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   LG Köln, 25.02.2015 - 14 T 20/14   

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https://dejure.org/2015,9924
LG Köln, 25.02.2015 - 14 T 20/14 (https://dejure.org/2015,9924)
LG Köln, Entscheidung vom 25.02.2015 - 14 T 20/14 (https://dejure.org/2015,9924)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 14 T 20/14 (https://dejure.org/2015,9924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung Filesharing - Widerlegung Täterschaft des Internetanschlussinhabers

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Verfahren - Pauschales Bestreiten der Rechtsverletzung reicht auch in Mehrpersonenhaushalt nicht aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Leugnen der Tatbegehung durch Angehörige kann Bumerang sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Leugnen der Tatbegehung durch Angehörige kann Bumerang sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 209/13

    Anforderungen an den Nachweis von Verletzungen des Urheberrechts über einen

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 14 T 20/14
    Diese tatsächliche Vermutung ist nach Ansicht der Kammer (die insoweit der ständigen Rechtsprechung des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Köln folgt, vergleiche zuletzt etwa Urteil vom 6. Februar 2015 - 6 U 209/13; siehe auch bereits OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329) erst dann nicht mehr begründet, wenn Umstände feststehen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergeben, also die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.

    Diese Vermutung ist hier nicht widerlegt (vergleiche zu dieser Wertung auch OLG Köln, Urteil vom 6. Februar 2015 - 6 U 209/13).

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 14 T 20/14
    Diese tatsächliche Vermutung ist nach Ansicht der Kammer (die insoweit der ständigen Rechtsprechung des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Köln folgt, vergleiche zuletzt etwa Urteil vom 6. Februar 2015 - 6 U 209/13; siehe auch bereits OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329) erst dann nicht mehr begründet, wenn Umstände feststehen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergeben, also die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 14 T 20/14
    Steht danach - wie hier - fest, dass ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht worden ist, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGH, GRUR 2010, 633, Rn. 12 - Sommer unseres Lebens; BGH GRUR 2013, 511, Rn. 33 - Morpheus).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 14 T 20/14
    Steht danach - wie hier - fest, dass ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht worden ist, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGH, GRUR 2010, 633, Rn. 12 - Sommer unseres Lebens; BGH GRUR 2013, 511, Rn. 33 - Morpheus).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 93/13

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 14 T 20/14
    § 97 a UrhG in der seit dem 9. Oktober 2013 geltenden Fassung ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da die Abmahnung bereits im Jahre 2010 erfolgte (vergleiche dazu etwa Reber in: Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar Urheberrecht, § 97 a, Rn. 1; OLG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 6 U 93/13).
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