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   OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06   

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OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06 (https://dejure.org/2006,17750)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.11.2006 - 14 U 1070/06 (https://dejure.org/2006,17750)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. November 2006 - 14 U 1070/06 (https://dejure.org/2006,17750)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gilt das Recht auf Privatkopie auch bei Einsatz von "virtuellen Recordern"?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    aa) Den Ausgangspunkt der Beurteilung bildet der vom BGH in seiner Rechtsprechung mit Nachdruck betonte Grundsatz, dass das Verständnis der privilegierenden Norm sich vor allem an den technischen Gegebenheiten im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren hat (BGH GRUR 1997, 459, 463, unter Hinweis auf BGHZ 17, 266, 282 = GRUR 1955, 492 - Grundig-Reporter; siehe auch BGH, a. a. O., 464).

    Der Gesetzgeber selbst habe bei der Begründung der Privilegierungstatbestände des § 53 UrhG keinen Zweifel daran gelassen, dass die zur persönlichen Nutzung geschaffene Vergünstigung nicht jede neue Nutzungsmöglichkeit zulasse, es sei vielmehr zu bedenken, dass ein Festhalten an bisherigen Regelungen zur teilweisen Aushöhlung des Urheberrechts führen könne (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I, unter Hinweis auf BT-Drucks. IV/270, S. 31 f.; BT-Drucks. 10/837, S. 9 ff.; Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovellen, 1985, BT-Drucks. 11/4929, S. 5; BT-Drucks. 11/5958, S. 4).

    Bestätigt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass nach der Rechtsprechung des BGH selbst das privilegierte Herstellenlassen durch einen Dritten nur in Fällen vorliegen kann, in denen der Dritte lediglich "notwendiges Werkzeug" des eigentlich privilegierten Privatnutzers ist (BGH GRUR 1997, 459, 462 - CB-Infobank I; ebenso unter Hinweis auf die Entscheidung LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 399 - Online-Video-Recorder).

    dd) Es bleibt deshalb festzuhalten, dass sich die Beklagte zu 1) mit ihrem Geschäftsmodell eine urheberrechtsrelevante Nutzung in einem Ausmaß und einer Intensität erschließt, die sich mit den eine Privilegierung rechtfertigenden Erwägungen nicht mehr vereinbaren lässt (LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 400 - Online Video Recorder, unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Beklagte zu 1) lediglich als ein "notwendiges Werkzeug" (so BGH GRUR 1997, 459, 462 - CB-Infobank I) fungiert und die Endnutzer die Vervielfältigungen durch sie herstellen lässt, was nicht zweifelsfrei erscheint, so sind jedenfalls die übrigen Voraussetzungen für eine Anwendung der Privilegierung nicht erfüllt.

    Der Gesetzgeber hatte dabei vor allem gewerbliche Kopierunternehmen im Auge, die Vervielfältigungen auf Veranlassung eines Kunden vornehmen (siehe BGH GRUR 1997, 459, 462, unter Hinweis auf BT-Drucks. IV/270, S. 74).

  • LG Braunschweig, 07.06.2006 - 9 O 869/06

    Online-Videorecorder urheberrechtswidrig

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Diese wird dem einzelnen Kunden dadurch sinnlich wahrnehmbar, dass er sie auf seinen PC herunterladen und sie sich dort aufgrund ihrer Umsetzung in eine schnelle Folge optisch wahrnehmbarer Bildschirmanzeigen ansehen kann (LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 398 - Online Video Recorder).

    Sie darf sich nicht auf eine oberflächliche, rein deskriptive Betrachtung beschränken, sondern hat eine normative Bewertung vorzunehmen, die insbesondere am Schutzzweck der gesetzlichen Regelung auszurichten ist (so auch LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 398 - Online Video Recorder).

    Bestätigt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass nach der Rechtsprechung des BGH selbst das privilegierte Herstellenlassen durch einen Dritten nur in Fällen vorliegen kann, in denen der Dritte lediglich "notwendiges Werkzeug" des eigentlich privilegierten Privatnutzers ist (BGH GRUR 1997, 459, 462 - CB-Infobank I; ebenso unter Hinweis auf die Entscheidung LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 399 - Online-Video-Recorder).

    cc) Entscheidend ist, dass sie darüber hinaus dem Endnutzer die Vervielfältigung durch den Empfang der Sendung beschafft (so auch LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 400 - Online-Video-Recorder).

    dd) Es bleibt deshalb festzuhalten, dass sich die Beklagte zu 1) mit ihrem Geschäftsmodell eine urheberrechtsrelevante Nutzung in einem Ausmaß und einer Intensität erschließt, die sich mit den eine Privilegierung rechtfertigenden Erwägungen nicht mehr vereinbaren lässt (LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 400 - Online Video Recorder, unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I).

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Immerhin hat der BGH sogar den Versand reprographischer Vervielfältigungen, für die sich der Besteller auf eine Privilegierung nach § 53 UrhG berufen kann, als einen Vorgang gewertet, der einen Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung begründet (BGH GRUR 1999, 707 - Kopienversanddienst).

    Eine solche Regelung zu schaffen, welche die Entwicklung neuer Dienstleistungsangebote ermöglichen würde, die durchaus im Interesse der Verbraucher liegen, ist aber dem Gesetzgeber bzw. allenfalls der höchstrichterlichen Rechtsprechung (wie in der Entscheidung "Kopienversanddienst", GRUR 1999, 707, 4. LS) vorbehalten.

  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05

    Zeitversetzte Wiedergabe von Fernsehprogrammen im Internet - keine

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Auch das Merkmal eines "Zugänglichmachens" wird durch die Möglichkeit eines interaktiven Abrufs verwirklicht (so OLG Köln GRUR-RR 2006, 5 - Personal Video Recorder; Dreier/Schulze , UrhG, 2. Aufl. 2005, § 16 Rdnr. 13).

    Wenn man gleichwohl auf die Gesamtheit aller Nutzer abstellt (so OLG Köln GRUR-RR 2006, 5 - Personal Video Recorder), so wird dabei außer Acht gelassen, dass sich das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG (ebenso wie die übrigen Nutzungsrechte) immer nur auf jeweils ein konkretes Werk bezieht, das Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss ( Dreier , ebenda).

  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Dieser Ausschluss der für öffentlich-rechtliche Sendeunternehmen als verfassungskonform angesehen worden ist (BVerfGE 78, 101, 102 f.) steht im Widerspruch zum Wortlaut von Art. 5 Abs. 2 lit. d) der Richtlinie 2001/29/EG, wonach die "Rechtsinhaber" - und mithin auch die in der Richtlinie gleichfalls erwähnten Sendeunternehmen - im Fall der Privatkopie einen gerechten Ausgleich erhalten müssen ( Dreier , ebenda; siehe auch Dreier/Schulze , UrhG, 2. Aufl. 2006, § 87 Rdnr. 24; siehe dazu auch Götting , Beteiligung der Sendeunternehmen an der Pauschalvergütung nach § 54 UrhG, 2004, S. 47 ff.).
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass das Geschäftsmodell so oder im Kern in gleicher Weise als Einzelkaufmann oder als Verantwortlicher einer anderen Firma weiterbetrieben oder wieder aufgenommen wird (BGH GRUR 1976, 579, 583 - Tylosin).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Vervielfältigung ist jede körperliche Festlegung eines Werks, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen (siehe etwa BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; Schricker/Loewenheim , UrhG, 3. Aufl. 2006, § 16 Rdnr. 5, m. w. N.).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    aa) Den Ausgangspunkt der Beurteilung bildet der vom BGH in seiner Rechtsprechung mit Nachdruck betonte Grundsatz, dass das Verständnis der privilegierenden Norm sich vor allem an den technischen Gegebenheiten im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren hat (BGH GRUR 1997, 459, 463, unter Hinweis auf BGHZ 17, 266, 282 = GRUR 1955, 492 - Grundig-Reporter; siehe auch BGH, a. a. O., 464).
  • LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05

    Berechtigung der Netlantic GmbH und ihrem Internetangebot Shift-TV zur Aufnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    unter Abänderung des am 12.05.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Leipzig, Az.: 5 O 4391/05, die Klage abzuweisen,.
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    Die Aufzeichnungen der Programme der Klägerin durch die Beklagte zu 1) sind nicht vorübergehend und flüchtig, denn sie sind nicht besonders kurzlebig und rasch vergänglich, wie beispielsweise bei der Abspeicherung im Arbeitsspeicher eines Computers, wo sie im weiteren Verlauf der Arbeitssitzung bzw. beim Abschalten des Geräts automatisch gelöscht werden ( Schricker/Loewenheim , a. a. O., Rdnr. 5, unter Hinweis auf KG GRUR-RR 2004, 228, 231 - Ausschnittdienst).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02

    WirtschaftsWoche

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

  • Drs-Bund, 04.12.1989 - BT-Drs 11/5958
  • Drs-Bund, 07.07.1989 - BT-Drs 11/4929
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 153/11

    Urheberrechtlicher Leistungsschutz von Sendeunternehmen: Aussetzung eines

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Dresden, CR 2007, 458).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 215/06

    Verletzung des Urheberrechts eines Fernseh-Sendeunternehmens durch Unterhalt

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Dresden CR 2007, 458).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 1070/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72703
OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 1070/06 (https://dejure.org/2011,72703)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2011 - 14 U 1070/06 (https://dejure.org/2011,72703)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 14 U 1070/06 (https://dejure.org/2011,72703)
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Besprechungen u.ä.

  • pc-magazin.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streaming-Angebote mit einem Online-Videorecorder speichern?

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 153/11

    Urheberrechtlicher Leistungsschutz von Sendeunternehmen: Aussetzung eines

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juli 2011 (14 U 1070/06) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
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