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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08   

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https://dejure.org/2008,11622
LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08 (https://dejure.org/2008,11622)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08 (https://dejure.org/2008,11622)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2008 - 14 TaBV 1212/08 (https://dejure.org/2008,11622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Errichtung einer Einigungsstelle für die Beilegung einer Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und einem vom Betriebsrat gebildeten Wirtschaftsausschuss bezüglich Auskunftspflichten; Zulässigkeit eines Antrags auf Errichtung einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 106; ; BetrVG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zur Auskunftspflicht der Arbeitgeberin gegenüber dem Wirtschaftsausschuss - Vorlage von Gesellschafterverträgen und Handelsregisterauszügen - offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für Streit um Vorlage nichtvorhandener Unterlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08
    Sollte die Einigungsstelle ihre Zuständigkeit bejahen, so steht es dem Arbeitgeber frei gerichtlich feststellen zu lassen, dass dem Betriebsrat in dem fraglichen Regelungsbereich kein Mitbestimmungsrecht zusteht (vgl. BAG vom 10. Dezember 2002, 1 ABR 27/01, AP Nr. 42 zu § 95 BetrVG 1972, unter II. 1.a) der Gründe; vom 15. Januar 2002, 1 ABR 13/01, AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, unter B. I. 2.a) der Gründe, jew. m.w.Nw.).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08
    Sollte die Einigungsstelle ihre Zuständigkeit bejahen, so steht es dem Arbeitgeber frei gerichtlich feststellen zu lassen, dass dem Betriebsrat in dem fraglichen Regelungsbereich kein Mitbestimmungsrecht zusteht (vgl. BAG vom 10. Dezember 2002, 1 ABR 27/01, AP Nr. 42 zu § 95 BetrVG 1972, unter II. 1.a) der Gründe; vom 15. Januar 2002, 1 ABR 13/01, AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, unter B. I. 2.a) der Gründe, jew. m.w.Nw.).
  • LAG Nürnberg, 02.07.2004 - 7 TaBV 19/04

    Entzug des gesetzlichen Richters - unterschiedliche Vorschläge für Vorsitz der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08
    Es kann von ihm aber nur abweichen, wenn vom Antragsgegner nachvollziehbare, stichhaltige Einwendungen erhoben werden (Henssler u.a.-Bepler, § 98 ArbGG, Rz. 8; LAG Nürnberg v. 2.7.2004, 7 TaBV 19/04, NZA-RR 2005, 100).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08
    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich, fehlt es daran, ist der Betriebsrat gerichtlich nicht wirksam vertreten und kommt ein Prozessrechtsverhältnis nicht zustande; für den Betriebsrat gestellte Anträge sind bereits als unzulässig abzuweisen (BAG vom 16. November 2005, 7 ABR 12/05, AP Nr. 64 zu § 80 BetrVG 1972; vom 18. Februar 2003, 1 ABR 17/02, AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08
    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich, fehlt es daran, ist der Betriebsrat gerichtlich nicht wirksam vertreten und kommt ein Prozessrechtsverhältnis nicht zustande; für den Betriebsrat gestellte Anträge sind bereits als unzulässig abzuweisen (BAG vom 16. November 2005, 7 ABR 12/05, AP Nr. 64 zu § 80 BetrVG 1972; vom 18. Februar 2003, 1 ABR 17/02, AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).
  • LAG Berlin, 24.01.2006 - 16 TaBV 2393/05

    Bestellung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleich und Sozialplan oder nur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08
    Sinn der Regelung in § 98 Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist es, in Zweifelsfällen der Einigungsstelle selbst die Prüfung ihrer Zuständigkeit zu überlassen und so eine beschleunigte Durchführung des Einigungsstellenverfahrens zu ermöglichen (vgl. LAG Berlin vom 24. Januar 2006, 16 TaBV 2393/05; Eisemann in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Auflage 2008, § 98 Rdnr. 3).
  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08
    Bestehen am Schluss der gerichtlichen Anhörung der Betriebspartner im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten, kann vom Arbeitgeber selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (LAG Hamm v. 18.7.2007, 10 TaBV 71/07).
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Für die Verfahrenseinleitung sowie für die Beauftragung von Prozessbevollmächtigten gilt dagegen das Verfahren nach §§ 80 bis 84 ArbGG entsprechend (§ 100 Abs. 1 S. 3 BetrVG; so zuletzt auch LAG Berlin-Brandenburg vom 28.07.2011, 26 TaBV 1298/11; LAG Hamm vom 15.07.2011, 10 TaBV 41/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 19.08.2009, 26 TaBV 1185/09; vom 07.08.2008, 14 TaBV 1212/08; LAG Hamm vom 11.02.2008, 10 TaBV 111/07; LAG Hamm vom 18.07.2007, 10 TaBV 71/07; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, § 76 ArbGG Rn. 4; a.A. LAG Baden-Württemberg vom 24.01.2005, 15 TaBV 10/04, obiter dictum; LAG Köln vom 01.03.2001, 3 TaBV 92/00; LAG Hamburg vom 02.11.1988, H 4 TaBV 6/88, jeweils zitiert nach juris; GK-Jacobs, Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 11. Aufl. 2018, § 76 Rn. 74).
  • LAG Köln, 04.06.2018 - 9 TaBV 25/18

    Beachtlichkeit von Bedenken gegen die Besetzung des Vorsitzenden einer

    a)              Maßgebend für die gerichtliche Bestellung des Einigungsstellenvorsitzenden ist, dass er die Gewähr für eine neutrale Verhandlungsführung und aufgrund seiner Sach- und Rechtskunde auch die Gewähr für eine zügige Durchführung des Einigungsstellenverfahrens bietet (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. August 2008 - 14 TaBV 1212/08 -, Rn. 31, juris).

    cc)              Dabei ist es in den Fällen, in denen die Vorschläge der Beteiligten von der Gegenseite jeweils nicht akzeptiert werden, regelmäßig sachgerecht, eine von den Beteiligten nicht in Betracht gezogene Person zu bestellen, wenn von beiden Seiten nachvollziehbare Einwände gegen die vorgeschlagenen Personen vorgebracht werden (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2014 - 9 TaBV 39/14 -, Rn. 39, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. August 2008 - 14 TaBV 1212/08 -, Rn. 31, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 16. August 1976 - 3 TaBV 43/76 -, Ls., juris; GMP/Schlewing ArbGG § 100 Rn. 24, beck-online; HWK/Treber, 8. Aufl. 2018, § 100 ArbGG, Rn. 7; Tschöpe, NZA 2004, 945, 946).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 21 TaBV 745/15

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren - Auswahl der Person der oder des

    Vielmehr ist das Auswahlermessen des Gerichts, wenn die antragstellende Betriebspartei eine bestimmte grundsätzlich geeignete Person für den Vorsitz vorgeschlagen hat, von der anderen Betriebspartei keine oder keine nachvollziehbaren Einwände erhoben werden und sich auch dem Gericht keine Bedenken hinsichtlich der Geeignetheit aufdrängen, eingeschränkt (LAG Niedersachsen vom 22.10.2013 - 1 TaBV 53/13 - Rn. 19, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 68; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.03.2012 - 11 TaBV 12/12 - Rn. 55, ZBVR online 2012, Nr. 10 S. 10; LAG Baden-Württemberg vom 30.09.2010 - 15 TaBV 4/10 - Rn. 55 ZBVR online 2011, Nr. 4 S. 9 m. zust. Anm. Bertzbach, jurisPR-ArbR 9/2011 Anm. 2; LAG Berlin-Brandenburg vom 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10 - Rn. 36 LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 60; vom 22.01.2010 - 10 TABV 2829/09 - Rn. 47, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 56; vom 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08 - Rn. 31 zitiert nach juris; Koch-ErfK, § 99 ArbGG Rn. 5; HWK-Bepler, § 98 ArbGG Rn. 7; Hümmerich/Boecken/Düwell-Treber, § 98 ArbGG Rn. 8; HK-ArbR-Henssler, § 98 Rn. 12).

    Vielmehr sind zumindest aus subjektiver Sicht der jeweils anderen Betriebspartei nachvollziehbare, auf Tatsachen beruhende Einwände bzw. verifizierbare Bedenken erforderlich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10 - Rn. 36, a. a. O.; vom 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08 - Rn. 31, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09 - Rn. 42 zitiert nach juris; LAG Nürnberg vom 02.07.2004 - 7 TaBV 19/04 -, LAGE Art. 101 GG Nr. 2.).

  • LAG Hamburg, 12.01.2015 - 8 TaBV 14/14

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle wegen Überschneidung mit

    a) Eine Einigungsstelle ist nach ständiger Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte offensichtlich unzuständig, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des BetrVG subsumieren lässt (LAG Hamburg v. 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06 - MDR 07, 1083; LAG Niedersachen v. 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09 - NZA-RR 10, 142, Tz 19; LAG Hamm v. 14.09.2009 - 13 TaBV 074/09 - Tz 61; LAG Berlin-Brandenburg v. 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08 - Tz 25; LAG Schleswig-Holstein v. 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99 - n. v).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 8 TaBV 597/21

    Einsetzung Einigungsstelle, Kurzarbeit, Vorsitzender, Geschäftsverteilung

    (1) Maßgebend für die gerichtliche Bestellung des Einigungsstellenvorsitzenden ist, dass er die Gewähr für eine neutrale Verhandlungsführung und aufgrund seiner Sach- und Rechtskunde auch die Gewähr für eine zügige Durchführung des Einigungsstellenverfahrens bietet (LAG Köln, Beschluss vom 04.06.2018 - 9 TaBV 25/18, BeckRS 2018, 15928 Rn. 12; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08, BeckRS 2011, 67019 Rn. 31).
  • ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20
    Die bloße Ablehnung eines Vorsitzenden ohne Mitteilung nachvollziehbarer Gründe ist unzureichend (LAG Berlin-Brandenburg 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08; LAG Hamm, 10.09.2007 - 10 TaBV 85/07).
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