel als Bestandteil der Gesamtvergütung aufgeführt wird, der Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag nicht vorausgesetzt wird und eine Rückzahlungsklausel nicht vereinbart worden ist (so BAG, Urteil vom 21.05.2003 - 10 AZR 408/02 - NJOZ 2004, 1532 ff.).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07
    Zu klären ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 669/92, AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 17.4.1996 - 10 AZR 558/95, NZA 1997, 55; zustimmend die Rechtsliteratur s. nur Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis, 7. Auflage 2007, § 611 BGB Rz. 664 ff), ob eine Gratifikation vorliegt, deren alleiniger Zweck eine zusätzliche Entgeltzahlung war, oder ob die Gratifikation ausschließlich die Betriebstreue belohnen sollte, oder mit der Zusage beide Zweckelemente beabsichtigt und folglich eine Gratifikation mit Mischcharakter vorlag.
  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 832/93

    Weihnachtsgratifikation bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07
    Anhaltspunkte dafür, dass statt einer Stichtagsregelung nur eine Fälligkeitsregelung gewollt war und tatsächlich allein die zusätzliche Honorierung der Arbeit Zweck des Weihnachtsgeldes gewesen sein könnte, liegen ferner dann vor, wenn eine als Weihnachtsgeld bezeichnete Vergütung als Teil der Gesamtvergütung im Arbeitsvertrag geregelt wird und der Arbeitnehmer auch im Eintrittsjahr eine anteilige Weihnachtsgeldzahlung erhalten hat (s. BAG, Urteil vom 21.12.1994 - 10 AZR 832/93 - zitiert nach juris).
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89

    Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07
    Sind hingegen beide Zweckelemente gewollt, liegt also eine Gratifikation mit Mischcharakter vor, ist bei vorzeitigem Ausscheiden jedenfalls das zweite Zweckelement nicht erfüllt, so dass eine anteilige Zahlung ausscheidet, es sei denn die Rechtsgrundlage selbst enthält eine ausdrückliche Bestimmung zur zeitanteiligen Quotelung (s. BAG, Urteil vom 07.11.1991 - 6 AZR 498/89 - BB 1992, 142).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07
    Zu klären ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 669/92, AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 17.4.1996 - 10 AZR 558/95, NZA 1997, 55; zustimmend die Rechtsliteratur s. nur Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis, 7. Auflage 2007, § 611 BGB Rz. 664 ff), ob eine Gratifikation vorliegt, deren alleiniger Zweck eine zusätzliche Entgeltzahlung war, oder ob die Gratifikation ausschließlich die Betriebstreue belohnen sollte, oder mit der Zusage beide Zweckelemente beabsichtigt und folglich eine Gratifikation mit Mischcharakter vorlag.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08

    Weihnachtsgeld

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. September 2007 - 14 Sa 539/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20

    Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast

    Dieser verbreiteten Praxis und der (prägenden) Bewertung der einschlägigen Ratgeberliteratur ungeachtet misst die obergerichtliche Rechtsprechung und das rechtswissenschaftliche Schrifttum der Reihenfolgetechnik noch immer keine Bedeutung bei (vgl. LAG Schleswig-Holstein 11. Dezember 2013 - 1 Ta 207/13 - BeckRS 2014, 66285; LAG Köln 24. September 2007 - 14 Sa 539/07 - zu II 2 der Gründe, BeckRS 2008, 51324) und hält sie für "rechtlich bedeutungslos" (ErfKo/Müller-Glöge 20. Aufl. GewO § 109 Rn. 44 unter Hinweis auf ArbG Saarbrücken 12. April 2001 - 6 Ca 47/01 - Satz 4 der Gründe, juris).
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