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   OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11   

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OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11 (https://dejure.org/2011,481)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.12.2011 - 14 U 107/11 (https://dejure.org/2011,481)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 14 U 107/11 (https://dejure.org/2011,481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de

    Ob statt einer 1,3-fachen eine 1,5-fache Geschäftsgebühr verlangt werden kann, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung für die Erhöhung der 1,3-fachen Geschäftsgebühr; gerichtliche Überprüfbarkeit des anwaltlichen Spielraumes zur Gebührenbestimmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 1 StVG; § 35 Abs. 5a StVO
    Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der Beteiligung eines Rettungswagens am Unfall; Notwendigkeit des Vorliegens einer umfänglichen oder schwierigen Tätigkeit für die Erhöhung der 1,3fachen Geschäftsgebühr auf eine 1,5fache Gebühr

  • verkehrslexikon.de

    Zu einem Verkehrsunfall mit einem Sonderrechtsfahrzeug und zum Ermessensspielraum des Rechtsanwalts bei der Berechnung der Gebühren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der Beteiligung eines Rettungswagens am Unfall; Notwendigkeit des Vorliegens einer umfänglichen oder schwierigen Tätigkeit für die Erhöhung der 1,3fachen Geschäftsgebühr auf eine 1,5fache Gebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1
    Voraussetzungen der Erhöhung der Mittelgebühr; Überprüfung durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhung der Geschäftsgebühr: Gerichtlich überprüfbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Toleranzspielraum bei der Berechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr nach einem Verkehrsunfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    OLG Celle verweigert BGH die Gefolgschaft in Sachen Gebührenrahmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fortführung der Rechtsprechung zur Kappungsgrenze bei der Geschäftsgebühr

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (entgegen BGH MDR 2011, 454 f.).

    Zwar räumt der 9. Zivilsenat des BGH dem Rechtsanwalt auch im Rahmen von Nr. 2300 VV RVG einen Spielraum zur Gebührenbestimmung von 20 % (sog. Toleranzgrenze) mit der Folge ein, dass im Falle einer lediglich durchschnittlich aufwändigen Tätigkeit dennoch die Erhöhung der 1, 3-fachen Geschäftsgebühr auf eine 1, 5-fache Gebühr einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen sei (BGH, MDR 2011, 454 f.).

    Allerdings stößt diese Rechtsprechung zu Recht auf Kritik (vgl. Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2011, Az.: 2 KO 225/11; AG Halle (Saale), Beschluss vom 20. Juli 2011, Az.: 93 C 57/10, zitiert bei juris; Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011, Anm. 4; Hansens, Urteilsanmerkung in ZfSch 2011, 465; siehe ferner OLG Jena, JurBüro 2005, 303).

    Die Revision wird zugelassen, soweit der Senat entgegen der Rechtsprechung des BGH (MDR 2011, 454 f.) dem Rechtsanwalt in einem Durchschnittsfall bei der Bestimmung der 1, 3-fachen Regelgebühr keinen gerichtlich nicht überprüfbaren Spielraum von 20 % zugesteht.

  • KG, 20.03.2003 - 12 U 199/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Einbiegers in eine

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Grundsätzlich mindert sich der Haftungsanteil des die Vorfahrt verletzenden Verkehrsteilnehmers, wenn der fließende Verkehr sich infolge überhöhter Geschwindigkeit außerstande setzt, unfallverhütend zu reagieren, oder genügend Zeit hat, sich auf das Verhalten des Herausfahrenden einzurichten (vgl. KG, NZV 2003, 481 ff.).

    Maßgeblich ist, ob der Fahrer des Krankenwagens in der konkreten Situation Anlass hatte, mit einem plötzlich sorgfaltswidrig in die Straße hineinfahrenden Fahrzeug zu rechnen (vgl. KG, NZV 2003, 481 ff., zitiert bei juris, dort Rn. 31; KG, Urteil vom 02.05.1996, Az.: 12 U 2664/95, zitiert bei juris, dort Rn. 22).

    In der Rechtsprechung wird ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr regelmäßig nur bei wesentlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen angenommen (vgl. KG, NZV 2003, 481 ff.; KG, Urteil vom 02.05.1996, Az.: 12 U 2664/95, zitiert bei juris).

  • KG, 02.05.1996 - 12 U 2664/95
    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Maßgeblich ist, ob der Fahrer des Krankenwagens in der konkreten Situation Anlass hatte, mit einem plötzlich sorgfaltswidrig in die Straße hineinfahrenden Fahrzeug zu rechnen (vgl. KG, NZV 2003, 481 ff., zitiert bei juris, dort Rn. 31; KG, Urteil vom 02.05.1996, Az.: 12 U 2664/95, zitiert bei juris, dort Rn. 22).

    In der Rechtsprechung wird ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr regelmäßig nur bei wesentlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen angenommen (vgl. KG, NZV 2003, 481 ff.; KG, Urteil vom 02.05.1996, Az.: 12 U 2664/95, zitiert bei juris).

  • KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers;

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Je mehr sich der Einsatzfahrer über allgemeine Verkehrsregeln hinwegsetzt und dadurch die Unfallgefahren erhöht, desto größer ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 107 ff.; KG, VRS 108, 417 ff. - zitiert bei juris, dort Rn. 5).

    Darüber hinaus darf die zu erfüllende Aufgabe zu dem Verkehrsverstoß nicht außer Verhältnis stehen (KG, VRS 108, 417 ff. - zitiert bei juris, dort Rn. 5).

  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn das Sonderrechtsfahrzeug weder Horn noch Blaulicht führt, oder diese zwar vorhanden sind, aber nicht betätigt werden (vgl. OLG Köln, NZV 96, 237; OLG Düsseldorf, VM 75, 70; Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 35 Rdnr. 4).

    Allerdings ist blaues Blinklicht allein lediglich ein Warnzeichen und gewährt weder Vorrang noch Wegerecht, sodass bei Inanspruchnahme des Wegerechts i. S. d. § 38 Abs. 1 StVO stets beide Sondersignale, also Blaulicht und Martinshorn, zu betätigen sind (vgl. OLG Köln, NZV 96, 237; KG, NZV 2006, 307).

  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Allerdings stößt diese Rechtsprechung zu Recht auf Kritik (vgl. Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2011, Az.: 2 KO 225/11; AG Halle (Saale), Beschluss vom 20. Juli 2011, Az.: 93 C 57/10, zitiert bei juris; Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011, Anm. 4; Hansens, Urteilsanmerkung in ZfSch 2011, 465; siehe ferner OLG Jena, JurBüro 2005, 303).
  • AG Halle/Saale, 20.07.2011 - 93 C 57/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Schwellengebühr und "Toleranzrechtsprechung"

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Allerdings stößt diese Rechtsprechung zu Recht auf Kritik (vgl. Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2011, Az.: 2 KO 225/11; AG Halle (Saale), Beschluss vom 20. Juli 2011, Az.: 93 C 57/10, zitiert bei juris; Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011, Anm. 4; Hansens, Urteilsanmerkung in ZfSch 2011, 465; siehe ferner OLG Jena, JurBüro 2005, 303).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 2 KO 225/11

    Auffangstreitwert bei Streit um die Rechtmäßigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks -

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Allerdings stößt diese Rechtsprechung zu Recht auf Kritik (vgl. Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2011, Az.: 2 KO 225/11; AG Halle (Saale), Beschluss vom 20. Juli 2011, Az.: 93 C 57/10, zitiert bei juris; Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011, Anm. 4; Hansens, Urteilsanmerkung in ZfSch 2011, 465; siehe ferner OLG Jena, JurBüro 2005, 303).
  • BGH, 11.01.1971 - III ZR 191/67

    Sorgfaltspflicht - Straßenverkehr - Feuerlöschwagen

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Über fremden Vorrang darf sich der Wegerechtsfahrer nur hinwegsetzen, wenn er nach ausreichender Ankündigung sieht, dass der Verkehr ihm Vorrang einräumt (BGH, NJW 1971, 616).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
    Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls und der beschriebenen Krankheitssymptome für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 5 a StVO in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2010, 267; OLG Köln, VRS 59, 382; OLG Celle, VRS 74, 220 f.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 35 StVO Rn. 5).
  • KG, 27.07.1998 - 12 U 3625/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung in einem Baustellenbereich mit

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

  • OLG Düsseldorf, 28.05.1984 - 1 U 136/83

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechtsfahrzeug

  • OLG Celle, 06.10.1987 - 3 Ss OWi 189/87
  • OLG Köln, 04.03.1980 - 3 Ss 127/80
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Die vom Berufungsgericht und anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Jena, OLGR 2006, 81, 82 und OLG Celle, ZfS 2012, 105, 106) hiergegen geäußerten Bedenken geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 273/13

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Anspruch auf mündliche Anhörung eines

    Die vom Berufungsgericht und anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Jena, OLGR 2006, 81, 82 und OLG Celle, ZfS 2012, 105, 106) hiergegen geäußerten Bedenken geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 13.1.2011 (IX ZR 110/10, Juris, Rnr. 17) geurteilt hat, die Erhöhung der 1, 3-fachen Regelgebühr auf eine 1, 5-fache Gebühr unterliege wegen eines dem Rechtsanwalt zustehenden 20%igen Spielraums (sog. Toleranzgrenze) keiner gerichtlichen Überprüfung, hat das Kritik erfahren (OLG Celle, 28.12.2011, 14 U 107/11, Juris, m.w.N.).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Ausführungen zur Höhe eines dem Anwalt bei der Bestimmung der Rahmengebühr etwaig zustehenden, auch für den Schädiger verbindlichen Ermessens (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 13.01.2011 - IX ZR 110/10, juris; a.A. OLG Celle, Urt v. 28.12.2011 - 14 U 107/11, ZfSch 2012, 105; OLG Koblenz, Urt. v. 5.9.2011 - 12 U 713/10, AGS 2011, 536) erübrigen sich daher.
  • LG Stendal, 06.06.2013 - 22 S 108/12
    Ein Toleranzspielraum von 20 % besteht insofern nicht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. Dezember 2011, 14 U 107/11 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 11 Juli 2012, VIII ZR 323/11 - zitiert nach juris).
  • LG Braunschweig, 30.03.2012 - 8 S 520/11

    Verkehrsunfall: Ersatz von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten bei fiktiver

    Die von dem Beklagten benannte und von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abweichende Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 28.12.2011, Az.: 14 U 107/11 - zitiert nach juris -) vermag das Gericht nicht zu überzeugen, denn das OLG Celle differenziert nicht zwischen der Verbindlichkeit der anwaltlichen Gebührenbemessung gegenüber dem eigenen Mandanten einerseits und einem erstattungspflichtigen Dritten andererseits.
  • AG Halle/Saale, 24.05.2012 - 93 C 3280/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Vorfinanzierungspflicht für Reparaturkosten

    Das Gericht verweist insoweit auf das Urteil des OLG Koblenz vom 5. September 2011 (Az. 12 U 713/10, zitiert nach juris), das Urteil des OLG Celle vom 28. Dezember 2011 (Az. 14 U 107/11, zitiert nach juris) und den Beschluss des Gerichts vom 20. Juli 2011 (Az. 93 C 57/10, veröffentlicht bei juris) mit zustimmender Anmerkung von Michael Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011 Anm. 4).
  • AG München, 30.11.2020 - 344 C 5810/20

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Schadensersatzanspruch,

    Diese Voraussetzungen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung (OLG Celle, Urteil vom 28.12.2011, 14 U 107/11).
  • LG Itzehoe, 19.06.2012 - 1 S 171/11

    Freihaltung von anwaltlichen Gebühren bei vorgerichtlicher Regulierung eines

    Anderenfalls werde die aus der amtlichen Anmerkung zu Nr. 2300 W- RVG hervorgehende gesetzgeberische Wertung unterlaufen (OLG Koblenz, Urt. v. 05.09.2011, Az. 12 U 713/10 - zit. nach [...]; OLG Celle, Urt. v. 28.12.2011, Az. 14 U 107/11 -zit. nach [...]; ebenso für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 W- RVG : OLG Jena, NZBau 2005, 356 ; Winkler, a.a.O.., Rn. 54a).
  • AG Wolfsburg, 30.03.2012 - 22 C 544/11
    Aus dem Grund folgt das Gericht der insoweit ergangenen Rechtsprechung des BGH nicht (vgl. auch OLG Gelle, Urteil vom 28.12.2011, 14 U 107/11).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 107/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 107/11 (https://dejure.org/2013,105817)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.02.2013 - L 14 U 107/11 (https://dejure.org/2013,105817)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - L 14 U 107/11 (https://dejure.org/2013,105817)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 107/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 35/03 R - zitiert jeweils nach juris) oder ob Gesundheitsstörungen Folge eines Arbeitsunfalls sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG).

    Ferner ist in dem Begehren der Klägerin im Hinblick auf die Gewährung von Witwenrente eine entsprechende Verpflichtungs- oder Leistungsklage zu entnehmen, weil sie ein konkretes Leistungsbegehren diesbezüglich geltend gemacht hat und die Beklagte in ihrem Bescheid vom 23. September 2005 auch einen entsprechenden Anspruch abgelehnt hat; in solchen Fällen ist eine derartige weitere Verpflichtungs- oder Leistungsklage zulässig (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 13. Dezember 2005 - Az.: B 2 U 29/04 R - zitiert jeweils nach juris).

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 107/11
    Ferner ist in dem Begehren der Klägerin im Hinblick auf die Gewährung von Witwenrente eine entsprechende Verpflichtungs- oder Leistungsklage zu entnehmen, weil sie ein konkretes Leistungsbegehren diesbezüglich geltend gemacht hat und die Beklagte in ihrem Bescheid vom 23. September 2005 auch einen entsprechenden Anspruch abgelehnt hat; in solchen Fällen ist eine derartige weitere Verpflichtungs- oder Leistungsklage zulässig (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 13. Dezember 2005 - Az.: B 2 U 29/04 R - zitiert jeweils nach juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 107/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 35/03 R - zitiert jeweils nach juris) oder ob Gesundheitsstörungen Folge eines Arbeitsunfalls sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 107/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 35/03 R - zitiert jeweils nach juris) oder ob Gesundheitsstörungen Folge eines Arbeitsunfalls sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2013 - L 14 U 107/11   

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https://dejure.org/2013,13154
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2013 - L 14 U 107/11 (https://dejure.org/2013,13154)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.02.2013 - L 14 U 107/11 (https://dejure.org/2013,13154)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - L 14 U 107/11 (https://dejure.org/2013,13154)
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