Rechtsprechung
LG Halle, 07.02.2000 - 14 T 33/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2000, 285
Wird zitiert von ... (3)
- AG Zeitz, 06.05.2019 - 5 M 1474/16
Erhöhung des unpfändbaren Betrages auf dem Pfändungsschutzkonto eines Schuldners …
Die Grenze, ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2018, 19 T 167/17, LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 24.01.2013, 5 T 470/12; LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, 14 T 33/00 -, juris).Das Gericht schließt sich der Meinung an, dass Fahrtkosten zur Arbeitsstelle bis zu einer Entfernung von 30 km heute als gewöhnliche Belastung eines berufstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (zumindest in konjunkturschwachen Gebieten, zu denen auch der Wohnort des Schuldners gehört) und demnach in diesem Umfang keine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages rechtfertigen (vgl. u.a. LG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2018, 19 T 167/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, 14 T 33/00 -, juris).
- AG Neustadt/Weinstraße, 06.11.2017 - 1 M 1131/17
Pfändung von Arbeitseinkommen: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen …
Bezugnehmend auf die Entscheidungen des LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.06.2016 - 1 T 37/16 und des LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, 14 T 33/00 liegt eine außergewöhnliche Belastung bei einer einfachen Wegstrecke von 20 Kilometer bereits vor. - LG Braunschweig, 16.05.2011 - 6 T 247/11
Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund Kosten für die Fahrt zur …
Für einen Großteil der Arbeitnehmer fallen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle für eine Strecke bis zu 30 km an, sodass diese Kosten als gewöhnliche Belastung eines erwerbstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (vgl. LG Halle/Saale, Beschl. v. 7.2.2000 - 14 T 33/00, RPfleger 2000, 285; LG Duisburg, Beschl. v. 14.3.2007 - 7 T 15/07 , zit. nach [...]).