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   LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07   

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https://dejure.org/2008,1579
LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07 (https://dejure.org/2008,1579)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07 (https://dejure.org/2008,1579)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 14 TaBV 44/07 (https://dejure.org/2008,1579)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung eines Betriebsrats über Strafvorschriften tragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Strafrechtsvorschriften von § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 120 BetrVG als Grundlagenwissen für Betriebsräte; Allgemeine Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG für die Arbeit des Betriebsrates; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 119; ; BetrVG § 120

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1 § 119 § 120
    Betriebsratsschulung zu betriebsverfassungsrechtlichen Strafvorschriften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung über Strafvorschriften tragen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Kosten für Betriebsratsschulung über Strafvorschriften tragen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat und Schulungskosten - Über Strafvorschriften der Betriebsverfassung muss ein Betriebsrat Bescheid wissen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung über Strafvorschriften tragen

  • dbb.de PDF, S. 12 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 119, 120 BetrVG
    Erforderlichkeit einer Schulung über Strafrechtsvorschriften der §§ 119, 120 BetrVG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss Kosten für die Schulung eines Betriebsrats über Strafvorschriften tragen

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 12 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 119, 120 BetrVG
    Erforderlichkeit einer Schulung über Strafrechtsvorschriften der §§ 119, 120 BetrVG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass beispielsweise § 89 Satz 1 Satz 2 BetrVG der Betriebsrat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen hat, und diese Verpflichtungen nicht generell hinter den Geheimhaltungsinteressen und dem Datenschutz zurückstehen können (BAG Beschluss vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 -, AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
    Die dafür maßgeblichen Abgrenzungskriterien sowie auch die Bedingungen des Aussagerechts gegen den Arbeitgeber im Strafverfahren zu kennen (siehe dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 -, NJW 2001, Seite 3474 ff.), muss als erforderliches Grundlagenwissen angesehen werden.
  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
    Dem gegenüber bedarf es , soweit es um die Vermittlung von Spezialkenntnissen geht, konkretere Darlegungen, weshalb ein solcher Schulungsinhalt betrieblich erforderlich ist (siehe BAG Beschluss vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 -, AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 mit zustimmender Anmerkung von Bengelsdorf; Erfurter Kommentar Eisemann, § 37 BetrVG, Randziffer 17; Wlotzke/Preis, § 37 BetrVG, Randziffer 49; Fitting, § 37 BetrVG, Randziffer 143).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
    Er bezieht sich auf den Inhalt der Veranstaltung, deren Dauer und die Teilnehmerzahl (siehe BAG Beschluss vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 -, NZA 1990, Seite 149; Erfurter Kommentar Eisemann, § 37 BetrVG, Randziffer 17; Richardi/Thüsing, BetrVG, § 37 Randziffer 114).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07
    So gehört beispielsweise die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialversicherungsrechts nur dann zu den erforderlichen Schulungsinhalten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn dafür ein konkreter betriebsbezogener Anlass besteht, weil dieses Themengebiet im Gegensatz zum Betriebsverfassungsgesetz und allgemeinen Arbeitsrecht keine engen Bezüge zu den Aufgaben des Betriebsrats aufweist (so BAG Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 -, NZA 2003, Seite 1284).
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