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   LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 945/10   

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https://dejure.org/2010,41394
LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 945/10 (https://dejure.org/2010,41394)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2010 - 14 Sa 945/10 (https://dejure.org/2010,41394)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2010 - 14 Sa 945/10 (https://dejure.org/2010,41394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitsverhältnis, Vergütung, Arbeitsleistung, Beweislast des Arbeitgebers für Nichtleistung der Arbeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 275, § 323, § 611 BGB
    Arbeitsverhältnis, Vergütung, Arbeitsleistung, Beweislast des Arbeitgebers für Nicht-leistung der Arbeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers für die Nichtleistung der Normalarbeitszeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Nichtleistung der Normalarbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 31.10.2002 - 8 Sa 758/02

    Arbeitsverhältnis, Vergütung, Arbeitsleistung, Beweislast des Arbeitgebers für

    Auszug aus LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 945/10
    Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Normalarbeitszeit nicht geleistet hat, ist der Arbeitgeber (vgl. LAG Hamm, 31. Oktober 2002, 8 Sa 758/02, LAGReport 2003, 316).

    Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Normalarbeitszeit nicht geleistet hat, ist der Arbeitgeber (vgl. LAG Hamm, 31. Oktober 2002, 8 Sa 758/02, LAGReport 2003, 316).

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. November 2010 - 14 Sa 945/10 - aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 449, 50 Euro brutto (Vergütungsdifferenz für August und September 2009) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 181, 25 Euro brutto seit dem 16. September 2009 und aus weiteren 268, 25 Euro brutto seit dem 16. Oktober 2009 zu zahlen.
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