Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18359
LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13 (https://dejure.org/2014,18359)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2014 - 14 Sa 776/13 (https://dejure.org/2014,18359)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 14 Sa 776/13 (https://dejure.org/2014,18359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1; BGB § 1004
    Außerordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; ordentliche Kündigung; Tätlichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; KSchG § 1 ; BGB § 1004
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Arbeitszeitbetrug - Tätlichkeit: Vorgesetzten durch Händedruck verletzt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32; 26.03.2009 -2 AZR 539/07 - AP BGB § 626 Nr. 220).

    Insofern kann ein wichtiger Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB nur vorliegen, wenn bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand überwiegt (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - mwN § 626 BGB 2002 Nr. 32).

    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - NZA-RR 2007, 571; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - Juris; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).

    Wegen der erforderlichen Objektivierung der negativen Prognose setzt die außerordentliche ebenso wie die ordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus und zwar selbst dann, wenn es sich um Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen den Arbeitgeber handelt (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).

    Auch hier ist konkret zu prüfen, ob nicht objektiv die Prognose berechtigt ist, der Arbeitnehmer werde sich jedenfalls nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).

    Je länger eine Vertragsbeziehung ungestört bestanden hat, desto eher kann die Prognose berechtigt sein, dass der dadurch erarbeitete Vorrat an Vertrauen durch einen erstmaligen Vorfall nicht vollständig aufgezehrt wird (BAG 10.6.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    79 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB i.V.m. § 611 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - AP Nr. 3 zu § 106 GewO; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Begründet ist der Entfernungsanspruch, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - a.a.O.).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    Insofern kann ein wichtiger Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB nur vorliegen, wenn bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand überwiegt (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - mwN § 626 BGB 2002 Nr. 32).

    Dies verstößt nicht gegen das Gebot einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts (vgl. dazu EuGH 19.1.2010 - C-555/07 - [Kücüdeveci], Slg. 2010, I-365; ebenso BAG 7, 7.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.1990 - 12 Sa 98/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - Ungenauigkeit des

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    Dabei ist eine Abmahnung bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Köln 12.08.2005 - 4 Sa 412/05 - Juris; LAG Baden Württemberg 17.10.1990 - 12 Sa 98/89 - Juris).
  • BVerfG, 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07

    Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung einer berufsständischen Rüge wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    Mit diesen muss es ggf. in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07 - NJW 2008, 2424).
  • LAG Hamburg, 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11

    Wahlvorstandsschulung - zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung - Entfernung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (LAG Hamburg 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11 - m.w.N., Juris).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (vgl. insgesamt BAG 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - NZA 2012, 1123).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    79 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB i.V.m. § 611 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 606/08 - AP Nr. 3 zu § 106 GewO; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Köln, 12.08.2005 - 4 Sa 412/05

    Entfernung einer teilweise unbestimmten und unbegründeten Abmahnung aus der

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    Dabei ist eine Abmahnung bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Köln 12.08.2005 - 4 Sa 412/05 - Juris; LAG Baden Württemberg 17.10.1990 - 12 Sa 98/89 - Juris).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
    aa) Insofern kann offenbleiben, ob die Kündigung auch gegen § 102 BetrVG verstößt und damit aus einem anderen Grund als dem der Sozialwidrigkeit unwirksam ist, so dass eine Auflösung auf Arbeitgeberantrag schon deshalb nicht in Betracht kommt (vgl. BAG 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - Juris).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht