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   OLG Celle, 18.11.2004 - 14 U 108/04   

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https://dejure.org/2004,4296
OLG Celle, 18.11.2004 - 14 U 108/04 (https://dejure.org/2004,4296)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2004 - 14 U 108/04 (https://dejure.org/2004,4296)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2004 - 14 U 108/04 (https://dejure.org/2004,4296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines von einer Bushaltestelle kommenden Linksabbiegers bei Kollision mit einem Überholer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ermittlung der Mitverschuldensquote beim Zustandekommen eines Verkehrsunfalls; Bestehen einer unklaren Verkehrslage durch das Fahren eines Personenkraftwagens auf eine Bushaltestelle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Mitverschuldensquote beim Zustandekommen eines Verkehrsunfalls; Bestehen einer unklaren Verkehrslage durch das Fahren eines Personenkraftwagens auf eine Bushaltestelle

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17; StVG § 7; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts an eine Bushaltestelle herangefahrenen und alsdann links abbiegenden Fahrzeugs mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto fährt zum Linksabbiegen nach rechts - Überholender Fahrer ist am so verursachten Zusammenstoß unschuldig

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Auf eine Bus-Haltebucht ausscherender Pkw darf überholt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 569
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Bad Segeberg, 31.01.2013 - 17 C 196/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Alleine das Befahren des rechten Fahrbahnrands begründet noch keine unklare Verkehrslage (s. hierzu OLG Celle, Urt. v. 18.11.2004 - 14 U 108/04, MDR 2005, 569 f.).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 223/04

    Verkehrsunfallhaftung: Verneinung unklarer Verkehrslage bei Verlangsamung und

    Allein, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug relativ langsam fährt und sich nach rechts einordnet, schafft keine unklare Verkehrslage für den nachfolgenden Verkehr dahingehend, dass dessen Führer nach links abzubiegen (oder gar zu wenden) beabsichtigt, vgl. Senatsurteil vom 18. November 2004, 14 U 108/04, Beck-RS 2004, 11821; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, Rn. 35 zu § 5 StVO m. w. N.).
  • LG Köln, 19.10.2007 - 20 O 127/07

    Anspruch auf Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall; Abwägung der

    Die Abwägung führt dazu, dass dem Kläger ein Verschuldens- und Verursachungsbeitrag von 2/3 und dem Beklagten von 1/3 angelastet wird, da den Fahrer des PKW ein erheblich höherer Verstoß gegen Verkehrsregeln angelastet werden kann (Kammergericht, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1990, Nr. 67; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 621; OLG Celle, MDR 2005, 569), auch wenn die Betriebsgefahr eines Motorrades etwas höher als die eines PKW anzusetzen ist (Hentschel, StVG, 36. Aufl., § 17 StVG RN 7).
  • AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden

    Eine Verkehrslage wird allerdings nicht bereits dadurch unklar, dass der Vorausfahrende lediglich die Geschwindigkeit verlangsamt oder sein Fahrzeug an den Fahrbahnrand lenkt (OLG D, MDR 2005, 569).
  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 388/09

    Aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines

    Weiter ist dem Kläger zuzugeben, dass alleine das Befahren des rechten Fahrbahnrandes noch keine unklare Verkehrslage schafft (s. hierzu OLG Celle, Urt. v. 18.11.2004 - 14 U 108/04, MDR 2005, 569 f.).
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